Ratgeberübersicht Hundehaltung
Listenhunde / Kampfhunde - Welche Hunde sind in Deutschland verboten?
American Staffordshire Terrier zählen in vielen Bundesländern Deutschlands zu den Kampfhunden.In den letzten Jahren dominierten Berichte über sog. „Kampfhunde“ die Medienlandschaft. Angefallene Menschen, häufig auch Kinder, machten neue Regelungen zum richtigen Umgang mit diesen Tieren und weiteren Schutz dringend notwendig. Sowohl der Bundestag als auch die Länderparlamente beschlossen strenge Richtlinien in Bezug auf Haltung, Erziehung und Zucht von „Kampfhunden“, um ähnlich tragische Vorfälle in Zukunft ausschließen zu können.
Aber welche Rassen gehören überhaupt zu den „Kampfhunden“? Welche Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden? Inwiefern unterscheiden sich die Regelungen der einzelnen Bundesländer? Wir versuchen Dir einen detaillierten Überblick zu ermöglichen und alle wichtigen Fragen zu erörtern.
Inhaltsverzeichnis
- Bundesweite Regelungen
- Grundsätzliche Länderrechtsprechung
- Unterscheidung in zwei Kategorien
- Listenhunde/Kampfhunde in den Bundesländern
- Anforderung an den Kampfhundhalter
- Wesenstest
- Regeln und Pflichten der Kampfhundhaltung
- Regelungen bei markt.de
Bundesweite Regelungen
Am 12. April 2001 beschloss die Bundesregierung das „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“, welches den Import bestimmter Hunderassen regelt. § 2, Absatz 1 dieser Verordnung schreibt vor, dass der Pitbull-Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander im gesamten bundesdeutschen Gebiet nicht importiert werden dürfen. Wer entsprechende Tiere dennoch einführt, riskiert hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Neben dieser bundesweiten Regelung existieren länderspezifische Gesetze; die Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer gleicht einem Flickenteppich.
Grundsätzliche Länderrechtsprechung
Abgesehen von Niedersachsen und Thüringen führen alle übrigen Bundesländer Listen, auf denen sich „Kampfhunde“ oder gefährliche Hunde finden. Die Anzahl der als gefährlich eingeschätzten Hunderassen schwankt stark: Sachsen definiert beispielsweise drei Hunderassen als gefährlich, während Bayern mit 19 Hunderassen die längste Liste führt. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen unterscheiden zwischen gefährlichen (Kategorie I) und potenziell gefährlichen Hunden (Kategorie II). In Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt existiert eine solche Unterscheidung nicht. In Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein wurden die Listenhunde abgeschafft.
Unterscheidung durch zwei Kategorien
Auch die Zucht von Listenhunden ist teilweise verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.Die Unterscheidung verschiedener Kategorien ist wiederum länderspezifisch. Am Beispiel Bayern wird dies exemplarisch erörtert: Bei Hunderassen der Kategorie I (American Staffordshire-Terrier, Bandog, American Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) werden pauschal Eigenschaften eines Kampfhundes vermutet. Es ist fast unmöglich einen Hund dieser Kategorie zu halten, da neben Sachkundenachweisen und einem polizeilichen Führungszeugnis auch ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden muss.
Bei Hunderassen, die der Kategorie II (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler) angehören, ist ein Wesenstest möglich, der die Ungefährlichkeit beweist (=Negativzeugnis).
Listenhunde / Kampfhunde in den verschiedenen Bundesländern (A-Z)
Baden-Württemberg | Kategorie I | American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen |
---|---|---|
Kategorie II | Bullmastiff Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastino Espanol, Mastin Napoletano, Mastiff, Tosa-Inu und deren Kreuzungen | |
Bayern | Kategorie I | American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bandog, Kreuzungen mit diesen Rassen |
Kategorie II | Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa, Mallorquin, Rottweiler, Kreuzungen mit diesen Rassen | |
Berlin | Keine Kategorien | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff |
Brandenburg | Kategorie I | American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und deren Kreuzungen |
Kategorie II | Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und deren Kreuzungen | |
Bremen | Keine Kategorien | Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und jegliche Kreuzungen |
Hamburg | Kategorie I | American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und jegliche Kreuzungen |
Kategorie II | Bullmastif, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa-Inu und deren Kreuzungen | |
Hessen | Keine Kategorien | American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire Terrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und jegliche Kreuzungen |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Kategorien | American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen |
Niedersachsen | Keine Kategorien | Keine Listenhunde |
Nordrhein-Westfalen | Kategorie I | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und jegliche Kreuzungen |
Kategorie II | Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa-Inu und jegliche Kreuzungen | |
Rheinland-Pfalz | Keine Kategorien | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen |
Saarland | Keine Kategorien | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull-Terrier und jegliche Kreuzungen |
Sachsen | Keine Kategorien | American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen |
Sachsen-Anhalt | Keine Kategorien | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen |
Schleswig-Holstein | Keine Kategorien | Keine Listenhunde |
Thüringen | Keine Kategorien | Keine Listenhunde |
Anforderung an den Halter eines Kampfhundes
Um einen Kampfhund halten zu dürfen, muss man in allen Bundesländern volljährig sein. Außerdem wird ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangt und es muss ein Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird umgangssprachlich oftmals auch als Hundeführerschein bezeichnet, da hierbei der allgemeine Umgang mit Hunden in verschiedenen Situationen erlernt wird. In Niedersachen ist dieser Hundeführerschein sogar für alle Hundehalter Pflicht, egal für welche Hunderasse. Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen Wissensprüfung und einer praktischen Prüfung mit dem Hund zusammen.
