Fahrzeug Ratgeber
Das Auto ab-/anmelden - Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Auto meldet man in der Regel nicht jeden Tag ab. Grundsätzlich gibt es hier auch weniger zu beachten als bei der Anmeldung eines Fahrzeuges. Wer genug von ständig steigenden Benzinkosten und Versicherungsbeiträgen hat und lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchte, sich aber nicht zu einer vollständigen Abmeldung des KFZ durchringen kann, kann dieses auch zunächst stilllegen lassen. Bis zu sieben Jahre kann man ein PKW stilllegen lassen und zahlt in dieser Zeit weder Steuern noch Versicherungsbeiträge. Welche Unterlagen man bei einer Abmeldung benötigt und auf was man noch achten sollte, soll nachfolgender Artikel kurz beschreiben.
Was benötigt man, um ein Kraftfahrzeug abzumelden?
Wer einen Wagen abmelden möchte, muss eigentlich nur seinen Personalausweis und natürlich die entsprechenden Kennzeichen des Fahrzeuges mit zur Zulassungsstelle nehmen. Diese werden dann von der Behörde entwertet. Auch Fahrzeugschein und -brief möchte die Zulassungsstelle sehen. Ein Auto muss man übrigens als Privatperson nur dann abmelden, wenn man seinen Wagen an eine andere Privatperson verkauft hat. Wurde das Auto hingegen einem Händler überlassen, übernimmt dieser meist die Abmeldung. Wer sein Auto gänzlich aus dem Verkehr gezogen und verschrottet hat, muss der Zulassungsbehörde zusätzlich einen sogenannten Verwertungsnachweis vorlegen - diesen bekommt man auf dem Schrottplatz. Ein Fahrzeug kann sowohl von seinem bisherigen Besitzer als auch einem beliebigen Vertreter abgemeldet werden - eine Vertretungsvollmacht ist nicht nötig.
Wie verhält es sich mit Steuer und Versicherung?
Grundsätzlich sollte man ein KFZ taggenau abmelden. Nur so besteht auch ein Versicherungsschutz bis zum letzten Tag der Nutzung. Andersherum sollte man mit der Abmeldung nicht zu lange warten, denn sowohl KFZ-Steuer als auch KFZ-Versicherung werden dem bisherigen Fahrzeughalter bis zum Tag der Abmeldung zurückerstattet. Das Finanzamt wird von der Zulassungsbehörde umgehend informiert und überweist den zu viel entrichteten Betrag auf das Konto des Fahrzeughalters oder schickt diesem einen Verrechnungsscheck. Das Guthaben auf ein anderes Fahrzeug zu übertragen ist leider nicht möglich. Verkauft man sein KFZ, sollte im Kaufvertrag genau geregelt sein, wer das Fahrzeug wann abmeldet. Ist das Auto nämlich noch auf den bisherigen Besitzer angemeldet und der neue Besitzer verursacht mit diesem einen Unfall, kann es schnell teuer werden. Auf der sicheren Seite ist man immer dann, wenn man die Abmeldung selbst vornimmt.
Die Kosten der Abmeldung
Ein KFZ kann grundsätzlich in jeder Zulassungsbehörde in Deutschland abgemeldet werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, dies dort abzumelden, wo man das Auto auch angemeldet hat. So nämlich spart man etwas Geld, denn die Kosten für kreiszugehörige Autos betragen 5,60 Euro, jene für auswärtige Fahrzeuge durchschnittlich zehn Euro. Möchte man sich das bisherige Kennzeichen für ein eventuell neues Auto reservieren lassen, fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 2,60 Euro an. Andernfalls wird das Kennzeichen anderweitig wieder verwendet. Beeilen muss man sich allerdings schon, denn ein Kennzeichen wird nur zwischen sechs und zwölf Monaten (von Bundesland zu Bundesland verschieden) für einen Halter reserviert.
Unterschiede zur Anmeldung
Die Anmeldung eines KFZ ist grundsätzlich nur bei der Zulassungsstelle am jeweiligen Wohnsitz möglich. Als Unterlagen werden eine Versicherungsbestätigung, der KFZ-Brief, bei Gebrauchtwagen auch der Fahrzeugschein sowie die aktuellen Bankdaten benötigt. Diese werden zum Einzug der KFZ-Steuer benötigt. Weiterhin werden eine gültige HU- und AU-Bescheinigung verlangt.
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