Zum Ratgeber für Immobilien
Mietrecht von Kaution bis Provisionsfrei: Hilfe und Tipps für Mieter
Inhaltsverzeichnis
- Wie ist der Mietpreis definiert?
- Wie definiert sich die Grundmiete?
- Was zählt zu den Nebenkosten?
- Was zählt zu den Verbrauchskosten?
- Was umfasst die Warmmiete?
- Was ist die Provision?
- Was ist die Kaution?
- Was gehört zur Mieterselbstauskunft?
- Was gehört zur Hausordnung?
- Welchen Kündigungsfristen gelten zur ordentlichen Kündigung im Mietrecht?
- Welche Kündigungsarten gibt es im Mietrecht?
- Was umfasst ein Mietaufhebungsvertrag bei einer Mietaufhebung?
- Was gehört in das Übergabeprotokoll?
- Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?
- Haftungsausschluss
Merkliste zur Mieterselbstauskunft kostenlos downloaden
Checkliste für die Miterselbstauskunft (PDF)
Wie ist der Mietpreis definiert?
Der Mietpreis wird in der Regel als Gesamtmiete, der Summe aus Grundmiete plus Nebenkosten, errechnet. Auskünfte bezüglich vergleichbarer Mietpreise ergibt der regionale Mietspiegel.
Wie definiert sich die Grundmiete?
Die Grundmiete sind die Mietkosten ohne Nebenkosten.
Was zählt zu den Nebenkosten?
Für Betriebs- und Verbrauchskosten muss selbst aufgekommen werden.Die Nebenkosten sind direkte Kosten, die aus der Miete entstehen. Nebenkosten bestehen aus sog. Betriebskosten (Hauskosten, siehe unten) und Verbrauchskosten (siehe unten). Bei vermieteten Wohnräumen dürfen nur die Betriebskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung (Müllabfuhr, Gemeinschaftsantenne) auf den Mieter umgelegt werden können, soweit dies zwischen den Parteien vertraglich vereinbart ist.
Betriebskosten sind alle Aufwendungen die im Immobilienbetrieb anfallen. Dies sind meist Kosten wie Grundsteuer, Müllgebühren, Versicherungen, usw. Üblicherweise legt der Vermieter diese Kosten zunächst für die Mieter aus, berechnet eine monatliche Pauschale als Vorauszahlung und rechnet dann einmal jährlich ab. Meistens werden solche Kosten nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Hausbewohner verteilt (umgelegt). Als Umlageschlüssel kann zum Beispiel der Anteil der Wohnfläche am gesamten Gebäude dienen. Auch sog. "Pro-Kopf-Umlagen" und andere Varianten sind erlaubt.
Was zählt zu den Verbrauchskosten?
Als Verbrauchskosten sind Aufwendungen für Frisch- und Abwasser, Heizkosten, Stromkosten und Ähnliches anzusehen. Diese werden von den Mietern durch Nutzungen verursacht. Es kommt oft vor, dass auch diese Kosten vom Vermieter vorgeleistet werden und ebenfalls einmal jährlich nach bestimmten Schlüsseln auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden. Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig. Mieter können die Abgaben und Gebühren auch direkt mit den Versorgungsunternehmen zählergenau abrechnen. Ansonsten leistet der Mieter regelmäßig Vorauszahlungen an den Vermieter oder das Versorgungsunternehmen, welche dann turnusmäßig abgerechnet werden. Bei einer "Warmmiete" sind die wesentliche Verbrauchskosten bereits enthalten.
Was umfasst die Warmmiete?
Warmmiete bedeutet, dass mit der monatlichen Mietzahlung die Betriebskosten bzw. die Verbrauchskosten bereits pauschal abgegolten sind. Vorauszahlungen sowie Nebenkostenabrechnung entfallen.
Was ist die Provision?
Interessante Informationen rund ums Wohnen. (Einfach klicken zum Vergrößern)Provision (Maklercourtage) ist die an den Makler für die Vermittlungsleistung zu entrichtende Gebühr. Die Provision errechnet sich auf Basis des vereinbarten Mietpreises und besteht meist aus zwei bis drei Monatsmieten. Der Mieter verpflichtet sich durch Abschluss des Mietvertrages zu dieser Zahlung. In seltenen Fällen bei z. B. schwer zu vermittelnden Mietobjekten übernimmt der Vermieter die Zahlung der Provision an den Makler. Auch über die Provision kann der Mieter verhandeln. Wird die Wohnung von Vormietern ohne Hilfe von Maklern an Nachmieter direkt vermittelt, z.B. über kostenlose Kleinanzeigen für Nachmieter, so ist diese Wohnung provisionsfrei.
Was ist die Kaution?
Zur Sicherheit des Vermieters für das an den Mieter überlassene Objekt zahlt der Mieter eine Kaution an den Vermieter. Sollte der Mieter seinen aus dem Mietvertrag hervorgehenden finanziellen Verpflichtungen nicht zu den gesetzten Fristen erfüllen, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kaution als Entschädigung zugreifen. Ansonsten geht die Kaution nicht in das Vermögen des Vermieters über, sondern gehört weiterhin dem Mieter. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution über ein Bankkonto marktüblich zu verzinsen und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzugeben, soweit keine finanziellen Forderungen nach Übergabe der Wohnung ausstehen.
