Geändertes Mietrecht seit Anfang Mai 2013
Erfahren Sie hier, was sich im Mietrecht geändert hatMieter und Vermieter stehen in diesen Zeiten wesentlich häufiger in Streit zueinander, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Ein Grund liegt darin, dass finanzielle Anreize in Form von Förderprogrammen insbesondere eine energetische Sanierung sinnvoll erscheinen lassen, mit allen den Auswirkungen auch und vor allem für den Mieter. Mit dem ersten Mai dieses Jahres nun trat das neue Mietrecht in Kraft, aus welchem sich vorteilhafte Regelungen für Vermieter ergeben und der Mieter nun präziser sein muss, wenn er seine vermeintlichen Ansprüche durchsetzen will.
Wir weisen auf die wesentlichen Punkte in diesem Beitrag hin.
Räumung nun einfacher möglich
Bislang hatten Vermieter meist dann Probleme, wenn ein Mieter ausstehende Zahlungen nicht leistete und auch ansonsten nicht beizubringen war. Seit einigen Wochen nun profitieren Vermieter von der neuen Regelung , die im Detail besagt, dass bei einer Klage vor Gericht der betreffende und fällige Betrag auf einem eigens eingerichteten Sonderkonto hinterlegt werden muss. Es ist somit nicht mehr einfach möglich, bis zum Ausgang des Verfahrens und etwaigen Räumungsmaßnahmen in der Wohnung zu bleiben – wird die Zahlung nicht geleistet, ist eine Räumung im Eilverfahren möglich und mit dem Gesetz vereinbar.
Außerdem sollen Räumungsklagen nur bevorzugt behandelt werden, sodass strittige Punkte aus Sicht des Mieters vorher geklärt werden sollten, wenn es dort noch Redebedarf gibt. Liegt nämlich erst einmal ein Räumungsurteil vor, müssen nun keine Gegenstände mehr eingelagert werden und auf diese Weise werden hohe Kosten vermieden. In puncto Mietkaution, die in Raten gezahlt wird , gibt es nun auch eine fixe Regelung. Demnach ist es ohne Weiteres möglich, das Mietverhältnis wieder zu kündigen, sofern zwei Beiträge fällig und nicht gezahlt wurden. Eine Alternative könnte da die Mietkaution von der Kautionskasse sein, denn hier zahlen Mieter nur einen kleinen Einmalbetrag und niedrige Gebühren während der Zeit der Mietkaution, womit bares Geld eingespart wird.
Eigenbedarf anmelden
Derzeit passiert es gerade in den attraktiven und urbanen Vierteln großer deutscher Städte, dass Vermieter ihren Eigenbedarf anmelden und die Wohnung dann zeitweise bewohnen, um im Anschluss daran eine Luxussanierung durchzuführen. Nun gilt, dass von Bundesland zu Bundesland eine bis zu zehnjährige Frist gelten kann, um ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mindestens jedoch drei Jahre gelten als Kündigungsschutz, auch in dem Falle, wenn es mehrere Eigentümer gibt und für verschiedene Wohnungen ein Eigenbedarf kundgetan wird.
Vorteile ergeben sich bei der sogenannten Kappungsgrenze , wonach Vermieter binnen drei Jahren nur noch Mietpreissteigerungen von 15 Prozent durchführen dürfen. Weiterhin gilt der Vergleich mit der ortsüblichen Miete , sodass diese nicht überstiegen werden darf. Ein Tipp: Da die Regelung in jedem Bundesland und teilweise jeder Stadt anders ist, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Behörde, um Klarheit darüber zu bekommen. Noch steht nämlich nicht fest, welches Bundesland diese neue Kappungsgrenze überhaupt übernimmt .
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