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Übersicht zu Reitabzeichen

Ratgeber Pferde-Reitabzeichen: Wanderreitabzeichen

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet für Wanderreiten eine Ausbildung an: Es können die Stufen 1 und 2 erlangt werden. Viele verbinden mit Wanderreiten Ruhe, Entspannung und Abenteuer – die geprüfte Leistung rückt da oftmals in den Hintergrund.

Das Wanderreitabzeichen

Der Erwerb des Wanderreitabzeichens ist für Reiter durchaus sinnvoll: Wer sich für Wanderreiten interessiert, benötigt entsprechende Kenntnisse. Von Reiter und Pferd werden bei dieser Aktivität beachtliche Leistungen abverlangt. Die sorgfältige Planung und Vorbereitung ist für Wanderreiter das A und O! Schlechte Organisation, mangelnde Fitness und klaffende Wissenslücken führen nicht selten zu Missgeschicken, die es auszumerzen gilt.

Die Stufen des Wanderreitabzeichens

  • Stufe 1. Reiter, die längere Strecken im Rahmen von mehrstündigen Ausritten bzw. Tagesritten zurücklegen, sind mit dem Ablegen dieses Abzeichens gut beraten. Der Prüfling muss mindestens 12 Jahre alt sein. Eine weitere Voraussetzung ist der Besitz des bestandenen Reitpasses sowie ein Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses. Letzterer darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Keine Vorschriften gibt es hinsichtlich der Reitweise – diese ist vom Prüfling frei wählbar.

    Im praktischen Prüfungsteil muss das Pferd an der Hand vorgeführt werden. Der Fokus liegt zu Beginn der Prüfung auf der Vormusterung des Pferdes sowie der Begutachtung der Verfassung des Tieres. Es folgt die Vorstellung des Pferdes auf dem Außenplatz. Schwerpunkt der Prüfung ist ein dreistündiger Orientierungsstreckenritt mit abschließender Verfassungsprüfung.

    In der Theorie werden u. a. allgemeine Grundkenntnisse in Pferdekunde und -haltung abgefragt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Wissensstand des Prüflings hinsichtlich der Versorgung des Pferdes unterwegs. Abgefragt wird des Weiteren das Wissen des Reiters zur richtigen Ausstattung, zur Wetterkunde und zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr sowie bei Unfällen.

    Prüflinge müssen in beiden Prüfungsteilen bestehen. Wer in einem Teil durchfällt, kann diesen wiederholen. Die Prüfungskommission entscheidet dabei individuell über die Anrechnung eines bestandenen Teils.

 

  • Stufe 2. Das Wanderreitabzeichen der zweiten Stufe richtet sich primär an Reiter, die einen mehrtägigen Wanderritt planen. Der Prüfling muss ein Alter von 14 Jahren erreicht haben und zudem im Besitz des Wanderreitabzeichens Stufe 1 sein. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (der mindestens im Besitz des Deutschen Fahrabzeichens IV ist) teilnehmen.

    Weitere Voraussetzung ist das Ablegen eines Erste-Hilfe-Kurses im Vorfeld, der maximal vier Jahre zurückliegen darf. Die Anforderungen unterscheiden sich vom Wanderreitabzeichen 1 geringfügig: Anstatt eines dreistündigen Streckenrittes beträgt die Reitdauer zwei Tage. Im Rahmen dieses praktischen Prüfungsteils muss der Reiter eine Orientierungsaufgabe lösen und einen Geschicklichkeitsparcours im Gelände absolvieren. In der Theorie liegt der Fokus u. a. auf den Themen Rittplanung und -vorbereitung. Weitere Bereiche, die abgefragt werden, sind das Einhalten von Tempovorgaben sowie das Beurteilen des passenden Tempos, reiterlicher Natur- und Umweltschutz und das Zusammenstellen einer Not-Apotheke.

    Das Ergebnis in beiden Prüfungsteilen muss „bestanden“ lauten; nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.

 

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