Kaufverträge für Hunde und Welpen
Wichtige Fragen für den zukünftigen Hundebesitzer sind zunächst die Fragen über die Rasse, Gesundheit und Eigenschaften, die das Tier besitzen sollte. Man denkt an verspielte, süße Welpen, die bald schon die Familie bereichern sollen. Kaum jemand denkt an die nüchterne Seite des Tierkaufs: den Kaufvertrag. Aber für beide Beteiligten eines Hundekaufs, also Käufer und Verkäufer, kann ein Vertrag die rechtlichen Bedingungen absichern. Grundsätzlich sind auch eine mündliche Zusage und Kauf per Handschlag ein gültiger Vertrag. Allerdings kann im Nachhinein schlecht festgestellt werden, was genau der Gegenstand der Vereinbarung war. Die Schriftlichkeit schließt Missverständnisse weitgehend aus. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist deshalb eine Absicherung für Käufer und Verkäufer.
Wofür brauche ich einen Kaufvertrag über den Hund?
Zustand und Entwicklung des Tieres
Kaufverträge für Hunde sind vor allem bei Züchtern oft üblich. Die Züchter bestätigen mit diesem Vertrag, dass zum Beispiel das Tier offensichtlich gesund an den Käufer übergeben wird. Impfungen und Grunduntersuchungen beim Tierarzt können so festgehalten werden. Der Züchter kann in dem Vertrag außerdem festhalten, wozu der Welpe oder der ausgewachsene Hund geeignet ist. Ist ein Hund zum Beispiel schon ausgebildet und soll genau deswegen an Feuerwehr oder Polizei verkauft werden, wird mit dem Vertrag die Ausbildung des Hundes bestätigt. Sollte der Hund im Nachhinein vielleicht doch nicht gut trainiert sein, kann der Käufer sich auf den Vertrag berufen. Hier hat jedoch der Verkäufer die Möglichkeit, sich durch Klauseln aus der Verantwortung zu ziehen, falls sich der Hund nicht wie gewünscht entwickelt. Der Züchter kann aber auch festhalten, ob das Tier für weitere Züchtungen geeignet ist oder ob nur der erste Züchter das Tier für die Zucht verwenden darf.
Zudem können besondere Merkmale des Tieres wie die Fellfärbung, Behinderungen oder Krankheiten schriftlich festgehalten werden. Außerdem sollt erwähnt werden, ob das Tier kastriert ist und ob es einen Pass mit sich führt.
Haltung des Tieres
Außerdem kann der Züchter sich die Lebensumstände des Hundes im zukünftigen Zuhause absichern lassen. Für viele Züchter ist es extrem wichtig, dass es dem Schützling auch in der neuen Familie gut geht und dass auch weiter auf artgerechte Hundehaltung und -pflege geachtet wird. Sollte es sich herausstellen, dass das Tier nicht gut behandelt wird, kann der Züchter das Tier zurückfordern. Im Vertrag kann dann auch der Rückkaufpreis festgehalten werden. Vielleicht ergibt es sich beim Käufer aber auch nach einiger Zeit, dass der Hund doch nicht behalten werden kann, weil zum Beispiel eine Trennung der Ehepartner oder eine plötzliche Allergie auftritt. Der Züchter kann dann mit dem im Vertrag festgehaltenen sogenannten Vorkaufsrecht den Hund zurückkaufen und dafür sorgen, dass er nicht durch Bekannten- und Familienkreis gereicht wird und im schlimmsten Fall im Tierheim landet.
Den Vertrag besprechen
Was genau im Hundekaufvertrag festgehalten wird, ist jedem Verkäufer überlassen. Wichtig ist aber, dass Verkäufer und Käufer gemeinsam den Vertrag besprechen und ihn eventuell um einige Klauseln ergänzen oder kürzen. Schließlich sollen beide Seiten am Ende mit gutem Gewissen den Vertrag unterschreiben und sich auf die Vermittlung des Tieres freuen.
Der Käufer sollte sich nicht scheuen, den Verkäufer bereits beim ersten Treffen auf einen Vertrag anzusprechen. So können auch vermeintliche "schwarze Schafe" unter den Verkäufern entlarvt werden, da diese sich eher selten auf einen Kaufvertrag einlassen.
Welche Punkte sollten im Kaufvertrag für Hunde beachtet werden?
