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Autounfall: Was muss ich bei der Absicherung einer Unfallstelle beachten?Wer einen Unfall beobachtet, muss umgehend Handeln!
Wer im Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird oder aber als Ersthelfer hinzukommt, muss dringendst die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden und den beteiligten Personen zu helfen. Wir verraten Ihnen, was Sie beachten müssen.
Unbeteiligte Verkehrsteilnehmer warnen
Obligatorisch ist das Aufstellen eines Warndreiecks, um nachfolgende Autofahrer auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Nur dank dieser frühzeitigen Warnung können Folgeschäden vermieden werden! Dazu gehört des Weiteren die Aktivierung der Warnblinkanlage an Ihrem eigenen Pkw.
Nach Möglichkeit können Sie darüber hinaus die Unfallstelle mit den Scheinwerfern am Auto ausleuchten. Auf diese Weise warnen Sie ebenso nachfolgende Autos vor der Gefahrenstelle.
Warndreieck optimal positionieren
Damit andere Autofahrer Warndreiecke und Warnblinkleuchten rechtzeitig wahrnehmen können, muss das Dreieck mindestens 80 Meter entfernt von der Unfallstelle aufgestellt werden. Ereignete sich der Unfall auf einer Schnellstraße oder aber einer schlecht einsehbaren Stelle, sollte das Warndreieck in 150 Metern Entfernung positioniert werden. Berücksichtigung müssen außerdem Kurven oder Erhöhungen finden – in diesem Fall ist das Warndreieck vor der Bergkuppe bzw. Kurve aufzustellen. Sie sollten immer eine Warnweste mit im Auto führen.
Warnwesten tragen
Ab dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. Unabhängig von der potenziellen Zahl der Mitfahrer muss mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug mitgeführt werden. Die rote, gelbe oder orange Weste muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Regelung greift für alle in Deutschland zugelassenen Pkws, Lkws und Busse.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie die Warnweste tragen, um nahende Fahrzeuge auf Sie aufmerksam zu machen. Ein ausgestreckter Arm in Verbindung mit einer langsamen auf und ab Bewegung signalisiert, dass heranfahrende Autos ihr Tempo reduzieren sollen. Scheuen Sie nicht davor zurück, andere Autofahrer um Mithilfe zu bitten – im schlimmsten Fall zählt für das Unfallopfer jede Sekunde.
Tipps für die optimale Hilfe vor Ort:
- Sie werden Zeuge eines Unfalls oder sind als Ersthelfer vor Ort? Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und parken Sie Ihr Auto in sicherem Abstand zum Unfallpunkt auf dem Standstreifen. (Weiterführende Informationen finden Sie im Ratgeber Wann darf ich den Seitenstreifen befahren?)
- Grundsätzlich gilt: Die Eigensicherung hat immer Vorrang! Unfall-Gaffern drohen drastische Strafen. Werden Einsatzkräfte behindert, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 bis 5.000 Euro.
- Streifen Sie sich die Warnweste über. Steigen Sie aus und stellen Sie das Warndreieck mindestens 100 Meter von der Unfallstelle entfernt auf. Auf der Autobahn empfehlen sich 150 Meter.
- Zücken Sie Ihr Handy und wählen Sie 112. Der Notruf muss nach Möglichkeit Informationen zum Unfallort, zum Unfallhergang, zur Zahl der verletzten Personen sowie etwaigen Verletzungen enthalten.
- Geschulte Personen sollten nun die lebenswichtigen Funktionen beim Unfallopfer untersuchen. Die Person ist bewusstlos und atmet normal? Dann sollten Sie das Opfer in die stabile Seitenlage bringen. Im Falle einer unregelmäßigen Atmung oder eines Atemstillstands muss eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden. Stillen Sie starke Blutungen mit einem Druckverband; steht das Opfer unter Schock, sollten Sie sich in der Nähe aufhalten und die Person so lange betreuen, bis der angeforderte Krankenwagen da ist.
- Wenn Ihnen Erste-Hilfe-Kenntnisse fehlen oder Sie sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallopfer zutrauen, sollten Sie dennoch bei der verletzten Person bleiben und Beistand leisten. Bewegen Sie die Person nach Möglichkeit nicht, da nicht sichtbare Verletzungen der inneren Organe oder der Wirbelsäule vorliegen können. Sie sind gewillt, Ihre Kenntnisse aufzufrischen? Der Ratgeber Wie viel kostet ein Erste-Hilfe-Schein? versorgt Sie mit entsprechenden Infos zu Kosten, Voraussetzungen, Kurs-Angebot etc.
Bild 1: © Harald Matern / pixabay.com
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