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Kaufvertrag Motorrad - Mustervertrag und Tipps zum Kauf
Ein gebrauchtes Motorrad eignet sich sehr gut für Anfänger. (Einfach klicken zum Vergrößern)Jedes Jahr wechseln in Deutschland mehrere 10.000 gebrauchte Motorräder ihren Besitzer. Viele Käufer suchen mit einem gebrauchten Motorrad einen günstigen Einstieg und die meisten Verkäufer wollen ihr Bike verkaufen, weil sie ein neues Modell ins Auge gefasst haben. Worauf Du als Käufer oder Verkäufer beim Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad achten solltest, erfährst Du im folgenden Beitrag.
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Inhaltsverzeichnis
- Warum soll ein Kaufvertrag beim Motorradkauf abgeschlossen werden?
- Inhalte des Motorrad-Kaufvertrags
- Was bedeutet "gekauft wie gesehen?"
- Worauf muss beim Motorradkauf und Verkauf geachtet werden?
- Zahlungsmethoden
- Ist ein Widerruf des Kaufvertrags möglich?
- Gewährleistung vs. Garantie
Warum soll ein Kaufvertrag beim Motorradkauf abgeschlossen werden?
Der markt.de Kaufvertrag für Motorräder. (Einfach anklicken und herunterladen)Ein Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad ist wichtig, damit Du Dich sowohl als Verkäufer und als Käufer rechtlich absicherst. In einem Kaufvertrag werden alle wichtigen Angaben zum Käufer, zum Verkäufer, zum verkauften Fahrzeug, zur Bezahlung und zur Abwicklung des Verkaufs gemacht, sodass alles eindeutig geregelt ist. Einen Mustervertrag kannst Du bei uns als PDF kostenlos herunterladen.
Grundsätzlich kannst Du ein Motorrad einfach per Handschlag kaufen oder verkaufen - auch ein Verkauf ohne schriftlichen Vertrag ist gültig und rechtlich bindend. Der Gesetzgeber schreibt keinen schriftlichen Kaufvertrag vor. Der Kauf oder Verkauf auf Basis einer mündlichen Vereinbarung ist jedoch nicht empfehlenswert. Auch nicht unter Freunden. Du solltest immer auf einen Kaufvertrag bestehen, um auf Nummer sicherzugehen. So kannst Du Streitigkeiten oder eine gerichtliche Auseinandersetzung nach dem Kauf vermeiden.
Welche Angaben sollten in einem Motorrad Kaufvertrag enthalten sein?
Jeder Motorrad Kaufvertrag enthält alle persönlichen Angaben zum Käufer und Verkäufer. Dazu gehören:
- Namen und Vornamen
- die vollständigen Anschriften
- die Nummern der Personalausweise
- die Ausgabestellen der Ausweise.
Als Käufer oder Verkäufer solltest Du einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad erst dann unterschreiben, wenn alle Fragen geklärt sind. Als Verkäufer solltest Du den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung melden.
Fahrzeugdaten
Das verkaufte Motorrad muss anhand des Kaufvertrages eindeutig identifiziert werden können. Daher reicht es nicht aus, wenn nur der Hersteller und das Modell eingetragen werden. Für eine eindeutige Identifizierung ist die Angabe der Fahrgestellnummer und der Nummer des Fahrzeugbriefes beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II unumgänglich. Das Datum der ersten Zulassung, der Kilometerstand und die Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Motorrades sind ebenfalls wichtige Informationen. Nicht zuletzt ist die Angabe des Termins für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich.
Zustand des Motorrades
Wie bereits beschrieben, gehören Angaben zu Unfallschäden ebenfalls in den Kaufvertrag. Hatte das Motorrad noch keinen Unfall, solltest Du Dir das als Käufer schriftlich bestätigen lassen. Wurden in der Vergangenheit wichtige Teile wie der Motor oder das Getriebe ausgetauscht, gehören auch diese Angaben in den Kaufvertrag. Eventuelle Mängel sollten im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. Nicht zuletzt gehört der Kaufpreis für das Motorrad in den Kaufvertrag. Auch der Zustand des Motorradzubehörs sollte notiert werden.
Was bedeutet "gekauft wie gesehen" in einem Motorrad Kaufvertrag?
