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Was verdient ein Richter?

Grafik Richter Richter sind bei der Rechtsprechung aussließlich dem Gesetz unterworfen.

Zu den Berufsgruppen, die regelmäßig in den Listen der Berufe mit dem besten Ansehen in Deutschland unter den Top Ten auftauchen, gehören neben Ärzten und Feuerwehrmänner auch die Richter. Diese etwa 12.000 Männer und 8.000 Frauen bilden nur ein kleine Gruppe im Heer der etwa 250.000 deutschen Juristen. Obwohl sie vom Staat bezahlt werden, sind sie keine Beamte. Anders als Beamte sind sie bei ihren Entscheidungen nicht an etwaige Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch können sie nicht einfach in Pension geschickt oder versetzt werden, wenn sie unbequeme Entscheidungen treffen. Ob Richter bei ihren Urteilen die jeweiligen Gesetzesvorgaben korrekt zur Anwendung gebracht haben, können nur Gerichte höherer Instanzen entscheiden.

Untere Gerichte sind z.B. die Amtsgerichte, dann kommen Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie Bundesgerichtshof. In bestimmten Fällen sind als letzte Instanz das Bundesverfassungsgericht oder der Europäischer Gerichtshof zuständig. Die richterliche Unabhängigkeit gilt als eine der Hauptsäulen unseres Rechtsstaats. Vor allem die Tatsache, dass immer einmal wieder ein Gericht einem abgehobenem Regierungspolitiker, einem unkorrekten Verwaltungsbeamten oder einem arroganten Großunternehmer zeigt, dass sie nicht machen können, was sie wollen, ist ungeheuer wichtig für das Funktionieren eines demokratischen Staates. Entsprechend verantwortungsvoll ist der Beruf des Richters und stellt hohe Anforderungen an Qualifikation und Charakter.

Die Höhe des Verdienstes der Richter obliegt den jeweiligen Bundesländern, bei Bundesrichtern jedoch dem Bund. Die Höhe des Salärs richtet sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen. Für Richter gibt es 10 Besoldungsgruppen (R1 bis R10) und 9 Erfahrungsstufen (S0 bis S8). Die jeweilige Zugehörigkeit eines Richters zur Besoldungsgruppe ergibt sich aus der Anlage III der Bundesbesoldungsordnung (BBesG). Zwischen den einzelnen Erfahrungsstufen S1 bis S8 liegen jeweils zwischen 2 bis 4 Jahre praktischer Berufstätigkeit. Ein Richter der Besoldungsgruppe R1 verdient in S1 monatlich beispielsweise 3971,66 Euro brutto, ein Richter der Besoldungsgruppe R2 in Stufe S8 hingegen 7014,37 Euro brutto. Für die Besoldungsgruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilungen. R10 ist die höchste Besoldungsstufe und wird den Präsidenten der obersten Gerichte in Deutschland zuteil. Die Gewährung von Sonderzahlungen zum Grundgehalt, wie Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen, ist gemäß §§ 39 und 67 f BBesG möglich. Die Verdienststufen für Richter finden sich im Detail hier  (Stand: 01. März 2015).

  Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
R 1   3971,66 € 4354,18 € 4737,86 € 5077,38 € 5415,69 € 5755,20 € 6092,37 € 6434,18 €
R 2   4826,20 € 5073,87 € 5320,36 € 5657,53 € 5997,01 € 6335,36 € 6674,86 € 7014,37 €
R 3 7714,27 €
R 4 8163,05 €
R 5 8678,13 €
R 6 9167,62 €
R 7 9639,65 €
R 8 10133,77 €
R 9 10746,50 €
R 10 13193,93 €

Wie wird man Richter?

Bild Richter Es wird zwischen Berufs- und ehrenamtlichen Richtern unterschieden. Hierbei ist zwischen den Berufsrichtern und den ehrenamtlichen Richtern zu unterscheiden. Berufsrichter befinden sich nach absolviertem Jurastudium zum Volljuristen und anschließendem Vorbereitungsdienst, in einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis beim Dienstherren Bund oder Bundesland. Sie werden entweder auf Zeit (die sogenannten Richter auf Zeit und die Richter kraft Auftrages) oder auf Lebenszeit ernannt. Das Dienstverhältnis eines Berufsrichters endet durch Tod, automatisch mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres oder kraft Gesetzes bei strafrechtlichen Verurteilungen des Berufsrichters. Ehrenamtliche Richter sind keine Volljuristen, sondern Repräsentanten der Bevölkerung, die ihren gesunden Menschenverstand in die Rechtssprechung einbringen. Ehrenamtliche Richter müssen sich bei ihren Gemeinden bewerben und werden dann jeweils für eine Amtszeit von 5 Jahren berufen.
 

