Arbeitsanweisung — Fahrzeug abschleppenGültig für: Allgemein |
V: 2012.11.18.01 || Tipps & Tricks - Übersicht || markt.de-Fahrzeugteile-Lexikon |
Allgemeines
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Ausstattung
- Sicherheitskleidung tragen
- Nur geeignetes Werkzeug verwenden
- Nur geeignete Ersatzteile bzw. Materialien verwenden
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Arbeitsweise
- Auf Sauberkeit achten
- Auf eigene Sicherheit achten
- Auf die Sicherheit Dritter achten
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Benötigte Werkzeuge
- Schraubendrehersortiment
- Abschleppstange, -seil oder -achse mit Zulassung für das abzuschleppende Fahrzeug
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Benötigte Ersatzteile / Material
- Einschraubabschleppöse
- Zugfahrzeug mit Abschleppöse bzw. Anhängerkupplung mit mindestens vergleichbarer Größe des Abzuschleppenden
Ungültigkeitsklausel
Diese Arbeitsanweisung ist zunächst deklariert für alle Fahrzeuge. Dennoch bestehen wichtige zu beachtende Ausnahmen. Im Konkreten bestehen diese Ausnahmen aus Fahrzeugen, die nicht so wie beschrieben oder sogar gar nicht oder nur unter bestimmten Auflagen abgeschleppt werden dürfen.
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Bestimmte Voraussetzungen / Auflagen
- Die Tatsache der Nothilfe für ein liegengebliebenes Fahrzeug liegt vor.
- Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs hat eine gültige Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug.
- Der Fahrer des zuziehenden Fahrzeugs ist in der Lage das Fahrzeug zu lenken und zu bremsen und hat das 14. Lebensjahr vollendet.
- Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen beim Abschleppen keinen Bodenkontakt mit den Antriebrädern haben.
- Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb nach den Herstelleranweisungen zu verfahren. Bei einigen (z.B. SUBARU) ist das Abschleppen grundsätzlich untersagt.
- Fahrzeuge, bei denen die Bremsanlage defekt ist, dürfen nicht mit einem Abschleppseil abgeschleppt werden.
- Die zulässige
50 km/h
Höchstgeschwindigkeit beträgt
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Kein Abschleppen
- Krafträder dürfen grundsätzlich nicht abgeschleppt werden. Solche Fahrzeuge müssen mit einem geeigneten Fahrzeug transportiert werden.
- Beim Abschleppen dürfen keine Autobahnen genutzt werden. Ausnahme stellt alleine nur das Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs von der Autobahn dar, hier jedoch nur bis zur nächsten Ausfahrt.
- Strecken von ca. mehr als 45km werden in der Regel von den Behörden nicht mehr als Nothilfe angesehen. Daher muss die zurückzulegende Strecke kleiner als 45km sein, besser jedoch so kurz wie möglich.
- Das liegengebliebene Fahrzeug kann noch aus eigener Kraft bewegt werden.
- Die Warnblinkeranlage eines oder beider Fahrzeuge ist defekt.
- Das liegengebliebene Fahrzeug verfügt über keine gültige Zulassung.
Liegt kein Nothilfgedanke mehr vor, handelt es sich nach deutschem Recht nicht mehr um Abschleppen, sondern um Schleppen. Hierbei sind die rechtlichen Auflagen des Schleppens zu beachten. Auch Privatpersonen dürfen nach erteilter Genehmigung Fahrzeuge schleppen. Die Genehmigung ist dabei stets mitzuführen.
Auszuführende Arbeiten
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Vorbereitung
Diese Arbeitsanweisung bezieht sich auf verschiedene Fahrzeuge und kann als allgemeingültig verstanden werden.
- Entfernen Sie bei Bedarf vorhandene Verblendungen vor den Abschleppösen.
- Bringen Sie bei Bedarf die Einschraubabschleppölsen an den entsprechenden Fahrzeugen an.
- Bringen Sie das abzuschleppende und das ziehende Fahrzeug in eine relativ nahe Position.
