Übersicht: Fahrzeug-Ratgeber
Was ist beim Autokauf zu beachten?
Kommt das ausgesuchte Auto durch den TÜV?Die Entscheidung, sich ein neues Auto zuzulegen, ist oft gar nicht so einfach. Vieles gibt es dabei zu beachten und zu bedenken. Wo soll der Neuwagen gekauft werden, wie viel Budget ist zu investieren, wo wird das Auto angemeldet und wie wird es versichert das sind alles Fragen, die es im Vorfeld zu beantworten gilt.
Der Kauf
Der TÜV darf nicht vergessen werden. Eine gute Alternative ist immer das Internet. Hier lässt sich relativ preisgünstig einkaufen und vor allem können Sie über die Vergleichsfunktion genau das richtige Wunschauto finden, ohne große Wege zurücklegen zu müssen. Online-Gebrauchtwagenbörsen haben eine sehr große Auswahl an Autos und Autozubehör. Zu beachten ist jedoch, dass es hier keinen direkten Ansprechpartner gibt und keine fundierte Beratung stattfinden kann.
Wichtig ist hier daher, sich nicht nur Fotos anzusehen, sondern das gewünschte Modell in der Realität noch einmal anzuschauen und mit dem Verkäufer persönlich über etwaige Mängel oder Vorteile zu sprechen. Dann steht auch einer Probefahrt nichts im Wege und das Gefühl für das neue Fahrzeug stellt sich schnell ein. Kommunizieren Sie über das Internet nur über nötige Fakten und Fragen mit dem Anbieter, machen Sie sich im Anschluss ein persönliches Bild von dem Wunschmodell. Achten Sie vor dem Kauf vor allem auch darauf, dass das Fahrzeug alle Papiere besitzt, die Sie zum Beispiel für die Anmeldung und zum Nachweisen des Eigentümers benötigen. Eine Liste der benötigten Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Stilllegungs-Bescheinigung (ehemals: KFZ-Schein) Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: KFZ-Brief) Inspektions-Scheckheft Bedienungsanleitung Untersuchungsbericht (TÜV) Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) AU-Prüfnachweis (Abgasuntersuchung) COC-Papier (Certification of Conformity). Das COC-Papier bescheinigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typengenehmigung entspricht.
Ein kleiner Tipp: Bisweilen fordern Anbieter im Internet eine Anzahlung für das Fahrzeug. Dadurch wollen sie eine Kaufentscheidung besonders schnell herbeiführen. Gehen Sie darauf nicht ein. Es ist Ihr gutes Recht, den VW, Porsche, Fiat oder BMW vor dem Kauf in Ruhe begutachten zu können und im Detail eventuelle Mängel zu besichtigen. Eine Probefahrt ist unerlässlich, ebenso wie ein gutes Verhandlungsgeschick. Gefällt Ihnen das ein oder andere am Fahrzeug nicht, handeln Sie den Preis entsprechend herunter. Wenn das Auto Ihren Vorstellungen nicht vollkommen entspricht, können Sie das Kaufangebot ebenso ablehnen, Sie haben im Vorfeld kein Kaufversprechen geleistet. Es ist besser einen weiten Anfahrtsweg in Kauf zu nehmen, als nachher auf immensen Reparaturkosten oder Unzufriedenheit sitzen zu bleiben.
Anmeldung und Versicherung
Haben Sie sich dann für ein Fahrzeug entschieden und sich mit dem Händler geeinigt, folgen die nächsten Schritte. Auch bei der Anmeldung und der Versicherung sind ein paar Dinge zu beachten. Schon vor dem Kauf sollten Sie sich die TÜV-Plakette ganz genau ansehen. Der Untersuchungsbericht, welcher Ihnen mit den übrigen Papieren ausgehändigt worden sein sollte, gibt Auskunft über die letzte Untersuchung und über etwaige Mängel. Auf der TÜV-Plakette können Sie nachlesen, wann die nächste Untersuchung fällig wird. Diese Ablauffristen sollten Sie in jedem Fall kontrollieren ist der TÜV bereits abgelaufen, müssen Sie die Untersuchung als erstes durchführen, oder vor dem Kauf vom Händler durchführen lassen. Für die Anmeldung und für den Abschluss einer KFZ-Versicherung benötigen Sie einige Papiere, u.a.:
- Beide Zulassungsbescheinigungen
- Den TÜV-Untersuchungsbericht
- Die eVB-Nummer Einen gültigen Personalausweis mit Meldebestätigung
- Eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung, bekommen Sie ganz einfach im Internet. Möchten Sie das Auto beispielsweise als Selbstständiger im Sinne eines Dienstwagens nutzen, sollten Sie genau abklären, welche Versicherungen sie bereits abgeschlossen haben und welche Schäden diese abdecken, um einen hohen Kostenaufwand durch Überversicherung zu vermeiden. Auf der Internetpräsenz Ihres Versicherungsunternehmens, wie beispielsweise hier, können Sie alle nötigen Informationen einsehen.
Beachten Sie, dass auch der Käufer - sofern ein Kfz-Kaufvertrag abgeschlossen wird - bestimmte Käuferpflichten hat, denen er nachkommen muss. So ist die Überführungsfahrt mit der vorhandenen Zulassung noch möglich, der Verkäufer muss hierzu allerdings sein Einverständnis geben. In Folge ist der Verkäufer dazu verpflichtet, sofort nach dem Verkauf des Fahrzeugs, dies der zugehörigen Zulassungsstelle zu melden. Dabei muss er seinerseits ein paar Papiere bereithalten: die Empfangsbestätigung der Zulassungsbescheinigung und die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, die Sie als Käufer vorgenommen haben. Des Weiteren benötigt er Angaben über die Personalien des Käufers und eine Bestätigung, dass die Kfz-Kennzeichen mit übergeben wurden. Erst wenn der Verkäufer die Veräußerung des Fahrzeugs vollständig nachgewiesen hat, ist er von der KFZ-Steuerpflicht befreit. Der bestehende Versicherungsvertrag des Autos geht einfach an den Käufer über, demnach ist der Verkäufer auch gegenüber der Versicherung meldepflichtig.
Der Versicherungsvertrag kann allerdings nach einem Wechsel der Fahrzeugbesitzer auch problemlos gekündigt werden. Indem Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichern lassen, endet der alte Vertrag automatisch. Am besten sollten sie mehrere Kfz-Versicherungen miteinander vergleichen. Als Käufer sind Sie verpflichtet die Versicherung schnellstmöglich abzuschließen, da sonst der Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls schwer zu bestimmen ist.
Abschluss
Haben Sie alle obigen Punkte beachtet, steht einem Autokauf nichts mehr im Weg. Schritt für Schritt nähern Sie sich so Ihrem neuen Traumwagen problemlos und können sehr bald das neue Fahrgefühl genießen.
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