Auto-Ratgeber
Wie funktioniert das Flensburger Punktesystem und welche Neuerungen bringt das Jahr 2014?
Gefürchtete Konsequenzen bei verkehrsrechtlichen Verstößen sind Bußgeld-Strafen sowie „Punkte in Flensburg“. Ziel des Systems ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen, die kontinuierlich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen bzw. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen. Welche Neuerungen Sie im Jahr 2014 erwarten, erfahren Sie nachfolgend.
Das neue Punktesystem ab 2014
Ab dem 1.Mai 2014 wird ein neues Punktesystem in Flensburg eingeführtDie Gesetze zur Neuregelung treten am 1. Mai 2014 in Kraft. Im Fokus steht dabei eine radikale Vereinfachung der bestehenden Verkehrssünderdatei. Die Reform des Verkehrssündenregisters zielt auf die einfache sowie transparente Handhabung von Verkehrsdelikten ab; daneben drohen Temposündern härtere Strafen.
Grundsätzliche Änderung: 8 Punkte = Führerscheinentzug
Eine grundsätzliche Neuerung des reformierten Systems ist die Absenkung der Punktezahl (von deren Höhe der Entzug des Führerscheins maßgeblich beeinflusst wird). Führten bislang 18 Punkte zum Führerscheinentzug, sind es ab Mai 2014 lediglich acht Punkte. Laut dem ehemaligen Verkehrsminister Peter Ramsauer stellt diese Entscheidung eine Reaktion auf die Wünsche der Bürgerschaft dar. Einer Umfrage zufolge forderten die Bürger zusätzliche Punkte für schwere Verstöße (z. B. Vorbeirasen an Schulbusen, fehlende Gurte bei Kindern, während der Fahrt mit Handy telefonieren).
Drei Punkte-Kategorien
Für das Nutzen von einem Telefon am Steuer gibt es einen Punkt plus eine GeldstrafeBislang bestand ein differenziertes System, bei dem pro Vergehen bis zu sieben Punkte vergeben werden konnten. Künftig sammeln Verkehrssünder ein bis maximal drei Punkte für leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Als Delikte gelten dabei jene Vergehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, d. h. ein fehlendes Kennzeichen oder das Fahren mit abgelaufener Plakette in einer Umweltzone werden künftig ausschließlich mit Bußgeldern belegt. Für Ordnungswidrigkeiten bedeutet dies jedoch künftig höhere Strafen (insbesondere für die Verstöße, die Flensburg nicht mehr in das Register einträgt): Ab einem Bußgeld von 60 Euro wird ein Punkt vergeben (die Grenze lag bislang bei 40 Euro).
So werden beispielsweise die Nutzung eines Handys während der Fahrt oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 Kilometern pro Stunde mit einem Punkt geahndet (= „leichtes Vergehen“). Das Überfahren einer Ampel fällt hingegen in die Kategorie „schwerer Verstoß“ und zieht als Konsequenz nach der Neuberechnung zwei Punkte nach sich. Als „sehr schwerer Verstoß“ gilt z. B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Letzteres Vergehen bedingt drei Punkte.
Informationen über die gesammelten Punkte erhalten Autofahrer fortan über den sogenannten „Punktetacho“. Das Schaubild veranschaulicht auf einer Art Tachoscheibe den Punktestand; die jeweiligen Strafzonen sind farblich unterlegt: Grün verweist auf bis zu zwei Punkte und bedeutet, dass der Fahrer im Verkehrsregister vorgemerkt wird. Zeigt Ihre Tachopunktenadel auf den gelben Bereich (drei bis fünf Punkte) folgt eine Ermahnung mittels Informationen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr. Bei sechs bis sieben Punkten befinden Sie sich im roten Bereich, es folgen eine Verwarnung als auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei acht und mehr Punkten ist die Tachonadel im schwarzen Feld – Entzug des Führerscheins lautet hier die Konsequenz.
Übertragung der alten Punkte ins reformierte System
Die alten Punkte bleiben selbstredend erhalten. Sie werden umgerechnet und schließlich in das neue Punktesystem übertragen. Eine Ausnahme stellen alle Punkte für Verstöße dar, die künftig nicht mehr erfasst werden (z. B. die bereits genannte ungültige Plakette in Umweltzonen). Bei vier oder fünf Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung, ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, wie die Punkte umgerechnet werden:
Alter Punktestand | Übertragung ins neue Punktesystem |
1 bis 3 | 1 (Vormerkung) |
4 bis 5 | 2 (Vormerkung) |
6 bis 7 | 3 (Vormerkung) |
8 bis 10 | 4 (Ermahnung) |
11 bis 13 | 5 (Ermahnung) |
14 bis 15 | 6 (Verwarnung) |
16 bis 17 | 7 (Verwarnung) |
>18 | 8 (Entzug) |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Punkteabbau und Tilgungsfrist
Durch ein Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werdenDer Punkteabbau soll auch künftig möglich sein. Durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden. Einschränkung dabei: Diese Möglichkeit besteht nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren und lediglich bis zu einem Stand von fünf Punkten. Die Kosten für die freiwillige Teilnahme an einem solchen Seminar betragen ca. 400 Euro.
Auch die Tilgungsfrist ist Änderungen unterworfen: Wurde die Tilgungsfrist bislang durch die Ahndung eines neuen Verkehrsverstoßes verlängert, verjähren die Punkte künftig unabhängig voneinander. Ein-Punkte-Delikte werden folglich nach zweieinhalb Jahren gelöscht (bisher zwei Jahre), zwei-Punkte-Verstöße verweilen fünf Jahre in der Autofahrer-Akte (bisher zwei Jahre). Schwere Vergehen bleiben bis zu zehn Jahre in der Kartei (bislang fünf Jahre). Neue Verstöße verlängern nach den neuen Regelungen die Eintragungsdauer nicht.
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Bildquellen:
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