Arbeiten in Deutschland
Die Arbeit in Deutschland unterliegt einer Menge an Regeln, Gesetzen und Bestimmungen. Grundsätzlich differenziert der Zugang zum Arbeitsmarkt je nach bestimmten Nationalgruppen:
- Bürger aus Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Israel, Japan und der Republik Korea
Benötigt einen Aufenthaltstitel, der bei der kommunalen Ausländerbehörde beantragt wird. Arbeiten darf man erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels. - Bürger aus allen anderen Ländern
Müssen vor Einreise nach Deutschland ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel am Wohnort bei der Botschaft oder Konsulat beantragen.
Auf dem Aufenthaltstitel steht die Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme in Deutschland, wie z.B. Zeitbeschränkung auf 180 Tagen im Jahr oder Tätigkeitsbeschränkung auf bestimmten Bereichen.
Wenn man z.B. mehr als die erlaubte Zeit arbeiten möchte oder eine nicht zugelassene Tätigkeit ausüben möchte→ wird eine Zustimmung bzw. Arbeitsgenehmigung von der Bundesagentur für Arbeit benötigt. (Dies gilt auch für die vorherige Gruppe).
[Mehr Infos: http://www.buzer.de/gesetz/6774/]
- EU-Bürger
Können in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten, d.h. sie brauchen keine besonderen Genehmigungen und Unterlagen.
Nach der Einreise nach Deutschland
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist weiterhin je nach der Qualifikation von den Ausländern beschränkt.
Deutsch lernen für den Beruf
- Nicht- bzw. Geringqualifizierte
- gut qualifizierte Ausländer→ Akademische ausgebildete Fachkräfte oder Berufserfahrene im Heimatland.
Bei den gut qualifizierten Ausländern besteht die Möglichkeit zum Zugang zum Arbeitsmarkt viel größer als die Nicht- bzw. Geringqualifizierte. Bei den akademischen ausgebildeten Ausländern spielt eine Rolle, wo sie ihr Studium abgeschlossen haben. Wenn sie in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben, bekommen sie ein 18 monatiges Visum, um einen Job zu suchen. Dagegen sollten die Ausländer, die bereits Berufserfahrungen in der Heimatland haben, sollten ihre Berufserfahrungen anerkennen lassen:
- Sie reichen Ihre Unterlagen bei den zuständigen Stellen ein, z.B. kann dies auf der Homepage http://www.anerkennung-in-deutschland.de/ oder telefonisch unter +49 30-1815-1111 erfolgt werden.
- Es wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrem im Ausland erworbenen Ausbildungs-, Berufsabschluss und dem deutschen Ausbildungs-, Berufsabschluss bestehen.
- Wenn das der Fall ist, wird geprüft, ob die Unterschiede durch andere Nachweise oder durch Berufserfahrungen ausgeglichen werden können.
- Wenn das nicht der Fall ist, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.
- Bei reglementierten Berufen, wird die Berufszulassung erteilt.
(Nur wenn keine Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss besteht) - Bei nicht-reglementierten Berufen, erhalten Antragsteller einen Bescheid, in dem diese Unterschiede genau beschrieben werden.
(Mann kann eine individuell passende Weiterbildung aussuchen)
- Bei reglementierten Berufen, wird die Berufszulassung erteilt.
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Deutsch lernen für den Beruf
In vielen deutschen Unternehmen können Sie mit dem Englisch arbeiten. Jedoch ist die Arbeit viel spannender, wenn man Deutsch sprechen kann. Außerdem kommt man damit im Beruf viel schneller weiter.
Deutschland bietet zahlreiche Deutschkurse für Migranten an, die sie für den Beruf benötigen. Ein Beispiel dafür ist das ESF-BAMF-Programm, indem sie lernen, wie sie in der Arbeitswelt, bzw. im Praktikum kommunizieren können.Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im folgenden Link:
www.make-it-in-germany.comStellengesuche
Eine passende Arbeit zu finden, ist sehr wichtig. In Deutschland gibt es folgende Möglichkeiten, in denen man zahlreiche Arbeitsstellen finden kann.
- Zeitungen, wie z.B. Süddeutsche Zeitungen
- Internet Portal, wie z.B. stepstone, Experteer, Jobworld
- Verschiedene Firmenseiten
- Passende Ausbildungen findet man im Berufsinformationszentren (BIZ)
Bewerbung
Bewerbung schreibenArbeitgeber erwarten meist eine schriftliche Bewerbung mit einem Anschreiben, einem Lebenslauf und allen notwendigen Unterlagen, die erforderlich sind, um ihre Qualifikationen zu beurteilen.
Zu einer Bewerbung gehören:
- Anschreiben (in Form vom Brief, i.d.R. eine Seite)
- Lebenslauf mit Foto und Unterschrift (tabellarisch oder als Text)
- Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsnachweise (ins Deutsche übersetzt).
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