Wissenswertes rund um das Thema Auto
Ab wann reicht eine Sitzerhöhung im Auto?
Lange Zeit wurden Kinder im Auto gar nicht angeschnallt oder gesichert. Seit 1993 gilt in Deutschland jedoch die gesetzliche Anschnallpflicht für Kinder im PKW: Kinder müssen von Geburt an bis zu ihrem 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von 150 cm in einem für das jeweilige Gewicht geeigneten und zugelassenen Kindersitz im PKW befördert werden.
Doch was genau bedeutet gewichtsgeeignet? Ab wann darf z. B. lediglich eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne verwendet werden? Unser Ratgeber klärt auf.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Vorschriften
Sitzerhöhungen bieten deutlich weniger Schutz als Kindersitze mit Rückenlehne.Gewichtsgruppen: Kindersitz mit Rückenlehne oder Sitzerhöhung
Damit jedes Kind den richtigen Sitz erhält, werden Kindersitze in vier Gruppen mit den Bezeichnungen 0, 0+, 1, 2 und 3 eingeteilt. Jede Gruppe entspricht dabei einer bestimmten Gewichtsklasse:
- Autositze Normgruppe 0 (0-10 kg)
- Autositze Normgruppe 0+ (0-13 kg)
- Autositze Normgruppe I. (9-18 kg)
- Autositze Normgruppe II. (15-25 kg)
- Autositze Normgruppe III. (22-36 kg)
Sitzerhöhungen gehören in die Gewichtsgruppen 2 und 3. Sobald ein Kind also 15 kg schwer ist, darf laut Norm ECE R 44/03 und 44/04 eine einfache Sitzerhöhung verwendet werden. Diese Modelle besitzen kein eigenes Gurtsystem mehr – das Kind wird in der Regel samt Sitz mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt.
ECE-Prüfsiegel
Zunächst einmal gilt es festzuhalten: Seit April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 aufweisen. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig.
Unterschiede der Kindersitze
Auch wenn rechtlich zulässig, sind Sitzerhöhungen insbesondere für kleine Kinder (ab 15 kg - nach dem Ausstieg aus dem Vorgängersystem) nicht zu empfehlen. Ein Kindersitz mit Rückenlehne ist aus Sicherheitsaspekten einer Sitzerhöhung klar vorzuziehen. Nur mit dieser Variante werden Becken-, Schulter- und Kopfbereich optimal geschützt.
Fehlender Seitenhalt bei Sitzerhöhungen
Kinder ab 15 kg sind nicht mehr dazu verpflichtet, einen Kindersitz mit Rückenlehne zu verwenden. Laut Gesetz reicht eine einfache Sitzerhöhung.Die Unterschiede zwischen stabilen Markensitzen mit Rückenlehne und den einfachen Sitzerhöhungen sind enorm. Kritisiert werden Sitzerhöhungen zum einen, weil ihnen der Seitenhalt fehlt. Seitenwangen, wie diese bei Kindersitzen mit Rückenlehne vorhanden sind, können also nicht verhindern, dass das Kind bei einem Seitenaufprall gegen die Autoscheibe knallt.
Durch die spezielle Bauweise eines guten Marken-Kindersitzes von Chicco, Maxi Cosi und Co. kann hingegen ein großer Anteil der Energie eines Seitenaufpralls im Kopf- und Oberkörperbereich absorbiert werden. Energie, die sonst direkt auf das Kind einwirken würde. Alarmierend in diesem Zusammenhang: Laut Statistik hängt jeder vierte Autounfall mit einem Seitenaufprall zusammen. Hier gilt es demnach für ausreichend Sicherheit zu sorgen.
Fehlende Gurtführung
Weiterhin bieten Sitzerhöhungen keinerlei Gurtführung im Oberkörperbereich, sodass der Gurt häufig viel zu nah am Hals liegt. Schläft das Kind ein und kippt zur Seite, rutscht es darüber hinaus meist aus dem oberen Gurt heraus. Kindersitze besitzen hingegen eine Rückenlehne mit 4 Gurtführungen. Diese sorgen sowohl dafür, dass der Schultergurt richtig geführt wird (über das Schlüsselbein und nicht den Hals), als auch dafür, dass der Beckengurt ordentlich über Oberschenkel oder Becken verläuft (nicht über den Bauch).
Vermeidung von reinen Sitzerhöhungen
Ein Sitz mit Rückenlehne bietet Kindern also deutlich mehr Schutz. Aus diesem Grund haben viele Hersteller reine Sitzerhöhungen bereits vollständig aus ihrem Programm genommen. Sitzerhöhungen sind nur dann zu empfehlen, wenn aus bestimmten Gründen kein Komplettsitz verwendet werden kann (etwa weil das Kind in einem fremden Auto mitfährt und dort keinen eigenen Sitz besitzt, oder das Kind aufgrund seiner Größe oder Statur nicht mehr in das System mit Lehne hineinpasst).
In diesem Fall sollten Sie jedoch unbedingt darauf Acht geben, dass die Sitzerhöhung zumindest für den Beckengurt eine Gurtführung besitzt. Von Sitzkissen oder billigen Styropor-Erhöhungen ohne jede Gurtführung ist dringend abzuraten.
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