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Kinderfreibetrag: Auf wie viel Geld haben Familien mit Kindern Anspruch?

Bild Kaffee und Kekse Der Kinderfreibetrag stellt bei der Besteuerung der Eltern einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? So lautet die Frage, der sich Familien stellen müssen. In einzelnen Haushalten kann es sich durchaus lohnen, den Kinderfreibetrag in der jährlichen Einkommenssteuer geltend zu machen. Ab der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, haben Eltern Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kannst Du Deinen Anspruch auch bei einem höheren Alter der Kinder geltend machen. Ab welchen Einkommensgrenzen der Freibetrag angewandt wird, wie er ausgezahlt wird und viele weitere Fragen, beantworten wir Dir im nachfolgenden Ratgeber.

Wer kann den Kinderfreibetrag beanspruchen?

Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Eltern

Alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, haben auch Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Diese beiden finanziellen Unterstützungen vom Staat, sind eng miteinander verbunden. Für jedes Kind unter 18 Jahren, das in Deutschland lebt, besteht bedingungslos und ohne Voraussetzungen ein Anspruch. Voraussetzung ist, dass die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und dadurch unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig sind. Das Kind, für welches der Antrag gestellt wird, muss entweder Dein leibliches Kind sein oder im ersten Grad verwandt mit Dir (z.B. Adoptivkind). Der Kinderfreibetrag steht dabei beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.

Anspruchsberechtigte Kinder über 18 Jahre

Jugendliche Auszubildende als Krankenpflegerin Jugendliche bis 25 Jahre bleiben während ihrer Ausbildung Anspruchsberechtigte.

Wenn Dein Kind das 18 Lebensjahr erreicht hat, besteht in bestimmten Fällen auch noch weiterhin Anspruch auf den Kinderfreibetrag bis zum 25 Lebensjahr. Nachfolgend haben wir die häufigsten Fälle zusammengefasst.

  • Dein Kind befindet sich auf Arbeitssuche.
    Arbeitssuchende Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) müssen entsprechend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Darüber hinaus müssen sie kontinuierlich etwaige Bescheinigungen abholen und als Nachweis einreichen. Findet Dein Kind trotz ausgiebiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz, können Ansprüche aus dem Freibetrag bis zum 25. Geburtstag geltend gemacht werden.
  • Dein Kind befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis.
    Diese Ausnahmeregelung bezieht Kinder bis zum 25. Lebensjahr ein, die sich in einer Berufsausbildung oder aber einem Studium befinden. Auch hier müssen Nachweise, beispielsweise in Form von Immatrikulationsbescheinigungen, erbracht werden.
  • Dein Kind absolviert einen Freiwilligendienst.
    Kinder die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, können bis zum 25. Lebensjahr ihre Ansprüche geltend machen.
  • Dein Kind weist eine Behinderung auf.
    Hier gilt: Die Altersgrenze von 25 Jahren ist aufgehoben. Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen erhalten Kindergeld bzw. den Freibetrag in der Regel ohne etwaige Abzüge und zeitlich unbegrenzt.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Mutter arbeitet mit Baby auf dem Schoß Alleinerziehende Mütter mit alleinigem Sorgerecht, können den vollen Kinderfreibetrag erhalten.

Der Kinderfreibetrag erfüllt prinzipiell eine ähnliche Funktion wie das Kindergeld: Der Lebensunterhalt des Kindes soll durch den Zuschuss gesichert werden. Das bedeutet im Klartext, dass Familien ein festgelegter steuerfreier Grundbetrag zusteht. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Kinder Zugang zu den lebensnotwendigen Dingen wie Wohnung, Nahrung oder Kleidung haben – der Kinderfreibetrag ist quasi das jedem Kind zustehende steuerliche Existenzminimum. Gesetzlich ist der Freibetrag mit der Zahlung des Kindergeldes unmittelbar verbunden. Der Kinderfreibetrag liegt für Ehepartner bei 7.812 Euro im Jahr (Stand 2020). Gerechnet wird pro Kind. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus

  • 5.172 Euro Grundbetrag für das Existenzminimum des Kindes sowie
  • 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehung- und Ausbildungsbedarf.

Leben die Eltern in Trennung, erhalten Mutter und Vater jeweils die Hälfte des Freibetrags. Selbstredend kann auch der volle Kinderfreibetrag beantragt werden. Anträge dieser Art sind nur rechtskräftig, wenn der ehemalige Partner die Unterhaltspflichten nur unzureichend erfüllt (< 75 %). Seit Januar 2012 kann auch bei fehlender Leistungsfähigkeit des ehemaligen Partners der Freibetrag übertragen werden.

Muss der Kinderfreibetrag beantragt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Familien auf jeden Fall Kindergeld beantragen sollten: Das Finanzamt verrechnet immer automatisch in der sogenannten „Günstigerprüfung“ das Kindergeld (auch in Fällen, in denen es nicht ausgezahlt wurde). Es ist demnach kein Nachteil, in der Steuererklärung Ansprüche auf Kindergeld und Kinderfreibetrag geltend zu machen. Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nämlich nicht direkt ausgezahlt, sondern stellt lediglich einen Freibetrag dar, der von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch mindert er das zu versteuernde Einkommen und bringt indirekt einen geldlichen Vorteil. Die monatlichen Kindergeldzahlungen können dabei als Vorausleistungen auf den Kinderfreibetrag zum Jahresende betrachtet werden. Da die Günstigerprüfung automatisch von statten geht, müssen die Eltern keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Eltern müssen lediglich den Kinderfreibetrag in die elektronische Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Seit 2011 lässt man den Freibetrag über das zuständige Finanzamt eintragen. Eine eigenständige Eintragung ist nicht möglich. Hierfür gibt es das Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Diese Eintragung sollte so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes geschehen.

Wie genau wird der Freibetrag verrechnet?

Eltern lesen beiden Kindern etwas vor Der Kinderfreibetrag wird jeweils für jedes anrechenbare Kind im Haushalt ausgezahlt.

Prinzipiell erhalten Eltern pro Kind Kindergeld. Am Ende eines jeden Jahres überprüft das Finanzamt anhand Deiner abgegebenen Einkommenssteuererklärung, inwiefern für Deine Familie die Auszahlung von Kindergeld bzw. die steuerliche Freistellung als Kinderfreibetrag infrage kommt. Hier wird z. B. berechnet, ob Du als Arbeitnehmer bei einem Erlass des Kinderfreibetrages mehr als die Hälfte des Dir zustehenden Kindergeldes sparen würdest. Im Anschluss werden erhaltenes Kindergeld sowie Steuerersparnis mit bestmöglichem Ergebnis für den Steuerpflichtigen verrechnet. Elternhäuser mit sehr gutem Einkommen bekommen den Kinderfreibetrag zumeist bezahlt. Bei geringem Einkommen rentiert sich hingegen eher die Auszahlung von Kindergeld.

Weiterführende Informationen für Eltern rund um die Themen Schwangerschaft, Erziehung usw. findest Du in unserer entsprechenden Ratgeber-Übersicht.

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