Mutterschaftsgeld: Höhe und Voraussetzungen
Erfahre in unserem Ratgeber alles zum Thema Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.Während des Mutterschutzes haben berufstätige, gesetzlich krankenversicherte Frauen den Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss. Dadurch sollen Frauen durch die Geburt Ihres Kindes keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen und sich erstmal ganz auf das Kind konzentrieren können. Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zu den Hintergründen des Mutterschaftsgeldes. Wie funktioniert es? Wer hat Anspruch darauf und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Summe wird ausgezahlt und wie beantrage ich das alles? Bei uns finden Sie nachfolgend alle Antworten:
Inhaltsverzeichnis
Wer kann das Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen?
Gesetzlich krankenversicherte Frauen, die vor der Schwangerschaft einer regelmäßigen Arbeit nachgegangen sind, erhalten nach dem Mutterschaftsgesetz sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt den besagten finanziellen Zuschuss. Die Höhe variiert nach Einkommen und Versicherungsschutz. Es ist auch möglich, dass Sie nur eine der beiden Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen. Wenn Sie zum Beispiel in keinem Arbeitsverhältnis stehen, aber ein freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied in einer Krankenversicherung sind, in der Anspruch auf Krankengeld besteht, so steht Ihnen das Geld der Krankenversicherung zu, Sie bekommt jedoch keinen Aufschlag durch den Arbeitgeber.
Grundsätzlich haben folgende werdende Mütter Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber:
- Arbeitnehmerinnen mit bestehendem Arbeitsverhältnis, wenn die Schutzfrist beginnt.
- Selbstständige mit einer freiwilligen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld.
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen oder wenn dieses wegen Urlaubsabgeltung oder Sperrzeit ruht.
- Minijobber und Studierende, die selbst als Mitglied in einer Krankenversicherung versichert sind.
Wird Mutterschaftsgeld an Arbeitslose und Frauen in Elternzeit ausgezahlt?
Schwangere Frauen müssen sich frühzeitig mit entsprechenden Zusatzleistungen auseinandersetzen.Frauen, die vor der Geburt des Kindes nicht arbeitstätig waren, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Kosten werden durch die Krankenkasse gedeckt. Dagegen haben Hausfrauen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (der Hintergrund: Mutterschaftsgeld wird als eine Art Lohnersatzzahlung gezahlt und soll folglich Lohnausfälle der Mutter decken).
Arbeitnehmerinnen in Elternzeit, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bekommen täglich 13 Euro von der Krankenkasse. Der Zuschuss vom Arbeitgeber entfällt, da sie während der Elternzeit nicht gearbeitet haben.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft beendet wird?
Normalerweise unterstehen Schwangere dem Kündigungsschutz; trotz dessen kann es vorkommen, dass ein Arbeitsverhältnis im Verlauf der Schwangerschaft beendet wird. Dies kann zum einen bei einer wirksamen Kündigung oder aber bei einer befristeten Beschäftigung der Fall sein. Um einer wirksamen Kündigung zu entgehen, müssen Sie die Schwangerschaft frühzeitig beim Arbeitgeber melden – ist der Arbeitgeber über die bestehende Schwangerschaft nicht informiert und spricht die Kündigung aus, ist diese rechtmäßig. Wird er hingegen in einem Zeitraum von zwei Wochen nach ausgesprochener Kündigung über die Schwangerschaft informiert, ist die Kündigung hinfällig.
Wie viel Mutterschaftsgeld wird ausgezahlt?
Grundsätzliches zum Anspruch und der Höhe
In der Regel entspricht die Höhe des ausgezahlten Betrages dem Nettolohn der vergangenen drei Monate (vor Beginn der Schutzfrist). Die Krankenkasse übernimmt pro Tag 13 Euro, den Rest muss der Arbeitgeber entrichten. Die Höhe variiert je nach dem bisherigen Arbeitsverhältnis sowie Versicherungsschutz der Mütter. Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers werden dabei zwingend dem Elterngeld angerechnet. Wenn Sie also Mutterschaftsgeld erhalten, müssen Sie gleichzeitig auch Elterngeld für diese Zeit beantragen. Somit reduziert sich die Zeit, in der Sie Elterngeld beantragen können. Allerdings können Sie mit dem Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss fast 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen, wohingegen das Elterngeld nur maximal 65% ersetzt.
Höhe der Auszahlung bei Privatversicherten und Selbstständigen
Privatversicherte Angestellte erhalten nur den Arbeitgeberzuschuss des Mutterschaftsgeldes.Private Krankenkassen zahlen hingegen kein Mutterschaftsgeld. Sie sind privat versichert? Dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Ihr reguläres Nettogehalt ausgezahlt, die besagten 13 Euro werden abgezogen. Alternativ können Sie als Mitglied einer privaten Kasse ein einmaliges Mutterschaftsgeld abgreifen (210 Euro). Anträge dieser Art sind an die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn zu entrichten. Selbstständige Frauen, die eine Zusatzversicherung für das Mutterschaftsgeld abgeschlossen haben, erhalten einen individuellen Geldbetrag. Dieser ist abhängig von den Konditionen des geschlossenen Vertrages.
Höhe der Auszahlung bei geringfügig Beschäftigten
Frauen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen (Verdienst < 13 Euro pro Tag) erhalten ebenfalls das Mutterschaftsgeld vom Staat (der Antrag muss beim Bundesversicherungsamt eingereicht werden). Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss erhält nur, wer mehr als 390 Euro pro Monat verdient hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber pro Tag Ihren Nettolohn (abzüglich der 13 Euro) auszahlen.
Höhe der Auszahlung bei Familienversicherten und Studenten
Familienversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da sie beispielsweise über den Mann familienversichert und selbst kein Mitglied der Krankenkasse sind. Hiervon sind oftmals Frauen betroffen, die ihr zweites oder drittes Kind bekommen und während der Kinderbetreuung nicht berufstätig waren. Sie erhalten jedoch einmalig 210 Euro, die dem Elterngeld nicht angerechnet werden. Hierfür ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Auch Studenten können diesen Anspruch geltend machen – dies gilt auch für Fälle, in denen ausschließlich eine studentische Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen wurde.
Wann und wo kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Der Antrag kann maximal sieben Wochen vor dem Geburtstermin eingereicht werden.Sie können den Antrag maximal sieben Wochen vor dem geplanten Geburtstermin einreichen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese darf frühestens eine Woche vor dem Start der Schutzfrist ausgestellt worden sein. Nach der Geburt müssen Sie die Geburtsurkunde und die von Ihnen ausgefüllte Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld einreichen. Der Antrag muss den Weg zu der entsprechenden Stelle finden: Gesetzlich Versicherte wenden sich damit an die Krankenkasse. Nutzen Sie idealerweise bereits die Zeit vor dem Mutterschutz, um sich umfassend über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Sind Sie auch Arbeitnehmer, dann müssen Sie den Antrag natürlich auch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Informationen zur Auszahlungen
Das Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls der Arbeitgeberzuschuss, werden sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt. Dabei wird Tagesgenau gerechnet. Endet die Mutterschutzfrist in der Mitte eines Monats, so wird der zu bezahlende Betrag bis zu diesem Tag genau ausgerechnet. Für den restlichen Monat wird dann das Elterngeld anteilig ausbezahlt. Die Krankenkassen zahlen das Geld einmal vor und einmal nach der Geburt des Kindes aus. Die 210 Euro des Bundesversicherungsamtes wird hingegen auf einmal ausgezahlt.
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