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Büroflirt – harmloser Spaß oder Tanz auf dem Vulkan?
Flirten im Büro ist nicht immer eine gute Idee.Die meisten Menschen haben sich schon einmal im Büro verliebt. Kein Wunder, denn schließlich verbringen Kolleginnen und Kollegen viel Zeit miteinander und lernen sich sehr gut kennen. Besonders Männer flirten für ihr Leben gern, selbst wenn sie schon vergeben oder auf der Arbeit sind. Viele sehen es als harmlosen Zeitvertreib, der einfach nur ein wenig Auflockerung bringt. Im beruflichen Umfeld sollte man jedoch einige Dinge beachten, sonst steht man trotz zeitweiliger Flirterfolge am Ende ohne Anstellung auf der Straße.
Flirten, Turteln und Baggern
Jedermann – und auch jede Frau – flirtet hin und wieder ein wenig. Selbst wenn es nur neckische Sticheleien sind, eine gewisse sexuelle Spannung gibt es auch im Alltag immer wieder. Der Reiz des Flirtens liegt in der ungezwungenen Kommunikation miteinander. Es kann eine Standortbestimmung und Balsam für das Selbstbewusstsein sein, wenn man ein paar Komplimente einheimsen konnte und selbst ein paar gute Flirt- bzw. Anmachsprüche auf Lager hatte.
Alle dauerhaften Beziehungen fingen einmal mit einem harmlosen Flirt an, der sich dann später ausweitete und zu persönliche Treffen führte. Das Medium spielt dabei keine Rolle, besonders hemmungslos wird natürlich im (zumindest zum Teil) anonymen Internet gebaggert. Die persönliche Kontaktaufnahme dient daher auch zur Prüfung, ob man selbst eine Chance bei seinem Gegenüber hat. Ob das Ziel nun eine feste Beziehung, eine Affäre oder ein einmaliger One-Night-Stand ist – der erste Schritt ist immer gleich.
Schein und Sein
Die Wenigsten werden sich im Alltag Gedanken über die Konsequenzen eines Flirts machen. Im schlechtesten Fall erhält man einen "Korb", zieht weiter und versucht sein Glück bei jemand anderem. Im Beruf können aber selbst harmlose Flirts zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Die rechtlichen Probleme werden noch einmal später zur Sprache kommen. Man muss bedenken, dass gerade der "Flurfunk" äußerst gut darin ist, Gerüchte zu streuen. Manchmal geschieht dies aus bloßer Neugier, Geltungssucht oder weil jemand nichts Besseres zu tun hat.
Es können aber auch Intrigen gesponnen werden, welche zu personellen Konsequenzen führen können, selbst wenn überhaupt nichts außer einem freundlichen Wortwechsel geschehen ist. Besonders anfällig dafür sind größere Unternehmen mit Büroabteilungen, in denen viele Männer und Frauen gemeinsam zusammenarbeiten. Ist ein Gerücht erst einmal in der Welt, so kann man es nur schwer wieder einfangen.
Ein Klassiker ist die Weihnachtsfeier. Alle haben einen leichten Schwips, man fängt an sich zu duzen und der Chef fährt eine Angestellte schon früh nach Hause. Im Kopfkino der meisten Anwesenden dürften sich danach die wildesten Sexfantasien abspielen.
Vorsicht, Falle!
Eine Affäre am Arbeitsplatz bleibt selten lange unerkannt.Viele größere Unternehmen führen bereits seit längerer Zeit Seminare zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" und "Richtiges Mitarbeiterverhalten" durch, einige sogar jährlich. Entsprechende Gerichtsprozesse, Anklagen oder bloße Gerüchte können den Ruf eines ganzen Unternehmens beschädigen und auch teuer werden, wenn zum Beispiel eine Abfindung gezahlt werden muss.
Ab wann ein Flirt zu sexueller Belästigung wird, ist schwierig bis unmöglich genau durch Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu regeln. Daher gehen manche Firmen so weit und untersagen sämtliches Flirten – meist mit mäßigem Erfolg. Schon ein Satz wie "Aber hallo, das ist ja mal ein Ausschnitt!" können eine Abmahnung rechtfertigen. Besser wäre hier, man hätte ganz geschwiegen oder bloß gesagt: "Ein äußerst ansprechendes Oberteil, was Sie da anhaben!"
Man mag es kaum glauben, aber es gibt sie nach wie vor: die Fummler. Ein nettes Tätscheln auf die Schulter, welches auf den Busen "abrutscht" oder eine lobende Hand auf dem Rücken, die plötzlich immer tiefer rutscht. Derartiges Verhalten sollte ein absolutes Tabu sein und führt mitunter zur fristlosen Kündigung, wenn jemand anders es sieht und bezeugt.
Fingerspitzengefühl notwendig
Man sollte sich möglichst nicht an der Gerüchteküche beteiligen. Selbst wenn man einen fremden Flirt mitbekommen hat, sollte man keinerlei Gerüchte dazu streuen. Man muss auch einmal etwas für sich behalten können, der eigenen Arbeitsstelle zuliebe. Denn auch Klatschmäuler und Tratschtanten können sich eine Abmahnung einfangen, da solche Gerüchte an Mobbing grenzen können.
Ein harmloser Flirt ist vor allem dann möglich, wenn man sich bereits seit längerer Zeit kennt und die Reaktion der anderen Person einschätzen kann. Nicht jeder reagiert positiv auf eine solche Kontaktaufnahme und auf der Arbeit sollte man es im Zweifelsfall bei professioneller Höflichkeit belassen. Niemand will in einer völlig aseptischen Berufsumgebung arbeiten, ein bisschen Zwischenmenschlichkeit hat immer ihren Platz. Trotzdem: Weniger ist oft mehr und Zurückhaltung geboten, wenn man sich nicht absolut sicher ist, wie der eigene Flirtversuch ankommt.
Sollte man Erfolg haben und es entsteht eine Partnerschaft, ist diese immer ein Risiko. Denn: Sollte es nach einiger Zeit nicht mehr klappen, muss man mit seinem oder seiner "Ex" auch weiterhin zusammenarbeiten. Vor allem Beziehungen mit Vorgesetzten sind kritisch: Der Vorgesetzte macht sich eventuell erpressbar oder muss sich eine Ungleichbehandlung vorwerfen lassen. Dem Untergebenen wird rasch unterstellt, er wolle sich "hochschlafen" und die einfachste Lösung für den Vorgesetzten wäre es, ihn zu feuern.
Keine Sorgen
Wenn man die obigen Ratschläge beherzigt, sollte es nicht zu größeren Problemen kommen. In einem normalen Arbeitsumfeld verzeiht man sich unter guten Kollegen auch einmalige Ausrutscher oder Fehltritte. Niemand muss die Befürchtung haben, dass bei einem guten Augenmaß gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Sollte es dennoch zu Problemen kommen: Sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Erfahre mehr über Flirten mit Kollegen hier.
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