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Übersicht: Musterverträge

Privatverkauf - Kaufvertrag

Grafik Mustervertrag Allgemeiner Kaufvertrag
Ein allgemeiner Kaufvertrag ist dient der Absicherung für Käufer und Verkäufer. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Muster: Kaufvertrag

Bei einem Privatverkauf empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag schriftlich abzuschließen. Das sichert sowohl den Käufer als auch den Verkäufer ab. Neben dem Preis werden nämlich weitere wichtige Details zum Kauf festgehalten. Dazu zählen wichtige Merkmale zu dem zu kaufenden bzw. verkaufenden Gegenstand. Marke bzw. Hersteller, Alter, Anzahl und alle Mängel sollte festgehalten werden. Auch Besonderheiten können im Kaufvertrag notiert werden.

Im Vertrag sollte genau ersichtlich sein, wer der Käufer und wer der Verkäufer ist. Der Verkäufer muss außerdem versichern, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist.

Wenn Sie den Kauf oder Verkauf eines Gegenstandes planen, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Kaufvertrag ausdrucken. Nutzen Sie einfach das folgende Muster gratis als Kaufvertrag. Hier noch einige Tipps:

  1. Käufer und Verkäufer dokumentieren die gegenseitige Personalausweisnummer schriftlich.
  2. Prüfen Sie die Adressangaben und Festnetznummer auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  3. Akzeptieren Sie keine Anzahlung. Wenn ein Käufer keinen Kreditgeber findet, ist er vermutlich nicht kreditwürdig.
  4. Akzeptieren Sie keine Schecks als Zahlungsmittel.
  5. Dokumentieren Sie Zustand und Defekte des Artikels vor dem Verkauf, ggf. auch mit Fotos.
  6. Schließen Sie bei Privatverkauf einen schriftlichen Kaufvertrag ab, um Missverständnisse über Preis, Bezahlung, Zubehör usw. im Voraus auszuschließen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
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Prüfen Sie immer die Adressangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  1. Im Kaufvertrag sollten alle bisher mündlichen Absprachen schriftlich festgehalten sein. Auch mündliche Kaufabschlüsse sind zwar juristisch bindend, im Streitfall stünde jedoch Aussage gegen Aussage.
  2. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, eine für jede Partei.
  3. Ist einer der Vertragspartner minderjährig, muss ein gesetzlicher Vertreter den Kaufvertrag unterschreiben und eingehen.
  4. markt.de ist nicht verantwortlich für die Nutzung des Vertragsformulars, diese erfolgt auf eigene Verantwortung. Ein Mustervertrag steht hier als kostenloser Download bereit.

Allgemeiner Kaufvertrag von privat - Muster zum Download

Über den obigen Downloadlink können Sie den unten angezeigten Mustervertrag downloaden und anschließend ausdrucken.

Weitere Details rund um den Allgemeinen Kaufvertrag

Allgemeiner Kaufvertrag zum kostenlosen DownloadKostenloser Muster-Kaufvertrag

Gegenstand eines Kaufvertrags ist in der Regel eine bewegliche oder unbewegliche Sache. Eine unbewegliche Sache wäre beispielsweise eine Immobilie. Auch Tiere werden rein rechtlich dazu gezählt. Für den Kauf oder Verkauf von Hund, Katze oder Pferd, raten wir aber, einen eigenen Kaufvertrag zu verwenden, der speziell dafür ausgelegt ist.

Egal ob durch einen mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrag: Beide Vertragsparteien gehen eine Verpflichtung ein. Der Verkäufer, dass er eine Sache dem Käufer übergibt und wahrheitsgemäße Aussagen über deren Zustand macht. Der Käufer, dass er den vereinbarten Preis bezahlt und die Sache auch entgegennimmt.

Manche Verkäufer schließen die Haftung für Sachmängel aus, d.h. dass sie nicht für Schäden haften, die womöglich doch noch am Kaufobjekt sind, von denen der Käufer jedoch nichts wusste. In diesem Fall kann es natürlich sein, dass der Verkäufer entweder gelogen hat und ihm dieser Mangel durchaus bekannt war. Andererseits kann er auch ohne dessen Wissen bestanden haben oder erst nach dem Kauf entstanden sein. Im Kaufvertrag sollte das Vorgehen in so einem Fall festgelegt werden. Beim Verkauf über Kleinanzeigen wird aber in der Regel davon ausgegangen, dass beide Vertragsparteien Privatleute sind. Der Käufer hat in diesem Fall also kein Widerrufsrecht und der Verkäufer steht nicht in der Nacherfüllungs- oder Besserungspflicht. Dem Käufer ist immer zu raten, dass er sich das Kaufobjekt genau ansieht, es möglichst testet und dem Verkäufer Fragen dazu stellt.

Egal ob Sie kaufen oder verkaufen wollen - ein Kaufvertrag ist eine gute Möglichkeit, um sich abzusichern und keine bösen Überraschungen zu erleben. Abgeschlossen werden sollte er auch erst dann, wenn sich der Käufer das Verkaufsobjekt genau angesehen hat und den Kaufpreis auch sicher bezahlen kann.

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