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Ratgeber Au-Pair

Gastfamilie werden - So geht's

Alles rund um das Thema Gastfamilie werden

Bild von Gastfamilie Wie man eine Gastfamilie werden kann erfahren Sie hier

Viele Menschen fragen sich, wie sie eine Gastfamilie werden können. Welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich? Muss eine bestimmte Anzahl an Räumlichkeiten vorgewiesen werden? Welche Regelungen und Verpflichtungen gibt es? Alle diese Fragen werden Ihnen im folgenden Ratgeber beantwortet.

Wie können Sie ein Au-Pair aufnehmen?

Grundsätzlich ist jeder als Gastfamilie geeignet, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und das Mindestalter erreicht ist, das für Gasteltern meist bei 26 Jahren liegt. Natürlich durchläuft die Familie ein Bewerbungsverfahren. Damit möchte die Austauschorganisation vor Ort überprüfen, ob die Lebenssituationen die Aufnahme eines Gastschülers erlauben. Ein Interesse an der anderen Kultur, eine Toleranz, einen neuen Menschen in seinem Wohnumfeld zu akzeptieren und eine Geduld, die mit Kindern manchmal benötigt wird, sind einige der Dinge, die Sie als Gastfamilie mitbringen sollten. Im Internet sind viele Organisationen präsent, die eine Vorauswahl treffen. Im Anschluss können Sie sich anhand von Bildern und den angegebenen Daten des Jugendlichen im Bewerbungsbogen entscheiden, welches Gastkind es sein soll.

Welche Voraussetzungen sind für eine Gastfamilie erforderlich?

Bild von Gastfamilie Um ein Au-Pair aufnehmen zu können müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen

Gastfamilien, die ein Au-Pair aufnehmen möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Als Gast-familie werden Paare anerkannt, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
  • Im Haushalt muss mindestens ein Kind leben.
  • Alleinerziehende mit Kind bzw. Kindern werden manchmal ebenso akzeptiert.
  • Mindestens ein Elternteil muss Deutscher sein (von Geburt an).
  • Deutsch muss die Umgangssprache sein.
  • Die Familie muss dem Gastkind ein Einzelzimmer in einem möblierten, beleuchteten und beheizbaren Raum, der sich in der Familienwohnung befindet, zur Verfügung stellen (mindestens 8 qm). Ein eigenes Bad oder WC sind nicht nötig, wenn es das Familienbad mit benutzen darf.
  • Die Gast-familie muss geordnete wirtschaftliche und soziale Verhältnisse nachweisen.
  • Dem Au-pair muss die Teilnahme am Familienleben sowie den gemeinsamen Mahlzeiten gewährleistet werden.
  • Dem Au-pair muss die Möglichkeit geboten werden, regelmäßig einen Deutsch-Sprachkurs besuchen zu können.

Welche Verpflichtungen gehen Sie als Gastfamilie ein? Was kommt auf Sie zu?

Bild von Kosten für ein Au-Pair Die Gastfamilie übernimmt die Verpflegungskosten, Krankenversicherung und Fahrtkosten

Nachdem Sie sich für die Organisation, einen Jungen oder ein Mädchen und das Land entschieden haben, aus dem das Gastkind kommt, suchen Sie zunächst einmal die Schule aus, die es während des Aufenthaltes besuchen wird. Dies wird mit der entsprechenden Schule, wobei sich die meisten über die Bereicherung freuen und das Kind gern aufnehmen werden. Zudem müssen verschiedene Behördengänge erledigt werden, die Ihnen die Organisation mitteilt. Wichtiger hingegen ist die herzliche Aufnahme des Gastkindes, dem neuen Familienmitglied und genau so sollte es sich auch fühlen. Die Gastfamilie sollte stets ein offenes Ohr für das Kind haben und ihm die Zeit geben, sich mit der ungewohnten Situation vertraut zu machen. Die Familie muss einem Au-pair ein monatliches Taschengeld zahlen. Dieses steht ihm auch während des Urlaubs oder im Falle von Krankheit zu.

Hinzu kommen weitere Kosten für die Verpflegung, Krankenversicherung und eventuelle Fahrtkosten zum Sprachkurs, der vom Au-pair bezahlt wird, woran Sie sich natürlich als Gasteltern beteiligen können. Alle Kosten, die durch die Behördengänge anfallen, beispielsweise die Meldebestätigung oder Visum, werden ebenso von der Gastfamilie übernommen.

Gibt es steuerliche Berücksichtigungen?

Die Ausgaben für ein Gastkind, beispielsweise die Vermittlungsgebühr, Pauschalen für Verpflegung, Taschengeld und Versicherung können Sie zum Teil von der Steuer absetzen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und das Taschengeld auf das Konto des Gastkindes überweisen. Dies sind die Voraussetzungen, um einen Nachweis erbringen zu können. Das Konto für das Au-pair kann bei einer deutschen Bank in Deutschland eröffnet werden. Ein Steuerberater oder das Finanzamt kann dabei beratend zur Seite stehen, wie der Vertrag formuliert werden sollte, damit die Betreuungskosten geltend gemacht werden können. Den Lohn, der für das Au-Pair anfällt, dürfen Sie zur Hälfte als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Die andere Hälfte können Sie als Kinderbetreuungskosten angeben. Wichtig ist grundsätzlich, dass das Geld auf das Konto des Gastkindes gezahlt wird.

Allgemeine Regelungen zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie

Bild von Arbeitszeiten eines Au Pairs Das Au-Pair arbeitet 6 Stunden täglich und damit 30 Stunden wöchentlich

Um das Zusammenleben so einfach wie möglich zu gestalten, gibt es einige Richtlinien für den Gast und Gastgeber: Neben den genannten Voraussetzungen, die Sie erfüllen, verrichtet das Au-pair kleine Tätigkeiten im Haushalt. Es bereitet beispielsweise das Frühstück oder sonstige einfache Mahlzeiten zu, begleitet die Kinder zum Kindergarten oder zur Schule und kümmert sich generell um sie. Zudem übernimmt das Au-pair einfache Hausarbeiten wie Aufräumen, Spülen, Bügeln etc. Die gründliche Reinigung einer Wohnung gehört nicht zu den Aufgaben des Au-Pairs. Die Mithilfe des Gastkindes für sämtliche Tätigkeiten beträgt rund 6 Stunden täglich (30 Stunden wöchentlich). In der Woche sollte das Au-pair 1,5 zusammenhängende freie Tage haben und mindestens einmal monatlich muss der freie Tag am Sonntag gestattet werden. Die gesetzlichen Feiertage sind generell frei. Das Au-pair hat zudem ein Recht auf vier Wochen Urlaub. Ist die Tätigkeit kürzer als ein Jahr, sind es zwei Werktage je vollem Monat.

Wie lange bleibt ein Au-Pair in Deutschland?

Ein Aupair darf maximal für 12 Monate in Deutschland leben und arbeiten. Aupair-Verträge werden ab einer Dauer von 6 Monaten anerkannt. Hat ein Gastkind bereits in Deutschland gearbeitet, kann es nicht mehr als Au-pair in Deutschland angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der vorherige Aufenthalt gedauert hat.

 


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