Welche Aufgaben hat ein Richter?

Grundsätzlich hat jeder Richter in seinem Wirkungsbereich Aufgaben der Rechtssprechung wahrzunehmen. Er muss dabei als neutrale Person auftreten, unparteiisch sein und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben. In Bezug auf seine Entscheidungsfindung ist der Richter dabei an das jeweils geltende Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Bei Vorliegen des Verdachtes auf Befangenheit (etwa, wenn über Angehörige des Richters verhandelt werden soll), kann ein Richter wegen Befangenheit in dem konkreten Fall von seinen Amtspflichten entbunden werden. Der Artikel 92 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) legt die richterliche Gewalt in der Bundesrepublik ausschließlich in die Hände eines Richters. Richter treffen in allen möglichen Bereichen Entscheidungen. Etwa dort, wo sich die Beteiligten nicht einigen können, wer Recht hat, oder wo jemand gegen Strafgesetze oder Verwaltungsordnungen verstoßen hat. Sie entscheiden aber auch, ob ein einer Straftat Verdächtigter in Untersuchungshaft kommt oder ob ein Kind adoptiert werden darf, ob eine Ehe geschieden wird oder ob ein Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, mit der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar oder verfassungswidrig und damit ungültig ist. Die meisten Richter befassen sich mit Zivilrechtsfällen. Dazu gehören unter anderem Streitfragen, ob jemand eine höhere Miete zu zahlen hat, wer eigentlich die Reparatur am zerbeulten Unfall-Auto zu bezahlen hat und wer für eine Umweltkatastrophe aufkommen muss. Da kann es um Kleinigkeiten gehen, aber auch um Milliardensummen. Andere Richter entscheiden in Strafverfahren, bei denen es um Freispruch, Geldstrafen oder Freiheitsentzug gehen kann. Daneben gibt es noch viele weitere Gerichtszweige, in denen entschieden wird, wie die unter anderem für den Bereich Schule zuständigen Verwaltungsgerichte. Es gibt Handels- und Arbeitsgerichte, Sozial- und Finanzgerichte. Die Richter befragen bei Gerichtsverhandlungen Prozessbeteiligte, aber sie arbeiten auch vorab Akten durch, um sich auf die Gerichtsverhandlungen vorzubereiten.

Super-Examen ist Voraussetzung

Bild Richter Hammer Bevor man letztendlich Richter werden kann, muss man erst einmal Jura studieren.

Wenn Du Richter werden willst, muss Du Abitur haben und mindestens acht Semester Rechtswissenschaft (Jura) an einer Universität studieren sowie in dieser Zeit ein dreimonatiges Praktikum machen. Beim Studium geht es vor allem um umfassende Gesetzes-Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten und deren richtige Anwendung bei Fall-Lösungs-Aufgaben. Nach dem Ersten Examen ("Referendarexamen") folgt eine zweijährige Rechtsreferendarzeit. In dieser Phase der zweistufigen Ausbildung arbeitet der Rechtsreferendar unter anderem bei Gericht, bei einem Anwalt und in der Verwaltung und sammelt so praktische Erfahrungen.

Nach dem Bestehen des Zweiten Examens ("Assesorexamen") hat der jetzt frischgebackene Volljurist grundsätzlich die Befähigung zum Richterberuf erlangt. Aber nur bei besonders guten Examensnoten ("Prädikatsexamen") hat er eine Chance nach einem zumeist schwierigen Einstellungstest für drei bis vier Jahre als Richter auf Probe eingestellt zu werden.

Vom Probe-Richter zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Richter auf Probe können auch als Staatsanwalt eingesetzt werden. Nach Ende einer positiv beurteilten Probezeit wird der Probe-Richter zum Richter auf Lebenszeit, also bis zum Pensionsalter von aktuell 67 Jahren, ernannt. Es wird erwartet, dass er sich selbständig weiterbildet. Die weitere Karriere kann sich bei den einzelnen Richtern überaus unterschiedlich gestalten. Meist starten sie als Einzelrichter oder Beisitzer am Amtsgericht oder Landgericht. Nur etwa ein Drittel von ihnen wird im Laufe ihres Berufslebens bei guten Beurteilungen zum Vorsitzenden Richter einer aus mehreren Richtern zusammengesetzten Kammer. Möglich ist auch der Aufstieg z. B. in eine höhere Instanz, zum Direktor eines Amtsgerichts oder zum Präsidenten eines Land- oder Oberlandesgerichts. Der Aufstieg zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof, am Bundesverwaltungsgericht oder am Bundesverfassungsgericht unterliegt besonderen Voraussetzungen.

 

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