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Die Pferdepension - Haltung und Haftung für Reitställe

Die Pensionspferdehaltung

Die Pensionspferdehaltung wird von einem Betrieb durchgeführt, welcher Pensionspferde gegen ein vereinbartes Entgelt einstellt. Neben Reitpferden, denen bei der Pensionspferdehaltung die größte Bedeutung zukommt, werden auch Gnadenbrotpferde, abzusetzende Fohlen oder Mutterstuten zum Abfohlen sowie rekonvaleszente Pferde eingestellt.

Kosten der Pferdepension

Die Kosten, welche dem Pferdebesitzer entstehen, setzen sich aus vielen Faktoren zusammen und können zum Beispiel günstige 150,- Euro aber auch mehr als 500,- Euro im Monat betragen.
 

Ausschlaggebend für den Preis sind unter anderem die vom Betrieb erbrachten Leistungen und bereitgestellten Angebote. Bietet mancher Landwirt nur die Weideflächen, die Wasserversorgung und einen geeignet Unterstand (Offenstallhaltung), so warten andere mit Reithalle, Reitplatz, Toiletten, Reiterstübchen, Futter- und Sattelkammer, Paddocks, Waschplatz, Pferde-Solarium, Round-Pen und vielem mehr. auf.

Weitere Leistungen des Betriebes können sein: Füttern, Misten, Einstreuen, Ausbildung von Pferd und Reiter, Beritt und vieles mehr. Auch das führen zur Weide und wieder in die Box, das wahrnehmen von Tierarzt oder Hufschmied Terminen, Kameraüberwachung von trächtigen Stuten und vieles mehr kann mit zu den Leistungen gehören.

Haftung und Haftpflicht der Pferdehaltung

Zwischen Pferdebesitzer und Einsteller kommt ein Hütevertrag zustande. Der Einsteller (Betreiber des Pensionsstalles) ist somit in der Tierhüterhaftung, da diesem nach $ 834 BGB die selbstständige Gewalt und Aufsicht über das Pferd übertragen worden ist. Für die Begründung der Haftung ist ein schriftlicher Vertrag nicht unbedingt erforderlich, es genügt bereits ein stillschweigender Vertragsabschluss durch die Übergabe des Pferdes zur Verwahrung und/oder Ausbildung.
Wichtig ist dabei aber zu beachten, dass der Tierhüter nur dritten gegenüber haftet, nicht aber dem Tierhalter (Besitzer) gegenüber.

Der Tierhalter (Einsteller) ist verpflichtet, seinen Betrieb und die Anzahl der eingestellten Pferde der Tierseuchenkasse zu melden und die anfallenden Beträge (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) zu entrichten. Die Tierseuchenkasse übernimmt zum Beispiel die Tierkörperbeseitigung im Todesfall eines Pferdes. Mehr Details zum Thema Tierpension findet man in unserem Ratgeber.

Zur Sicherheit sollte unbedingt eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

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