Der Wesenstest für Deinen Hund (Kategorie II)
Der Hund darf während des gesamten Wesenstests keinerlei aggressives Verhalten zeigen.Wenn Du einen als potenziell gefährlich eingeschätzten Hund halten möchten, musst Du neben dem Nachweis der Sachkunde auch einen Wesenstest für Hunde durchführen lassen. Dieser ist in drei Abschnitte unterteilt; in jedem muss der Hund verschiedene Herausforderungen meistern, während Experten das Verhalten gegenüber Menschen und fremden Hunden genauestens beobachten. Es geht um die Interaktion Hund-Mensch, Hund-Umwelt und Hund-Hund. Auch der Gehorsam ist von entscheidender Bedeutung. Anschließend erstellen Experten das Gutachten.
Der Wesenstest variiert von Sachverständigem zu Sachverständigem und von Bundesland zu Bundesland. Rufe also Deinen zuständigen Sachverständigen an und frage nach dem genauen Ablauf des Tests. Nachfolgend ein Beispiel, wie der Wesenstest häufig abläuft und welche Aufgaben gestellt werden könnten.
Erster Teil des Wesenstests: Hund-Mensch
Der erste Abschnitt beinhaltet unter anderem folgende Aufgaben:
- Der Hund wird angestarrt, eine typische Drohgebärde
- Eine fremde Person schreit den Hund an
- Aufeinandertreffen von Hund und Joggern oder alkoholisierten Personen
- Verhalten des Hundes in der Wohnung, wenn Besuch kommt
Zweiter Teil des Wesenstests: Hund-Umwelt
Der zweite Abschnitt beinhaltet unter anderem folgende Aufgaben:
- Eine Mutter mit einem Kinderwagen kreuzt den Weg des Hundes
- Fahrradklingel und Autohupe müssen passiert werden
- Verhalten inmitten größerer und lautstarker Personengruppen
Dritter Teil des Wesenstestes: Hund-Hund
Der dritte Abschnitt beinhaltet unter anderem folgende Aufgaben:
- Aufeinandertreffen Deines Hundes mit einem fremden Hund
- Zwei fremde Hunde werden angeleint an Deinem Hund vorbeigeführt
Positives und negatives Verhalten im Wesenstest
Während des Wesenstestes, wird das Verhalten des Hundes durch verschiedene Eskalationsstufen beurteilt.Die Hunde müssen nicht superfröhlich und schwanzwedelnd durch die gesamte Prüfung gehen, sondern lediglich ein angemessenes Verhalten und keinerlei Aggressionen zeigen. Dabei gibt es verschiedene Eskalationsstufen, die als völlig normal angesehen werden. Nur wenn ein Hund ohne Vorwarnung von null auf hundert schaltet, gilt er als absolut gefährlich. Anfeindungen gegenüber gleichgeschlechtlicher Hunde gilt als normales Verhalten, solange der Hund keine Gefahr für andere Hunde darstellt.
Der Hundehalter darf in jeder Situation bei seinem Hund sein und auch auf diesen einwirken. Sollte Dein Hund nicht in allen Situationen angemessen reagieren, bedeutet das nicht automatisch, dass er den Wesenstest nicht besteht. Die Behörde kann auf Anraten des Sachverständigen auch Einzelfallmaßnahmen anordnen, wie z.B. eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, falls nicht ohnehin im Bundesland vorgeschrieben.
Regeln und Pflichten für die Haltung eines Kampfhundes
Wenn Du die persönlichen Voraussetzungen für die Haltung eines Kampfhundes erfüllst und auch wenn der Wesenstest positiv ausfällt, müssen dennoch eine Reihe weiterer spezieller Regelungen bei der Haltung eines Listenhundes beachtet werden. Wenn Du einen Listenhund hältst, musst Du die länderspezifischen Regelungen beachten. Auch wenn Dein Hund einen Wesenstest besteht, muss ihm ein Maulkorb angelegt werden und er darf nicht von der Leine gelassen werden.
Es existiert außerdem eine Chip- und Versicherungspflicht, Pflicht zu sicherer Umzäunung und eine Sachkundeprüfungspflicht. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung der Listenhunde sind weitaus höher als die "normaler" Hunde. Einige Bundesländer verlangen auch, dass das eigene Grundstück eingezäunt ist und der Hund kastriert wird. Leider sind die Regelungen stark länderspezifisch; allgemeine Aussagen lassen sich kaum treffen. Beachte neben diesem Ratgeber also auch unbedingt die Gesetze des Bundeslandes, in dem Du lebst.
Verbot von Kleinanzeigen für Listenhunde auf markt.de
Kleinanzeigen für Kampfhunde sind seit Juni 2019 auf markt.de nicht mehr zugelassen. Das betrifft folgende Rassen: Alano, American Bulldog, American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Kangal (Alternative Namen: Anatolischer Hirtenhund, Türkischer Hirtenhund, Kangal-Hirtenhund), Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso (Alternative Namen: Cane Corso Italiano, Italienischer Corso-Hund, Cane di Macellaio), Doberman, Dogo Argentino, Dogo Canario (Alternativer Name: Presa Canario), Bordeux-Dogge (Alternativer Name: Dogue de Bordeux), Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka (Alternativer Name: Kaukasischer Schäferhund), Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano (Alternativer Name: Neapolitanischer Mastiff), Rottweiler, Tosa (Alternativer Name: Tosa-Inu). Das Verbot betrifft zudem alle Kreuzungen dieser Rassen.
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