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Porträt des Berufs Rechtsanwalt
Rechtsanwalt zu sein ist in der Gesellschaft hoch angesehen- Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand
- Vorraussetzung: Allgemeine Fachhochschulreife
- Ausbildung an Universitäten: Studium der Rechtswissenschaft
- Praktische Ausbildung: Referendariat an Gerichten und Kanzleien
- Ausbildungsdauer: Insgesamt mindestens sieben Jahre
- Abschluss: Volljurist
- Weitere Qualifikationsmöglichkeiten: Amt des Notars, Richters und des Staatsanwalts
Ausbildung und Zulassung zum Rechtsanwalt
Rechtsanwälte absolvieren in Deutschland das juristische Hochschulstudium, welches an deutschen Universitäten als Rechtswissenschaft gelehrt wird.
Dabei gliedert sich die Ausbildung in ein 4 – 5 jähriges Studium der Rechtswissenschaften sowie eine zweijährige Referendariatszeit auf. Die theoretische Ausbildung wird mit dem Ersten Staatsexamen und die praktische Ausbildungszeit als Rechtsreferendar mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Während der Prüfung zum Ersten Staatsexamen werden Themen aus übergreifenden Rechtsbereichen behandelt um eine umfassende Kenntnis des materiellen Rechts, prozessuale Fragen des Zivil-, Straf-, Verwaltungs- sowie des Verfassungsprozessrechts der angehenden Rechtsanwälte zu sichern. Das Zweite Staatsexamen wird vor den staatlichen Justizprüfungsämtern der einzelnen Bundesländer absolviert und befähigt den nunmehr als Volljurist geltenden Rechtsanwalt für weiterführende Ämter, wie das Amt als Staatsanwalts, Notars oder Richters. Dafür müssen jedoch weitere Berufsqualifikationen durchlaufen werden.
Angehende Rechtsanwälte müssen vor der Rechtsanwaltskammer einen Diensteid ablegen. Dieser verpflichtet die Juristen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und eine gewissenhafte Pflichterfüllung der geforderten richterlichen Tätigkeiten zu gewährleisten. (§12a BRAO)
Für Juristen, die ihre Prüfungen im EU-Ausland abgelegt haben oder aus einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beziehungsweise der Schweiz kommen , gibt es die Möglichkeit, nach 3 jähriger Berufstätigkeit die Zulassung und Befähigung zum Richteramt in Deutschland zu erlangen. Bei kürzerer Tätigkeit erfolgt die Zulassung erst nach Ablegung einer speziellen Eignungsprüfung.
Für Anwälte aus Drittstaaten gibt’s es diese Möglichkeiten nicht. Sie sind dann nur dazu befähigt, Rechtsfragen zum Völkerrecht beziehungsweise ihres Heimatstaates zu bearbeiten.
Historischer Hintergrund
Zur Zeit des Hochmittelalters wurde in Europa das Gerichtsverfahren professionalisiert. Dieser Vorgang nannte sich „Rezeption des römischen Rechts“. Dies war der Beginn des Berufsstandes Jurist. Es bildeten sich Prokuratoren, die Parteien vor dem Gericht vertraten und Advocaten, die den Kontakt mit Rechtssuchenden pflegten.
Zum Ende des 16.Jahrhunderts wurden durch die napoleonischen Rechtsreformen die beiden Rechtsformen nahezu vereint. Es entstand das Berufsbild des Rechtsanwalts. Das zweigeteilte System ist heute noch in Spanien zu finden. Auch in Rechtssystemen, die vom Common Law geprägt sind, herrscht das zweigeteilte System.
Aufgaben von Rechtsanwälten
Rechtsanwälte können rechtlichen Beistand sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen gebenGrundsätzlich haben Rechtsanwälte die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln dazu zu verhelfen, ihr Recht geltend zu machen.
Ihre Aufgabe schließt hier natürlich eine einwandfreie Beratung des Mandanten über die Rechtslage, den Erfolgschancen einer eventuell eingereichten Klage und die auf den Mandanten eventuell zukommenden Kosten ein.
Das Berufsrecht
Für jeden Anwalt gilt das anwaltliche Berufsrecht. Dieses ist gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.Zudem sind alle Rechtsanwälte dazu verpflichtet, Mitglied in der für ihren Bereich zuständigen Rechtsanwaltskammer zu sein. Diese wiederum ist für die Einhaltung des Berufsrechts zuständig. Als Dachorganisation existiert die Bundesrechtsanwaltskammer. Zudem gelten die CCBE-Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU.
Jeder Rechtsanwalt wird laut deutscher Rechtsordnung als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ angesehen. Dies führt dazu, dass ein Anwalt nicht nur seinem Mandaten und Auftraggeber verpflichtet ist, sondern auch jederzeit die Rechtsordnung zu beachten hat.
Jeder Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen dem Schweigerecht.Des Weiteren wird dem Rechtsanwalt eine Aussageverweigerungsrecht zugestanden , dass er gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei anwenden darf. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich hierbei auf Wissen, dass der Anwalt von seinem Mandanten anvertraut bekommen hat.
„Spezielle“ Anwaltsformen
Fachanwälte haben gesonderte und tiefgründige Erfahrungen in einem von ihnen ausgewähltem WissensbereichEin Rechtsanwalt, der ein bestimmtes Fachgebiet theoretisch perfekt beherrscht und bereits praktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt hat, kann bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer einen Antrag für Führung des Titels: „Fachanwalt für ….“ beantragen. Ein Rechtsanwalt, der bei einem Unternehmen angestellt ist wird Syndikusanwalt genannt.
Vergütung und Einkommen
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt gesetzlich die Vergütung eines Rechtsanwalts. Seit 1.Juli.2006 sind individuelle Gebührenvereinbarungen, meist Stundensätze, für individuelle, außergerichtliche Beratungstermine die Regel.
Auch erfolgsbasierte Vergütungen sind bei Individuellen Fällen möglich. (§4a RVG)
Haftungspflicht
Anwälte können für zwei Arten von Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Man unterscheidet zwischen Haftung gegenüber Nichtmandanten und Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag.
Gemäß §51 BRAO ist jeder Rechtsanwalt dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 250.000 € abzuschließen.
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