Offensichtliche Mängel fallen bei der Besichtigung des Motorrads sofort auf - auch ohne Sachverstand.In vielen Kaufverträgen für gebrauchte Motorräder oder gebrauchte Autos befindet sich die Klausel "gekauft wie gesehen". Durch diese vertragliche Vereinbarung kann in Kaufverträgen zwischen Privatpersonen ein Haftungsausschluss bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen vereinbart werden. So kann der private Verkäufer eines gebrauchten Motorrades problemlos eine Gewährleistung für Mängel ausschließen. Dies geht allerdings nur für offensichtliche Mängel.
Offensichtliche Mängel sind alle Mängel, die einem Käufer bei einer Untersuchung des Fahrzeuges und ohne Hinzuziehen eines Sachverständigen auffallen können. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören beispielsweise ein defekter Scheinwerfer, Beulen im Tank, ein verbogenes Schutzblech, Kratzer und Schrammen im Lack. Interessanterweise spielt es dabei keine Rolle, ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich auf offensichtliche Mängel hin untersucht hat oder nicht. Das heißt, eine Beule im Tank kann nicht im Nachhinein reklamiert werden.
Diese offensichtlichen, sogenannten Sachmängel müssen daher auch nicht einzeln im Kaufvertrag aufgeführt werden. Mit der Klausel "gekauft wie gesehen" stehen sie gewissermaßen im Kaufvertrag. Anders sieht es bei versteckten Mängeln aus.
Gekauft wie gesehen - gilt die Klausel auch bei versteckten Mängeln?
Bei einem versteckten Mangel handelt es sich nach der allgemeinen Rechtsprechung um einen Mangel, den ein durchschnittlicher Käufer bei einer eigenen Untersuchung des Fahrzeuges ohne Hinzuziehen eines Sachverständigen nicht erkennen kann. Hier ist die Klausel "gekauft wie gesehen" nicht wirksam. Bei versteckten Mängeln kann der Käufer trotz der Klausel "gekauft wie gesehen" gegebenenfalls auf seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Zu den versteckten Mängeln zählen beispielsweise ein unverhältnismäßig hoher Ölverbrauch, ein verschwiegener Unfallschaden oder ein falscher Kilometerstand. Nicht offensichtliche Mängel solltest Du als privater Verkäufer gewissenhaft und vollständig im Kaufvertrag aufführen. Dann kann der Käufer später nicht behaupten, er habe davon nichts gewusst. Werden diese Mängel nicht angeben, kann der Käufer verlangen, dass sie behoben werden oder er kann gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Worauf muss bei einem Motorrad Verkauf bzw. Kauf geachtet werden?
Verkäufer
Als Verkäufer hast Du die Pflicht, den Käufer über Mängel zu informieren.Lasse Dein Motorrad vor dem Verkauf auf technische Mängel hin untersuchen. Ein Untersuchungsprotokoll erleichtert den Verkauf Deines Motorrades und Du kannst oft einen höheren Verkaufspreis erzielen. Du solltest unbedingt darauf achten, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Wenn der Käufer noch nicht volljährig ist, dann musst Du auf einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bestehen.
In den meisten Fällen werden die potenziellen Käufer eine Probefahrt machen wollen. Lasse Dir für die Dauer der Probefahrt immer den Personalausweis als Pfand geben. Experten empfehlen zudem, dass Du vor einer Probefahrt mit dem Käufer eine sogenannte Haftungsvereinbarung für die Fahrt triffst. Formulare dafür kannst Du im Internet downloaden. Achte darauf, dass Du den Käufer bei Vertragsabschluss über alle Mängel und Schäden an Deinem Motorrad schriftlich informierst. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Unfälle - auch für kleine und vermeintlich belanglose Unfallschäden. Weitere Tipps als Verkäufer findest Du in unserem Motorrad-Ratgeber über den Motorradverkauf.
Käufer
Vor dem Kauf solltest Du das Motorrad sorgfältig von vorne bis hinten begutachten und gegebenenfalls einen Fachmann hinzuziehen. Der zweite wichtige Punkt ist eine ausgiebige Probefahrt. Auf eine Probefahrt solltest Du auf keinen Fall verzichten. Wenn der Verkäufer, sei es ein Händler oder eine Privatperson, Dir eine Probefahrt verweigert, solltest Du vom Kauf dieses Motorrades Abstand nehmen. Und natürlich musst Du die im Kaufvertrag zum Motorrad gemachten Angaben mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren vergleichen. Handelt es sich bei dem Motorrad um ein Importfahrzeug aus einem anderen Mitgliedsland der EU, solltest Du den Verkäufer unbedingt nach der sogenannten EU-Übereinstimmungserklärung fragen.
