Gehalts-Check - Übersicht
Was verdient ein Notar?
Ein Notar verdient im Durchschnitt 4300 € pro MonatDer Beruf des Notars enhält für viele Menschen nur die rechtskräftige Abschließung von Verträgen und Dokumenten. Ein Notar beglaubigt Zeugnisse, Dokumente und Papiere jeder Art mit seiner Unterschrift. Hierbei können die Verträge aus Bereichen der Eheschließung, der Vermögensverteilung und vielen weiteren Bereichen kommen.
Besonderes Augenmerkt legt der Notar/ die Notarin bei diesen Vorgängen darauf, dass der Willen aller Beteiligten genaustens auf dem Dokument festgehalten ist, sodass es zu einem späteren Zeitpunkt zu keinem Streit kommt. Hierbei muss er deutlich Fingerspitzengefühl zeigen und sich in die Vertragsschließung einbringen. Der Beruf des Notars/ der Notarin wird oftmals in Anwaltskanzleien ausgeübt.
Durchschnittseinkommen eines Notars
Das Einkommen des Notars beläuft sich auf durchschnittlich 4.300 Euro brutto im Monat. Der Betrag kann stark variieren, abhängig von der Berufserfahrung und der Kundschaft, die den Notar aufsucht. Sollte sich der Notar/ die Notarin auf wohlhabendere Kunden spezialisieren, die mit anspruchsvollen Anliegen zu ihm/ihr kommen, so wird das Gehalt um ein wesentliches höher sein. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass ein sicherer Kundenstamm Erfahrungen und eine lange, vertrauenswürdige Zusammenarbeit erfordert.
Immobiliengeschäfte
Zu den Hauptaufgaben eines Notars gehört die Beglaubigung von DokumentenFür den Verkauf eines Haus oder Grundstücks ist es notwendig, dass der entsprechende Kaufvertrag von einem Notar verfasst wird und das Geschäft im Beisein des Notars geschlossen wird. Grund hierfür ist, dass gerade im privaten Bereich der Kauf von Immobilien eine finanzielle Festlegung auf Jahre bedeutet. Dieser Schritt soll nicht leichtfertig und unüberlegt erfolgen. Der Notar hat hier die Aufgabe zu prüfen, ob die betreffende Immobilie laut Grundbuch tatsächlich im Eigentum des Verkäufers steht bzw. am Kaufpreis oder anderen Vertragsmodalitäten keine Auffälligkeiten bestehen. Auch für die Bestellung eines Grundschuld bzw. Hypothek ist die Mitwirkung eines Notars zwingend erforderlich.
Testamente und Erbverträge
Seinen letzten Willen kann in Deutschland jeder geschäftsfähige Mensch selber handschriftlich verfassen. Allerdings kann es aufgrund mehrdeutiger Formulierungen dazu kommen, dass im Nachhinein Streit über die Auslegung eines Testaments entsteht. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Testamente und Erbverträge rechtssicher durch einen Notar aufsetzen und auf Wunsch auch durch diesen verwahren zu lassen.
Familienrecht
Ein Notar ist auch dann immer unverzichtbar, wenn ein familienrechtlicher Vertrag aufgesetzt werden muss. Dies betrifft sowohl Eheverträge als auch Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Adoptionen.
Gesellschaftsrecht
Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit von Notaren ist die Beglaubigung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten. Wenn ein Geschäftsführer für eine GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft bzw. eines Vereins bestellt wird, hat dieser regelmäßig die Möglichkeit, finanziell bedeutsame Entscheidungen im Namen der jeweiligen Körperschaft bzw. Kapitalgesellschaft zu trefffen. Um hier sicherzustellen, dass auch wirklich die Person, die berechtigt werden soll in das Handels- bzw. Vereinsregister eingetragen wird, sind notarielle Beglaubigungen der Bestellungen unverzichtbar.
Beglaubigte Kopien
Auch wenn beglaubigte Kopien benötigt werden, sind neben siegelführenden Ämtern und Institutionen, Notare die richtigen Ansprechpartner.
Voraussetzungen für den Notarberuf
Technisch gesehen handelt es sich beim Notariat um einen freien Beruf welcher im Regelfall im Rahmen eines öffentlichen Amtes ausgeübt wird. Hinsichtlich der Ernennung zum Notar ergeben sich Unterschiede je nachdem, in welchem Bundesland man zum Notar ernannt wird. Nachdem das Amtsnotariat in Baden-Württemberg bis Ende 2017 abgewickelt werden soll, ergeben sich hierbei grundsätzlich zwei Wege. Für beide Wege ist das Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens und die damit einhergehende Befähigung zum Richteramt notwendige Voraussetzung.
Hauptberufliche Notare
Ein Notar hat wie ein Richter stets unparteiisch zu seinDie erste Variante ist die eines hauptberuflichen Notars. Dieser darf keine weitere berufliche Tätigkeit ausüben. Nur in Ausnahmefällen sind auf entsprechenden Antrag hin bestimmte Arten von Nebenbeschäftigungen zulässig. Der Grund hierfür liegt darin, dass Interessenkollisionen möglichst effektiv vermieden werden soll. Ähnlich einem Richter hat der Notar unparteiisch zu sein. Sofern eine von ihm betraute geschäftliche Tätigkeit persönliche Auswirkungen für ihn hat, hat er sich für befangen zu erklären und die Angelegenheit an einen anderen Notar abzugeben. Diese Form des Notariats wird in Deutschland in Bayern, Brandenburg, in Mecklenburg- Vorpommern, in Hamburg, in Rheinland-Pfalz und Sachsen sowie im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen praktiziert. Außerdem ist diese Art des Notariats in Teilen von Nordhrein-Westfalen sowie in geringem Umfang auch in Baden-Württemberg vorhanden. Notwendige Voraussetzung der Bestellung zum Notar ist hierbei jeweils regelmäßig die Absolvierung einer dreijährigen Zusatzausbildung als Notarassessor.
Anwaltsnotare
In den übrigen Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Bremen sowie in anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen wird das Notariat in Form von Anwaltsnotaren organisiert. Voraussetzung für die Bestellung als Notar ist in diesen Bundesländern entsprechend die Zulassung als Rechtsanwalt. Da die Anwaltsdichte in Deutschland in so gut wie allen Landesteilen sehr hoch ist, erfolgt die Bestellung als Notar nur nach dem jeweiligen Bedarf. Entsprechend gibt es von Bundesland zu Bundesland variierende zusätzliche Voraussetzungen, welche sich regelmäßig vor allem auf das Dienstalter der Rechtsanwälte beziehen. Die Mindestzeiten liegen hier regelmäßig zwischen drei und fünf Berufsjahren. Wichtig im Zusammenhang mit dem Anwaltsnotariat ist, dass ein Notar niemals in der gleichen Angelegenheit auch als Rechtsanwalt tätig werden kann.
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