Gehalts-Check - Übersicht
Was verdient ein Abgeordneter?
Abgeordnete vertreten die Interessen der Bevölkerung.Abgeordnete üben in einer parlamentarischen Demokratie eine wichtige Funktion in der Legislative aus. In Deutschland sind Abgeordnete sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Landtagen der einzelnen Bundesländer sowie auf kommunaler Ebene tätig. Ihre Vergütung in Form von Diäten und Kostenpauschalen mag auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene im Vergleich zu den in anderen Jobs erzielbaren Einkommen relativ hoch anmuten, ist mit diesen allerdings auch nur bedingt vergleichbar. Denn die Tätigkeit als Abgeordneter ist nicht nur anspruchsvoll, sondern in der Regel auch mit zahlreichen Aufwendungen verbunden, die bei einer anderen beruflichen Tätigkeit nicht anfallen beziehungsweise nicht vom Arbeitnehmer selbst getragen werden müssen.
Als Abgeordneter vertritt und repräsentiert man die Bevölkerung im Parlament und wird alle vier Jahre gewählt.
In Deutschland gibt es aktuell 620 Bundestagsabgeordnete, die den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzler wählen und maßgeblich an der Bundesgesetzgebung beteiligt sind. Seit dem 1. Januar 2012 erhalten diese eine Abgeordnetenaufwandsentschädigung in der Höhe von 7.960€ pro Monat.
Dazu gibt es einige zusätzliche Aufwandsentschädigungen:
- Kostenpauschale: für Bürokosten und Ähnliches (4.029€/Monat)
- Mitarbeiterpauschale: Abgeordnete dürfen für bis zu 15.053€ im Monat Mitarbeiter auf Kosten des Bundesttages einstellen. Die Mitarbeiter dürfen mit dem Abgeordneten nicht verwandt sein.
- und weitere (Reisekostenerstattung, Zuschuss zur Krankenversicherung , etc.)
Viele Abgeordnete üben zusätzlich bezahlte Nebentätigkeiten, vor allem in der freien Wirtschaft, aus. Diese müssen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Den Inhabern bestimmter Funktionen werden erhöhte Abgeordnetenentschädigungen vergütet. Auch Altersbezüge stehen den Abgeordneten zu, deren Höhe sich nach der Verwendungszeit im Bundestag richtet, zu.
Die Gehälter bzw. Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten in den Parlamenten der deutschen Bundesländer sind gesondert geregelt und variieren je nach Bundesland. Die Grundbeträge reichen von 2.456€ in Hamburg bis 10.093€ in Nordrhein-Westfalen.
Was Interessenten für eine Abgeordnetentätigkeit nicht übersehen sollten
Wenn Du Dich für eine Tätigkeit als Abgeordnete oder Abgeordneter interessierst, solltest Du den damit verbundenen Arbeitsaufwand nicht unterschätzen, denn eine geregelte Arbeitszeit gibt es dabei eigentlich nicht. Vielmehr sind zahlreiche Abend- und Wochenendtermine einzuplanen. Dazu kommt die Tatsache, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die - im Falle vorzeitiger Neuwahlen und veränderter Sitzverhältnisse in dem betreffenden Parlament - oft nur für wenige Jahre ausgeübt wird. Lediglich ein vergleichsweise kleiner Teil der Abgeordneten nimmt sein Mandat über mehrere Wahlperioden oder gar über mehrere Jahrzehnte hinweg wahr.
Welche Aufgaben hat ein Abgeordneter?
Ein Abgeordneter wirkt an der Gesetzgebung und an politischen Entscheidungen mit.Ein Abgeordneter fungiert als Vertreter seiner Wähler im Parlament. Er wirkt an der Gesetzgebung und an politischen Entscheidungen mit. Neben der Teilnahme an den Sitzungen und Debatten des Parlaments, insbesondere zur Beratung und Abstimmung über Gesetzentwürfe, arbeiten viele Abgeordnete auch in Gremien des Parlaments oder ihrer Fraktion beziehungsweise in Ausschüssen mit. Dazu kommt in der Regel noch eine mehr oder weniger umfangreiche Wahlkreisarbeit, insbesondere bei Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Diese umfasst beispielsweise Wählersprechstunden im Wahlkreisbüro, die Teilnahme an Veranstaltungen im eigenen Wahlkreis und ähnliche Aktivitäten.
Welche Voraussetzungen sollte ein Abgeordneter mitbringen?