Viele Motorräder sind nicht mehr im Originalzustand, wenn sie gebraucht verkauft werden. Wirf daher immer einen Blick in die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und überprüfe die Eintragungen für Umbauten und Anbauten im zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung. Weiteres zum Thema Tuning findest Du im Motorrad-Ratgeber über Motorrad-Tuning. Bei der Übergabe solltest Du überprüfen, ob Dir der Verkäufer alle Schlüssel aushändigt. Prüfe auch, ob die Schlüssel funktionieren. Händler und Privatpersonen verkaufen Motorräder oft nicht im eigenen Namen. Lass Dir in diesen Fällen die schriftliche Verkaufsvollmacht des Eigentümers zeigen und notiere Dir die Personalien des Verkäufers.
Zahlungsmethoden
Als Zahlungsmittel ist die Barzahlung zu empfehlen.Grundsätzlich kannst Du als Verkäufer eines gebrauchten Motorrades frei wählen, wie der Käufer das Motorrad bezahlen soll. Die Bezahlung kann per Scheck, in Raten, per Überweisung oder, wenn Du es willst, auch in Naturalien erfolgen. Bei der Wahl einer Zahlungsweise bist Du an keine gesetzlichen Vorschriften gebunden. Empfehlenswert ist immer eine Barzahlung bei der Übergabe. Vor allem, wenn Du eine Ratenzahlung oder eine Zahlung per Überweisung akzeptierst oder einen Scheck annimmst, kann es Dir passieren, dass Du Dein Geld nie siehst und Dein Motorrad trotzdem weg ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II Deines Motorrades solltest Du dem Käufer unbedingt immer erst dann aushändigen, wenn er Dir den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Als Käufer musst Du die Zahlungsweise akzeptieren, die der Verkäufer vorgibt.
Kann man den Kauf eines gebrauchten Motorrades widerrufen?
In den letzten Jahren hat sich der Irrglaube eingebürgert, dass man jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen könnte. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Den Kauf eines gebrauchten Motorrades - egal ob vom Händler oder von einer Privatperson - kannst Du in der Regel nicht widerrufen. Es sei denn, das Motorrad hat schwerwiegende Mängel, die Dir vom Verkäufer verschwiegen wurden. Dann kannst Du unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Nur in ganz bestimmten Fällen hast Du als Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auf dass Dich der Käufer hinweisen muss. Beispielsweise, wenn Du das Motorrad von einem Händler über das Internet kaufst und es Dir zugeschickt wird.
Gibt es eine Gewährleistung oder Garantie beim Kauf eines gebrauchten Motorrades?
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft gleichbedeutend benutzt. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung, ein Versprechen beispielsweise des Herstellers, dass das Motorrad bestimmte Eigenschaften hat. Verspricht der Hersteller, dass der Motor 100.000 km hält, dann handelt es sich um eine Garantie. Geht der Motor früher kaputt, ist der Hersteller dann dazu verpflichtet, den Motor wieder zu reparieren oder auszutauschen.
Garantie
Als Käufer eines gebrauchten Motorrades wirst Du in der Regel keine Garantieansprüche mehr gegenüber dem Hersteller haben. Als Verkäufer musst Du keine Garantieversprechen abgeben. Verkaufst Du Dein Motorrad innerhalb der Garantiezeit, dann muss der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber, also in der Regel gegenüber dem Hersteller, geltend machen. Damit hast Du nichts zu tun.
Gewährleistung
Ein Gewährleistungsausschluss muss im Vertrag vermerkt sein.Im Unterschied zu einer Garantie, die frei vertraglich vereinbart werden kann, handelt es sich bei der Gewährleistung um einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Anspruch, den ein Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Hat ein Motorrad einen Mangel, dann musst Du als Käufer Deinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Und zwar gegenüber dem Verkäufer, bei dem Du das Motorrad gekauft hast. Ein anderer Verkäufer, auch wenn er die gleiche Marke handelt, hat mit dem Gewährleistungsanspruch nichts zu tun.
Auch als Käufer eines gebrauchten Motorrades hast Du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch kann allerdings nur bei Verträgen zwischen Privatperson ausgeschlossen werden. Händler dürfen dies nicht. Die meisten vorformulierten Kaufverträge enthalten daher grundsätzlich einen Gewährleistungsausschluss. Darauf solltest Du achten, wenn Du Dein Motorrad verkaufst.
Erfolgt kein Gewährleistungsausschluss, tritt automatisch die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren in Kraft. Dies gilt dann auch bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten und der Verkäufer muss gegebenenfalls Mängel auf seine Kosten beheben.
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