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Handwerker: Recht und Reklamationen - Ratgeber
Oft liefern gebuchte Handwerker kein zufriedenstellendes Ergebnis ab.Nicht immer können Handwerker nach Beendigung ihres Auftrages ein zufriedenstellendes Ergebnis vorweisen. Teile fehlen und werden erst später nachgeliefert, die Handwerker verspäten sich oder beschädigen gar die Wohnung. Umso wichtiger ist es, sich in solchen Fällen seiner Rechte bewusst zu sein, um unnötigem Ärger und vor allem Kosten aus dem Weg zu gehen.
Führt der Kundendienst seine Arbeit mangelhaft aus, ist es ratsam, die Rechnung zu kürzen. Dies führt im besten Fall dazu, dass die beanstandeten Mängel und Fehler von den Arbeitern schnell behoben werden. Über das Maß der Kürzung muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn sich ein Handwerker verspätet oder gar nicht erst erscheint und man infolgedessen einen weiteren Tag Urlaub nehmen muss, kann man Schadenersatz fordern, sofern man einen Tag unbezahlten Urlaub genommen hat. Für bezahlten Urlaub gilt dies nicht - es gibt in dem Fall keinen Ersatz. Der Termin muss vorher mit dem Handwerker abgesprochen werden. Kompromisse in Kauf zu nehmen, ist dabei manchmal unumgänglich.
Wie sollten Sie bei Fehlern und Mängeln reagieren?
Sollten einem nach Vollendung der Arbeit Fehler oder Mängel auffallen, muss man die Abnahme des Werkes umgehend verweigern. Erklärt man sich einmal als zufrieden, so ist eine Reklamation im Nachhinein nur möglich, wenn man beweisen kann, dass die Schäden entstanden sind, bevor der Handwerker die Wohnung verlassen hat. Schließlich muss der Kunde die Handwerker zur Nachbesserung der Fehler auffordern - auch wenn dieser bereits so unzufriedenstellend gearbeitet hat, dass der Kunde ihm nicht mehr vertraut.
Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?
Der Handwerker bekommt zwei Gelegenheiten, die Fehler zu beheben. Kommt es nicht zur Fehlerbehebung, so hat man das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und einen anderen Handwerker mit der Ausführung der Arbeit zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt dann der ursprüngliche Handwerker. Bei Schwarzarbeit gilt die selbe Regelung. Werden Kunde und Handwerker erwischt, so kann das allerdings rechtliche Konsequenzen haben. In unserem Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen, wie Sie einen geeigneten Handwerker finden.
Wann sind Sie zahlungspflichtig?
Bestellt man einen Handwerker zur Behebung eines Defektes, beispielsweise für eine Waschmaschine, so ist man nur zahlungspflichtig, wenn der Fehler auch gefunden wurde. Anderenfalls müssen lediglich An- und Abreise erstattet werden. Ob sich der Monteur bei der Fehlersuche zu viel Zeit gelassen hat oder gar einen "falschen" Fehler findet, ist für den Kunden in den meisten Fällen allerdings schwer zu beurteilen. Zudem gilt, dass nur so viele Handwerker entlohnt werden müssen, wie für eine Arbeit auch erforderlich sind. Wieviele gebraucht werden, wird von Gerichten jedoch sehr unterschiedlich beurteilt. Grundsätzlich muss ermittelt werden, ob Arbeiten üblicherweise zu zweit oder allein ausgeführt werden - beispielsweise Marquisenbauer arbeiten oft in der Gruppe, wohingegen Anstreicher meist allein arbeiten.
Tipp: Festpreis vereinbaren
Bei größeren Projekten, wie z.B. einer neuen Küche, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Festpreises, weil man sich auf diese Weise die Rechnungsprüfung spart. Nach Fertigstellung muss die Arbeit lediglich auf Fehler untersucht und schließlich abgenommen werden. Stimmt etwas nicht, muss der Handwerker, um das Geld ausgezahlt zu bekommen, die Fehler beheben. Verzichtet man auf einen Festpreis, sollten An- und Abfahrtkosten sowie Stundensätze vorher genau bestimmt worden sein. Verrichtet der Handwerker zusätzliche Arbeiten, können diese von ihm nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie vorher mit dem Auftraggeber besprochen worden sind.
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