Gebrauchtwagen Ratgeber
Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?
Gebrauchwagengarantie: Abzocke oder sinnvolle Absicherung?
Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags müssen Sie die schriftlich fixierten Bedingungen rund um die Garantie genau studieren.Was bringt mir eigentlich eine Gebrauchtwagengarantie? Garantien für etwaige Objekte existieren zuhauf, ob diese sich immer lohnen, ist für Verbraucher oftmals nicht sofort ersichtlich. Was Ihnen die Gebrauchtwagengarantie bringt und welche Vorteile sie im Vergleich zur Sachmängelhaftung aufweist, erläutern wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Welches Leistungsspektrum umfasst die Gebrauchtwagengarantie?
Wer sein Fahrzeug beim Fachhändler erwirbt, erhält häufig im gleichen Moment eine Gebrauchtwagengarantie. Diese ist jedoch im Vergleich zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt. Ist die Garantie nicht im Kaufpreis enthalten, kann sie zusätzlich erworben werden. Die Garantie sollte maximal 250 Euro pro Jahr kosten. Hier ist vertraglich geregelt, was der Verkäufer im Falle von auftretenden Mängeln ausbessern muss und über welchen Zeitraum sich die Geltungsdauer erstreckt. Bei sehr alten Fahrzeugen entfällt die Garantie oftmals, sprich sie wird von vielen Händlern bzw. Versicherungen nicht mehr angeboten – Gebrauchtwagen dürfen nicht älter als neun bis zehn Jahre sein. Ebenso verhält es sich beim Kauf von modifizierten Fahrzeugen mit einer hohen Kilometeranzeige. Nicht abgedeckt werden in der Regel Defekte und Schäden aus Unfällen. Selbiges gilt für durch Verschleiß (Brems- und Kupplungsbeläge oder Ähnliches), unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen entstandene Mängel.
Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie kann sich für Käufer als Vorteil entpuppen. Während die gesetzlichen Sachmängelansprüche nur rechtskräftig werden, wenn der Defekt bereits bei der Fahrzeugübergabe vorlag, ist es hingegen für den Garantieanspruch egal, wann der Mangel aufgetreten ist. Selbstredend muss der Schaden im Laufe der Garantiezeit in Erscheinung treten. Merke: Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt. Weiterführende Informationen zur Gewährleistung lesen Sie hier.
Lesen Sie das Kleingedruckte!
Lesen sie nach, an welchen Stellen die Garantie in Kraft treten mussFür die Gebrauchtwagengarantie existiert keine einheitliche gesetzliche Regelung, d. h. Garantie ist nicht gleich Garantie. Folglich müssen Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, bei welchen Mängeln die Garantie in Kraft tritt. Beispielsweise kann es sein, dass der Händler nur für einzelne Teile des Fahrzeugs aufkommt oder aber eine Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters vorgesehen ist – vorstellbares Szenario: Die Kosten des Motorschadens werden vom Händler übernommen, für Elektronikschäden müssen Sie alleine aufkommen. Um böse Überraschungen zu vermeiden und im Ernstfall abgesichert zu sein, müssen Sie die Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags gründlich lesen!
Fazit
Inwieweit sich eine Gebrauchtwagengarantie für Sie lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Im Allgemeinen gilt, dass Käufer regulär dank einjähriger Gewährleistungspflicht des Händlers gegen etwaige Mängel abgesichert sind. Aber Achtung: Diese Mängel müssen bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben. Bei Beanstandungen innerhalb der ersten sechs Monate kann es aber durchaus vorkommen, dass der Händler ein Veto einlegt (sprich die Anschuldigungen widerlegt). In diesem Fall benötigen Sie als Käufer stichhaltige Beweise die belegen, dass der Defekt bereits bei Übergabe vorlag. Verfügen Sie hingegen über eine Garantie, haben Sie für jeden auftretenden Mangel (z. B. auch neu auftretende Mängel, die beim Kauf noch nicht vorhanden waren) ein wirksames Argument in der Hand. Die Garantie kommt für Schäden auf, die durch die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht abgedeckt werden. Vom Leistungsumfang kann diese aber durchaus hinter den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zurückstehen.
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