- Abschleppseil: Ca. 1m-2m von Heck zu Front
- Hängen Sie die Haken des Seils in die Abschleppösen beider Fahrzeuge.
- Sichern Sie die Haken gegen unbeabsichtigtes Entfernen.
- Sorgen Sie für eine Kenntlichmachung der Verbindung durch einen roten Wimpel.
- Abschleppstange: Ca. 3m von Heck zu Front
- Trennen Sie die Abschleppstange.
- Hängen Sie jeweils einen Teil in die Abschleppösen ein.
- Sichern Sie die eingehängten Teile gegen unbeabsichtigtes Entfernen.
- Verbinden Sie den Mittelteil mit einer der eingehängten gesicherten Teile.
- Stellen Sie zwischen Mittel- und Außenteil eine sichere Verbindung her.
- Bringen Sie die Fahrzeuge so zusammen, dass Sie das andere Aussenteil in das Mittelteil einstecken können.
- Stellen Sie auch hier eine sichere Verbindung her.
- Sorgen Sie für eine Kenntlichmachung der Verbindung durch einen roten Wimpel.
- Abschleppachse: Fahrzeuge zunächst nicht zusammenbringen
- Positionieren Sie die Abschleppachse in Laufrichtung an einer geeigneten Achse des abzuschleppenden Fahrzeugs.
- Bringen Sie nun die Achse des Fahrzeugs auf die vorgesehenen Standflächen.
- Sichern Sie die Räder des Fahrzeugs auf der Abschleppachse mit geeigneten Sicherungsmitteln (Spanngurten etc.).
- Bringen Sie das Zugfahrzeug mit der Anhängerkupplung an die Abschleppachse
- Kuppeln Sie die Abschleppachse ein.
- Abschleppseil: Ca. 1m-2m von Heck zu Front
- Schalten Sie beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage an.
- Sorgen Sie bei beiden Fahrzeugen bei Bedarf für eine ausreichende Beleuchtung.
- Stellen Sie sicher, dass die Zündung bei dem abzuschleppenden Fahrzeug eingeschaltet ist.
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Abschleppen
- Blinkzeichen müssen mit der Hand unmissverständlich gegeben werden
- Achten Sie bei der Verwendung eines Abschleppseils darauf, dass das Seil immer unter leichtem Zug steht.
- Fahren Sie langsam an. Bedenken Sie das ca. doppelt so große Gewicht des Zuges im Gegensatz zum allein fahrenden Fahrzeug.
- Berücksichtigen Sie bei stehendem Motor des abzuschleppenden Fahrzeugs, dass Hilfseinrichtungen wie Bremskraftverstärker oder Lenkhilfe ausser Funktion sind.
- Beachten Sie bei der Verwendung eines Abschleppseils, das der Fahrer des abzuschleppenden Fahrzeugs für die Bremsung allein verantwortlich ist. Vorsicht vor Auffahrunfällen innerhalb des Zuges!
- Weiterhin ist bei der Verwendung eines Abschleppseils zu beachten, dass der Fahrer des abzuschleppenden Fahrzeugs während eines Bremsvorgangs nicht zu stark bremst oder sogar allein bremst. Ein Reissen des Seils ist eine wahrscheinliche Konsequenz.
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Abstellen
Verfahren Sie beim Abstellen des abgeschleppten Fahrzeugs in umgekehrter Reihenfolge, um das Abbschleppwerkzeug zu entfernen. Schieben Sie gegebenenfalls das Fahrzeug in eine ordnungsgemäße Parkposition.
Wissenswertes
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Neu oder gebraucht
In dieser Frage sind keine speziellen Empfehlungen zu geben.
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Das passende Ersatzteil
Abschleppwerkzeuge sind universell ausgelegt und können bis auf verschwindend geringe Ausnahmen für jedes Fahrzeug genutzt werden. Beachten Sie bitte die Herstellerangaben bezüglich der maximal zulässigen Spezifikationen.
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Laufleistung
Eine allgemeingültige Angabe für Abschleppwerkzeuge existiert zunächst nicht. Beachten Sie dennoch die Herstellerangaben besonders bei Abschleppseilen.
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