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Ihr Recht auf einen Zweitjob – erhöhen Sie Ihr Einkommen
Falls du neben deinem Hauptjob einen zweiten Job hast solltest du das mit deinem Hauptarbeitgeber absprechenLaut Artikel 12 des Grundgesetzes haben „[a]lle Deutschen […] das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." Diese Aussage inkludiert das Recht von Arbeitnehmern, sich einen zweiten Arbeitsplatz zu suchen – die Annahme eines Zweitjobs kann merklich zur Aufbesserung der Haushaltskasse beitragen. Doch was müssen Arbeitnehmer bei der Ausübung von zwei Tätigkeiten beachten?
Hauptjob vs. Zweitjob: Rechte des Arbeitnehmers
Damit Ihre hauptberufliche Arbeit nicht durch Kündigung bedroht wird, müssen Sie bei der Annahme eines Nebenjobs bzw. bei zusätzlichem Verdienst einige rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Geeignet sind Jobs, die mit geringen Kosten und wenig Aufwand geleistet werden können. Das Optimum ist hierbei freie Zeiteinteilung, auch wenn dies in den seltensten Fällen realisiert werden kann. Laut Gesetz dürfen nur maximal 400 Euro sozialabgabenfrei zusätzlich verdient werden. Es ist zudem ratsam, die Annahme eines Nebenjobs gegenüber dem Arbeitgeber zu erwähnen bzw. diese mit eben diesem zu besprechen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Sie vertraglich an Ihren Hauptjob gebunden sind – die Klausel innerhalb des Arbeitsvertrages, dass die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch den Arbeitnehmer unerwünscht sei, stellt keine Seltenheit dar.
Absprache über eine Nebenbeschäftigung
Lässt Ihr Arbeitgeber mit sich verhandeln, können Sie gegebenenfalls sein Einverständnis einholen. Es muss allerdings gesagt werden, dass eine solche Klausel an für sich zu weitreichend und somit unzulässig ist (ausgenommen Beamte bzw. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst): Was Sie nach Ihrem Feierabend tun, obliegt allein Ihnen. Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben Sie ein grundsätzliches Recht auf die Ausübung eines Zweitjobs, wenn es Ihnen Ihr Arbeitsvertrag jedoch vorschreibt, dann müssen Sie der Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachkommen.
Steuern beachten
Verdienen Sie im Nebenjob mehr als 450 Euro, müssen Sie dafür Steuern zahlen. Es folgt die Einordnung in die Steuerklasse VI, d. h. weder Grund- noch Kinderfreibetrag können beansprucht werden.
Wann der Arbeitgeber Ihnen die Ausübung des Zweitjobs untersagen darf
Es gibt trotzdem einige Regeln die Du beachten solltest, sonst kann es schnell zur fristlosen Kündigung kommen- Laut Arbeitszeitgesetz darf die Gesamtarbeitszeit acht Stunden am Tag pro Werktag (Montag bis Samstag) nicht überschreiten. Das macht in der Summe 48 Stunden die Woche. Es besteht dabei die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit bis auf zehn Stunden zu erweitern, jedoch ist es untersagt, den Durchschnitt von acht Stunden innerhalb von sechs Monaten zu überschreiten. Üben Sie die Nebentätigkeit als Selbstständiger aus, obliegt Ihnen die Festlegung der täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
- Zuvörderst gilt es selbstredend zu garantieren, dass Sie im Hauptjob die übliche Leistung erbringen. Die Arbeitsfähigkeit beim Hauptarbeitgeber darf aufgrund des Zweitjobs nicht leiden!
- Ebenso sehen es Chefs überaus ungern, wenn der Jahresurlaub für Nebenjobs genutzt wird – der Urlaub dient Ihrer Erholung. Dank der Pause sollen Sie wieder frisch und neu motiviert in Ihren Hauptjob zurückkommen, und nicht vor lauter Überarbeitung minderwertige Qualität abliefern. Die Arbeit im Zweitjob würde dem Erholungszweck der gegebenen Urlaubszeit widersprechen.
- Wer krankgeschrieben ist, dem Hauptjob fern bleibt und trotz dessen seiner Tätigkeit im Zweitjob nachgeht, riskiert einer fristlose Kündigung.
- Vermeiden Sie Konkurrenzsituationen – Sie dürfen im Zweitjob unter keinn Umständen in einem konkurrierenden Betrieb arbeiten oder aber Ihrem Hauptarbeitgeber mit Ihrer Nebentätigkeit Konkurrenz machen.
Konflikte vermeiden
Um etwaige Konflikte bzw. Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihren Hautarbeitgeber über die zweite Tätigkeit in Kenntnis zu setzen. Verhindern Sie durch frühzeitige Information und Kommunikation, dass sich Ihr Arbeitgeber hintergangen fühlt. Auch wenn Sie dazu nicht zwingend verpflichtet sind, sollten Sie sich den Zweitjob genehmigen lassen. Hilfreich ist hierbei oftmals eine schriftliche Vereinbarung, in der das Einverständnis des Arbeitgebers mit der Nebentätigkeit manifestiert ist.
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