Fahrzeug Ratgeber Übersicht
Fahrzeugbrief verloren – was ist zu tun?
Wer den Fahrzeugbrief verloren hat, steht einem langwierigen Prozedere gegenüber. Dies ist an für sich nicht verwunderlich, handelt es sich hierbei doch um den Nachweis, dass Sie der tatsächliche Besitzer des Automobils sind. Obligatorisch ist in diesem Fall eine eidesstattliche Versicherung, die bescheinigt, dass Ihnen der Fahrzeugbrief abhandengekommen ist bzw. gestohlen wurde.
Einen neuen Fahrzeugbrief können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen. Hierfür benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- gültigen Personalausweis oder Pass
- Fahrzeugschein
- Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs
- AU- und HU-Prüfbescheinigung (steht im Fahrzeugschein oder im Bericht der letzten Hauptuntersuchung)
- bei Minderjährigkeit Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunds
- Verlusterklärung (Formular online als Download oder direkt bei der Zulassungsstelle erhältlich)
- bei Diebstahl Bestätigung der Polizei über eine Diebstahlsanzeige
- bei Vertretung Bevollmächtigung und Personalausweis oder Pass
Den neuen Fahrzeugbrief erhalten Sie nach ungefähr zwei Monaten. Es werden Gebühren in Höhe von 58,80 Euro für den Fahrzeugbrief fällig.
Ein neuer Fahrzeugschein kostet 10,90 Euro.
Im Falle der Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie automatisch den Fahrzeugschein – die Kosten belaufen sich summa summarum auf 69,70 Euro.
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02.12.2024