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Antworten zu häufigsten Fragen:

Weitere Antworten findest Du auf der Hilfeseite und in unseren Nutzungsbedingungen.
Bei ungeklärten Fragen nutze das Kontaktformular. Beschreibe Dein Anliegen möglichst ausführlich und nenne uns die Anzeigenkennung.

 

Anfragen von Behörden

Ermittelnde Behörden richten Anfragen bitte per Email an:behoerdenanfragen@markt.de

Hinweis: Nutzeranfragen werden über diese Kontaktstelle nicht bearbeitet.

Wir können nur solche Anfragen beantworten, die den Anforderungen des §24 TDDDG genügen. Hierfür ist insbesondere erforderlich, dass

  • Behörde, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mailadresse genannt wird
  • die Rechtsgrundlage, auf welche sich die konkrete Ermittlungshandlung stützt, benannt wird
  • der Sachverhalt, welcher Anlass der Ermittlungen ist, geschildert wird inkl. Anzeigenkennung und/oder E-Mailadresse (alternativ: Profilnamen, Telefonnummer)
  • die Anfrage auf die erforderlichen Daten beschränkt ist

Wir behalten uns vor, bei Nachforschungen und schriftlichen Dokumentationen mit einem zeitlichem Aufwand über 30 Minuten, diese nach §22 JVEG in Rechnung zu stellen.

 

Transparenzbericht

Die Arbeit unseres Service Teams, sowie alle behördlichen Anfragen legen wir in unseren Transparenzberichten offen. Ab 2019 können die entsprechenden Daten eingesehen werden und stehen bei Bedarf auch zum Download zur Verfügung.