Je nachdem, für welche Zwecke der Hund genutzt wird, werden unterschiedliche Klauseln in den Kaufvertrag aufgenommen. In unserem Kaufvertrag für Hunde, den Sie kostenlos herunterladen und ausdrucken können, finden Sie die relevantesten Punkte zusammengefasst. Hier auf den ersten Blick einige Vorschläge für die wichtigsten Punkte, die im Vertrag festgehalten werden sollten:
- Ort und Datum
- Name und Adresse des Züchters
- Verbandszugehörigkeit (VDH) des Züchters
- Name und Adresse des Käufers
- Name, Wurfdatum, Rasse des Hundes
- Eventuell Stammbaum des Hundes
- Impfpapiere. Bestätigung von Untersuchungen und Impfungen des Hundes durch den Züchter
- Identifikation des Hundes durch Chip oder Tätowierung
- Festhalten des Gesundheitszustandes des Tieres
- Festlegung des Kaufpreises
- Eventuell Eignungen des Tieres (für Zucht, Ausbildung, Training...)
- Eventuell Haltungsbedingungen beim Käufer
- Vorkaufsrecht für den Züchter, Festlegung des Rückkaufpreises
Zum Wohle des Tieres beachten
Als Züchter / Verkäufer
Wenn Sie als Züchter sichergehen wollen, dass Ihr Tier in gute Hände kommt, können Sie im Vorneherein einige Fragen an Interessenten stellen. Erkundigen Sie sich nach deren Erfahrung mit Tier- bzw. Hundehaltung, wie deren Lebensumstände sind und was Sie mit dem Tier vorhaben. So können Sie verhindern, dass das Tier am Ende in einer zu kleinen Wohnung ohne Beschäftigung sitzt oder sich die Besitzer das Tier nach kurzer Zeit gar nicht mehr leisten können. Vor allem wenn Interessenten wenig Erfahrung mit der Tierhaltung haben, können Sie den Geld- und Zeitaufwand schnell unterschätzen.
Als Käufer
Als Käufer eines Hundes sollten Sie vor allem darauf achten, dass Sie an einen seriösen Züchter geraten - egal ob dieser Hunde als Hobby oder Hauptberuflich züchtet. Auch wenn ein Angebot für einen Rassehund durch den geringen Preis sehr verlockend erscheint, ist hier in der Regel wenig Wert auf die Gesundheit des Hundes gelegt worden. Werden Sie erst gar nicht zur Besichtigung des Hundes zum Züchter eingeladen, hat die Angelegenheit wohl einen Haken. Ein guter Züchter bespricht vor dem Kauf alle wichtigen Themen wie Haltung, Charakter der Tiere oder Besonderheiten der Rasse mit Ihnen, damit Sie sich nicht für das falsche Tier entscheiden. Der Hund sollte schließlich zu Ihnen passen. Außerdem sollten Sie selbst sich im Klaren sein, dass ein Hund nicht nur viel Ihrer Zeit und Aufmerksamkeit einfordert, sondern auch Geld kostet. Die kosten von Tierarzt, Zubehör, Spielsachen und Futter sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie erwägen, einen Hund in Ihre Familie aufzunehmen.
Besonders wichtig ist auch, dass Sie sich das Tier genau ansehen und sich über dessen tierärztliche Geschichte aufklären lassen. Der Hund sollte gesund, fit und gepflegt wirken. Nicht verschreckt oder aggressiv sein. Das alles sollte auch auf die Elterntiere, andere Welpen oder evtl. andere dort lebende Hunde zutreffen. Informieren Sie sich auch über die Eltern, da diese vielleicht Krankheiten weitergegeben haben könnten.
Achtung: Sonderregelung in Berlin!
Junge Hunde (bis zu einem Jahr) dürfen in Berlin nur noch von sachkundigen Züchtern oder sachkundigen Halterinnen und Haltern erworben werden. Käufer müssen sich die entsprechende Sachkunde vom Verkäufer bestätigen lassen und diese Bescheinigung aufbewahren.
Weitere Informationen zum Berliner Hundegesetz findest Du hier!
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Hund zu adoptieren oder zu vermitteln, sollten Sie unbedingt einen Kaufvertrag abschließen. Hier sind beide Seiten abgesichert, da alle Bedingungen zum Kauf, der Haltung und alle wichtigen Informationen zum Hund selbst niedergeschrieben sind. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermittlung oder Adoption Ihres Hundes.
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