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Verkehr und Hunde: Welche Haftung gilt bei Unfällen durch Hunde?
Wer haftet, wenn ein Hund einen Unfall oder Sachschäden verursacht?Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen, die durch Hunde verursacht werden. So können hohe Kosten entstehen. Doch wer haftet eigentlich in solchen Fällen?
Der Halter haftet für sein Tier
Verursacht ein Tier einen Unfall, so muss laut Gesetzbuch der Halter für alle entstandenen Personen-, Sach-, und Vermögensschäden aufkommen. Lt. § 833 BGB gilt:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Viele Hundehalter sind in dem Glauben, dass in solchen Fällen die normale Privat-Haftpflichtversicherung zum Einsatz kommt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Während Katzen, Vögel oder Nager unter die Privathaftpflicht des Halters fallen, sind Hunde von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen
Hundehalter sollten daher in jedem Fall eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft gehen davon aus, dass von den rund 5,3 Millionen Hundehaltern in Deutschland nur etwa 30 Prozent durch eine derartige Versicherung abgesichert sind. Kommt es unerwartet zu einem Unfall, muss der Halter für die gesamten Kosten des Schadens aufkommen.Die entstehenden Kosten belaufen sich dabei nicht selten auf fünf- bis sechsstellige Beträge. Dies kann den finanziellen Ruin für viele Hundehalter bedeuten. Schützen können Sie sich nur durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Was Sie eine Tierhalter-Haftpflichversicherung kostet
Die Höhe des zu zahlenden Jahresbeitrags hängt von der Selbstbeteiligung pro Schaden und der vereinbarten Deckungssumme ab. Bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet es sich an, eine sehr hohe Deckungssumme zu wählen, da die von Hunden verursachten Schäden oftmals sehr hoch ausfallen. Deckungssummen von 250.000 bis 3.000.000 Euro sind üblich. Können Sie es sich erlauben bei kleinen Schäden bis zu 500 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen, sollten Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die monatlich zu zahlenden Prämien fallen dann geringer aus. Die Kosten für die Versicherung hängen außerdem von der jeweiligen Hunderasse ab. So sind Kampf- bzw. Listenhunde teurer als andere Rassen. Im Allgemeinen belaufen sich die zu zahlenden Jahresbeiträge auf 40 bis 100 Euro.
Handelt es sich um ein streunendes Tier oder ist der Hundehalter nicht auffindbar, so müssen die Autofahrer den Schaden in der Regel unter sich ausmachen. Hinzu kommt, dass bei der Schuldfrage auch die Größe des Hundes eine Rolle spielt. Laut Rechtssprechung ist eine Notbremsung nur bei großen Tieren gerechtfertigt. Bei kleineren Tieren, so heißt es, sollte man im Sinne der Verkehrssicherheit in Kauf nehmen, den Hund zu überfahren.
Bildquelle: © OpenClips / pixabay.com
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