Finderlohnratgeber - Verlust und Fund einer Sache
Verlorenes Geldbeutel - Was würdest Du (als Finder) tun?Fast jedem ist es schon einmal passiert: In einem Moment der Unachtsamkeit geht die Geldbörse oder ein anderer Wertgegenstand verloren. Besonders ärgerlich ist der Verlust an einem Bahnhof oder anderen öffentlichen Plätzen. Wenn Sie dann realisieren, dass Sie Ihre Geldbörse verlegt haben, ist es häufig schon zu spät und Sie können nur noch auf einen ehrlichen Finder hoffen. Neben dem finanziellen Schaden kostet es auch Zeit und Mühe einen neuen Personalausweis, Führerschein, oder eine EC-Karte zu beantragen. Alle wichtigen Informationen für Finder und Verlierer haben wir für Sie zusammengefasst.
Wann gelten Gegenstände als verloren?
Vor dem Gesetzgeber gilt – anders als im alltäglichen Sprachgebrauch – ein Gegenstand dann als verloren, wenn dieser nicht herrenlos, aber besitzlos ist. Das heißt der eigentliche Eigentümer kann nicht mehr über den entsprechenden Gegenstand verfügen, hält sich aber noch für den Besitzer. Die Begrifflichkeit „verloren“ wird also im juristischen Jargon ganz anders definiert.
Maßnahmen bei Verlust
Wenn Sie einen Gegenstand oder Ihre Geldbörse verloren haben, sollten Sie erst einmal rekapitulieren.
- Wo haben Sie sich aufgehalten? An welchem Ort könnten Sie den Gegenstand verloren haben? Versuchen Sie, alle Wege noch einmal abzulaufen.
- Können Sie ausschließen, dass es sich um einen Diebstahl handelt?
- Wann haben Sie den Gegenstand zuletzt gesehen? Können Sie den ungefähren Zeitpunkt des Verlustes bestimmen?
- Befinden sich sensible Daten in Ihrer Geldbörse? Beispielsweise Giro- oder Kreditkarten, auf die Dritte nun zugreifen könnten.
- Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen! Sollten Sie Ihre Geldbörse nicht unmittelbar wiederfinden, müssen Sie die betreffenden Kreditinstitute sofort über den Verlust in Kenntnis setzen. Anschließend werden die Karten gesperrt und vor dem Missbrauch Dritter geschützt.
Beim sicheren Verlust Ihrer Wertgegenstände sollten Sie die Fundbüros in der Nähe kontaktieren. Häufig geben Mitbürger Ihren Fund erst zwei bis drei Tage nach dem eigentlichen Verlust an die zuständigen Stellen ab. Haben Sie also etwas Geduld und resignieren Sie nicht direkt.
Rechte und Pflichten beim Fund einer Sache
Der Finder bekommt auch einen Finderlohn bei der Rückgabe von Tieren.Wenn Sie einen Gegenstand finden, entsteht zwischen Ihnen und dem Verlierer ein gesetzliches Schuldverhältnis, d.h. Sie sind verpflichtet, dem ursprünglichen Besitzer Ihren Fund anzuzeigen. Nun kennen Sie diesen im Regelfall nicht. Sollte der Wert Ihres Fundes 10 Euro überschreiten, müssen Sie dies den zuständigen Behörden melden. Außerdem stehen Sie in der Pflicht, einen Fundgegenstand dem eigentlichen Besitzer zu übergeben. Sie verwahren den Fundgegenstand also entweder selbst oder geben Ihn an entsprechender Stelle ab.
Innerhalb der nächsten 6 Monate kann sich der rechtmäßige Besitzer bei entsprechenden Stellen melden und verlorene Gegenstände zurückerhalten. In diesem Falle steht dem Finder ein Lohn zu. Die meisten Finder halten den Finderlohn für eine freiwillige Übereinkunft zwischen Finder und Verlierer, dessen Höhe individuell ausgehandelt wird.
Dabei ist der Finderlohn juristisch verankert:
- Beträgt der Wert der Sache zwischen 10,00€ und 500,00€, muss der Verlierer mindestens 5% an den Finder zahlen.
- Ab 500 Euro und bei Tieren muss der Besitzer stets 3% entrichten.
Handelt es sich hingegen um Gegenstände von ideellem Wert, ist adäquater Finderlohn nur schwer zu bestimmen. Hier sieht das Gesetz eine individuelle Übereinkunft zwischen Finder und Besitzer vor.
Um das ganze Verfahren zu vereinfachen, können Sie die zuständige Behörde mit dem Einzug des Finderlohns beauftragen. Nach Angabe Ihrer Bankverbindung wird Ihnen der Betrag dann überwiesen.
Sollte sich auch nach 6 Monaten (ab Datum der Abgabe) der rechtmäßige Besitzer nicht melden, informiert Sie das zuständige Fundbüro darüber in der Regel postalisch. Sie können das Eigentum an der Fundsache für sich beanspruchen und den Gegenstand abholen.
Trotzdem obliegt Ihnen die dreijährige Pflicht, den Besitz im Fall der Fälle auch nach 3 Jahren zu übergeben. Tiere unterliegen hier den gleichen Fristen, können jedoch nach 4 Wochen durch die Behörden beispielsweise an Tierheime weitervermittelt werden. Allerdings bleibt der eigentliche Eigentümer auch nach einer Weitervermittlung im gesetzlichen Besitz des Tieres. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten gelten o.g. Richtlinien. Bei dem Fund eines Tieres sind besondere Verhaltenstipps wichtig. Mehr dazu im Ratgeber Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Hund zugelaufen ist?
Finder und Verlierer auf markt.de
Neben dem Fundbüro bieten auch wir von markt.de die Möglichkeit, nach verlorene Gegenständen zu suchen bzw. gefundene Gegenstände zu inserieren. Täglich frequentieren zehntausende Besucher markt.de – das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein User zufällig über Ihre Anzeige stolpert und den gesuchten Gegenstand gefunden hat. Nutzen Sie diese Chance und inserieren Sie bei Fund und Verlust eine kostenlose Kleinanzeige. Markt.de wünscht viel Erfolg.
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