Was gehört zur Mieterselbstauskunft?
Vor Abschluss eines Mietvertrages haben Vermieter Anrecht auf eine schriftliche Bonitätsausweisung des Vermieters um sichergehen zu können, dass Mietzahlungen nach Mietvertrag auch geleistet und Verpflichtungen des Mieters erfüllt werden können. Hierzu ist der Vermieter berechtigt, Auskünfte über einen Fragenkatalog vom Vermieter schriftlich einzuholen. Dokumente wie Bankauskunft, Gehaltsbelege der letzten Monate als auch eine Schufa-Auskunft können dazu gehören. Die Mieterselbstauskunft gehört zu dem Anhang des Mietvertrages. Sollte kein Mietvertrag geschlossen werden, muss die Mieterselbstauskunft zum Datenschutz vernichtet werden.
Was gehört zur Hausordnung?
Zur Hausordnung gehören Verhaltensregeln über die gemeinschaftliche Nutzung von Mehrparteienhäusern, im Wesentlichen bezüglich Hausreinigung, Reinigung des Treppenhauses und gemeinschaftlicher Flächen wie Gartenpflege, Melde- und Ordnungspflichten und Rechte. Meist ist die Hausordnung nur in Grundzügen vertraglich festgehalten, Details werden in regelmäßigen Absprachen getroffen. Mit „die Hausordnung machen“ wird umgangssprachlich das Erfüllen dieser Pflichten bezeichnet. Ggf. wird dabei in kleine Hausordnung (das Reinigen des Treppenhauses) und große Hausordnung (Straßenreinigung, Schneeräumen) unterschieden. Verstöße gegen die Hausordnung bzw. Nichterfüllung von Verpflichtungen der Hausordnung können zu Ersatzzahlungen verpflichten.
Welchen Kündigungsfristen gelten zur ordentlichen Kündigung im Mietrecht?
Erst mit Unterschrift wird der Mietvertrag rechtlich wirksam.Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Wohnungsmieter beträgt 3 Kalendermonate. Für den Vermieter gelten andere, längere Kündigungsfristen, die je nach abgelaufener Mietdauer gestaffelt sind.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Im Mietrecht wird zwischen ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Von der ordentlichen Kündigung spricht man, wenn ein laufendes, nicht oder nicht mehr befristetes Mietverhältnis ordnungsgemäß unter Rücksicht auf Kündigungsfrist von einer der Parteien gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung liegt z. B. bei einer sofortigen (fristlosen) Kündigung vor, die gesetzlich nur unter besonderen Bedingungen, Begründungen und bestimmter Durchführung erfolgen darf.
Was umfasst ein Mietaufhebungsvertrag bei einer Mietaufhebung?
Eine Mietaufhebung ist die zwischen Vermieter und Mieter einvernehmliche Beendigung des Mietvertrages - ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen. Zum Beispiel können sich Mieter und Vermieter einig werden, dass bei Stellung eines geeigneten Nachmieters der Mieter aus dem Mietvertrag aussteigt. Der Mietaufhebungsvertrag als Muster bestimmt:
Die unterzeichnenden Parteien erklären, dass das Mietverhältnis zwischen Vorname Nachname (Vermieter) und Vorname Nachname (Mieter) über die Wohnung Straße, Hausnummer, Etage, PLZ Ort, zum [Datum der Unterzeichnung] einvernehmlich beendet wird und der Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrages] beendet ist.
Was gehört in das Übergabeprotokoll?
Mit dem Übergabeprotokoll dokumentieren die Parteien die Abnahme der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages. In das Übergabeprotokoll gehören Zustand der Wohnung mit ggf. genau beschriebener Mängel der einzelnen Zimmer, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) und die Anzahl und Schlossart (Hausschlüssel, Briefkastenschlüssel etc.) der übergebenen Schlüssel. Das Protokoll wird 2fach ausgefertigt, je ein Exemplar erhalten Vermieter und Mieter. Mehr dazu im Ratgeber Umzug organisieren.
Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?
Es wird im Mietrecht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden.Allgemein gilt die Regel, dass die Haustierhaltung von Hunden erlaubt ist, wenn dies im Mietvertrag nicht untersagt ist. Die Haltung von Katzen darf nur aus wichtigem Grund untersagt werden. Mehr dazu zum Thema Haustierhaltung in der Mietwohnung hier.
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass dieser Ratgeber zum Mietrecht eine Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen kann. Konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt um die aktuelle Rechtslage zu beraten.
Fazit
Wenn man also ein Wohnung mieten möchte, sollte man sich gut darüber informieren, welche Kosten anfallen können. Bezahlt man für eine Warm- oder Kaltmiete? Muss man dem Makler eine Provision zahlen oder nicht? Wichtig ist auf jeden Fall, dass man sich an die jeweilige Hausordnung hält, um etwaige Ersatzzahlungen zu verhindern.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Ratgeber weitergeholfen hat und wünschen Ihnen alles Gute bei der Wohnungssuche.
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