Fakten und Hinweise bzgl. historischer Fahrzeuge
Allgemeines
Historische Fahrzeuge im Allgemeinen erfreuen sich seit geraumer Zeit immer größer werdender Beliebtheit, so dass hier ein ernst zu nehmender Markt entstanden ist. Stellenweise sind solche Fahrzeuge, abhängig von den fahrzeugspezifischen Parametern, auch als Wertanlage anzusehen. Auch wenn das Halten und Fahren von Kraftfahrzeugen immer teurer wird und sich zu einem Luxus der vermögenderen Schichten zu entwicklen scheint, versuchen immer mehr Menschen den Traum von einem solchen historischen Fahrzeug zu verwirklichen. Hier spielen durchaus Erinnerungen an die Kindheit eine Rolle, da vermehrt Fahrzeuge, die damals bei Besuchen bei Autohändlern der Elterngenerationen zwecks Neuwagenkauf bewundert wurden, ihren Weg in die ein oder andere Sammlung finden oder auch den Beginn einer solchen darzustellen vermögen.
Schwierig gestaltet sich aber vielerseits die genaue Definition, was unter einem historischen Fahrzeug zu verstehen ist, und welche Klassifizierungen es gibt. Darüber hinaus ist eine gewisse Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen zu beobachten, die unter Umständen eine Zulassung erschweren.
Klassifizierungen
Zunächst gibt es lediglich die "normalen" Fahrzeuge und Oldtimer. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff der "Youngtimer" mehr und mehr durchgesetzt und etabliert, so dass heute ein Unterschied zwischen Old- und Youngtimern vorgenommen werden kann.
Als Oldtimer wird ein Kraftfahrzeug, laut FIVA, bezeichnet, das
- mechanisch angetrieben ist,
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird,
- nicht für den täglichen Transport genutzt wird und
- wegen seines technischen und historischen Wertes erhalten werden soll.
Da sich der Begriff "Youngtimer" mundartlich gebildet hat, gibt es hierfür auch keine exakte Definition. Dennoch kann man sagen, dass ein Youngtimer prinzipiell den gleichen Kriterien eines Oldtimer unterliegt, mit der Ausnahme, dass das Mindestalter lediglich 20 Jahre beträgt.
Seit März 2007 gibt es allerdings vom Gesetzgeber her keine Vergünstigung mehr seitens einer besonderen Zulassungsart.
Zulassungsarten in Deutschland
Schwarzes H-Kennzeichen | Rotes 07-Kennzeichen | Kurzzeitkennzeichen | |
---|---|---|---|
Voraussetzungen | 1.) Vorwiegender Einsatz zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes 2.) Erstmalige Verwendung innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs vor mindestens 30 Jahren 3.) Gutachten über Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer |
1.) Vorwiegender Einsatz zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes 2.) Erstmalige Verwendung innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs vor mindestens 30 Jahren 3.) Gutachten über Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer |
Keine Einschränkungen |
Gültigkeit | Bis zur Abmeldung | Bis zur Abmeldung | Maximal 5 Tage |
Verkehrssicherheit | HU und AU notwendig | HU und AU notwendig | HU und AU nicht notwendig |
Fahrten | Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung bzgl. der Verwendung Eine gewerbliche Vermietung / Nutzung ist allerdings ausgeschlossen |
Verwendung ist ausschließlich genehmigt für:
|
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung bzgl. der Verwendung Eine gewerbliche Vermietung / Nutzung ist allerdings ausgeschlossen |
Umweltzonen | Umweltzonen dürfen uneingeschränkt befahren werden | Umweltzonen dürfen uneingeschränkt befahren werden | Umweltzonen dürfen nur mit entsprechend technisch ausgerüsteten Fahrzeugen befahren werden |
Internationaler Gebrauch | Keine Einschränkungen | Grundsätzlich keine Einschränkungen Kann vereinzelt zu Anerkennungsproblemen führen |
Grundsätzlich als problematisch zu betrachten Akzeptanz in Österreich und Italien |
Besteuerung | Pauschal: Pkw / Lkw: € 191 pa Zweirad: € 46 pa |
Pauschal: Pkw / Lkw: € 191pa Zweirad: € 46pa |
Unterliegt nicht der Kraftfahrzeugsteuer |
Versicherung | Richtet sich in der Regel nach dem im Gutachten festgestellten Wert, der Note des Alters und unter Umständen der Leistung | Richtet sich in der Regel nach dem im Gutachten festgestellten Wert, der Note des Alters und unter Umständen der Leistung | Von jeder Versicherung festgesetzter Satz |
Ausnahmen | AU-Pflicht entfällt bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1970 | Zur Einführung wurden vereinzelt auch rote Kennzeichen mit "06" ausgegeben Aufgrund des Bestandschutzes dürfen Besitzer eines 07-Kennzeichens, mit Zuteilung vor März 2007, auch noch die zugelassenen Fahrzeuge unter 30 Jahren Mindestalter bewegen |
Keine |
Résumé
Wer sich nun für den Erwerb eines historischen Fahrzeugs entschießt bzw. bereits einen oder mehrere solcher Fahrzeuge besitzt, hat nun die Wahl zwischen den verschiedenen Zulassungsarten. Bemerkt sei allerdings, dass das Kurzzeitkennzeichen keine wirkliche Alternative darstellt, da es im ursprünglichen Sinn lediglich zur Überführung von Fahrzeugen, die dem öffentlichen Straßenverkehr zugeführt werden sollen, dienen soll.
Finanziell günstiger ist definitiv das 07-Kennzeichen, da hier mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden können. Allerdings sind hier die erheblichen Erschränkungen seitens der Nutzung zu beachten; hier punktet das H-Kennzeichen. Darüber hinaus sind verhältnismäßig wenige Versicherungen am Markt, die das 07-Kennzeichen mit der Wechselfunktion voll versichern.
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