Um als Abgeordneter erfolgreich zu sein, sind Eigenschaften wie analytische Denkweise, Selbstdisziplin, Kommunikationsfreudigkeit, Sozialkompetenz und rhetorische Stärke zweifellos hilfreich. Auch eine gute Basis an Unterstützern in der eigenen Partei und im eigenen Wahlkreis erleichtert es, ein Abgeordnetenmandat zu erringen, eine erfolgreiche Abgeordnetentätigkeit zu entfalten und seine Chancen auf eine erneute Wahl zu verbessern.
Der Weg zum Mandat: Wie werde ich Abgeordneter?
Abgeordneter ist kein Ausbildungsberuf. Der Zugang zu einem Abgeordnetenmandat erfolgt ausschließlich durch eine erfolgreiche Kandidatur bei einer Wahl. Wenn Du Abgeordneter werden möchtest, solltest Du Dich also rechtzeitig vor einer anstehenden Wahl als potenzieller Kandidat profilieren. Die zur Wahl antretenden Kandidaten werden jeweils durch die zuständigen Gremien politischer Parteien auf der entsprechenden Ebene gewählt. Eine Mitgliedschaft in einer Partei ist keine zwingende Voraussetzung, um bei einer Wahl kandidieren zu können. Parteilose Kandidaten haben aber in der Regel nur dann eine Chance, wenn sie aufgrund ihres Profils oder ihrer Bedeutung im öffentlichen Leben von einer etablierten Partei auf einem prominenten Listenplatz oder in einem aussichtsreichen Wahlkreis nominiert werden. Da in der übergroßen Mehrzahl der Fälle Parteimitglieder als Kandidaten aufgestellt werden, bietet eine Parteimitgliedschaft eine sicherere Ausgangsbasis als eine Kandidatur als Parteiloser.
Innerparteiliches Engagement gefragt
Damit Du von Deiner Partei auf einen aussichtsreichen Listenplatz oder als Direktkandidat für einen aussichtsreichen Wahlkreis nominiert wirst, solltest Du Dich bereits vorher durch eine aktive Mitarbeit in der Partei und idealerweise auch in deren Gremien ausgezeichnet haben und Dein Interesse an einer Kandidatur auch rechtzeitig signalisieren. Ideal ist es, wenn Du andere Parteimitglieder, die parteiintern zu den Meinungsbildnern zählen, so von Dir überzeugen kannst, dass Du von jemand anders als Kandidat vorgeschlagen wirst. Denn von Dritten vorgeschlagene Kandidaten genießen bei der Festlegung der Listenplätze und der Wahlkreiskandidaturen oft einen stärkeren Rückhalt unter den bei der Entscheidung Stimmberechtigten als diejenigen, die sich selbst vorgeschlagen haben.
Im Wahlkampf Präsenz zeigen
Vor allem im Wahlkampf sollte man als Abgeordneter Präsenz zeigenBist Du als Kandidatin oder Kandidat für einen aussichtsreichen Listenplatz oder Wahlkreis nominiert worden, hast Du bereits eine wesentliche Hürde auf dem Weg zum Abgeordnetenmandat genommen. Um letztlich jedoch genug Wählerstimmen zu gewinnen, solltest Du Dich jedoch auch intensiv im Wahlkampf engagieren. Dafür solltest Du vor allem in der "heißen Phase" unmittelbar vor der Wahl reichlich Zeit einplanen, denn Deine Präsenz an Infoständen auf der Straße sowie bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen kann erheblich dazu beitragen, Dich bei Wählern bekannt zu machen und sie letztlich davon zu überzeugen, Dir ihre Stimme zu geben.
Stellensituation und Aufstiegsmöglichkeiten
Die Zahl der Abgeordnetenmandate - und damit auch die Zahl der zu vergebenden Abgeordnetenjobs - variiert von Parlament zu Parlament. So hat der Deutsche Bundestag mehr als 600 Abgeordnete, doch auf Landesebene und in den Kommunen sind die Parlamente deutlich kleiner. Aufstiegsmöglichkeiten im klassischen Sinne gibt es für Abgeordnete nicht. Wenn es Dir gelingt, Dich als Abgeordneter entsprechend zu profilieren, kannst Du jedoch beispielsweise zum Vorsitzenden des Parlaments oder einem seiner Stellvertreter gewählt werden oder das Amt eines Fraktionsvorsitzenden übernehmen.
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