Ratgeberübersicht Recht & Finanzen
Katze überfahren: Was tun?
Katzen verstecken sich manchmal am Auto. Überprüfe die Reifen bevor du losfährst.Inhaltsverzeichnis
- Verhalten unmittelbar nach dem Unfall
- Katze hat verletzt überlebt
- Darf man die Katze vom Leid erlösen?
- Wie ist die Rechtslage?
- Was passiert bei Fahrerflucht?
- Unfälle durch Ausweichen vor Katzen
- Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
Richtiges Verhalten unmittelbar nach dem Unfall
Nach dem Überfahren einer Katze wirst Du vermutlich zunächst aufgeregt oder schockiert sein. Dennoch solltest Du anhalten und nicht einfach weiterfahren. Das verletzte Tier könnte leiden oder weitere Verkehrsteilnehmer gefährden. Folgendes solltest Du tun:
- Ruhe bewahren
- Warnblinklicht am Auto einschalten
- Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar absichern.
Anschließend verschaffst Du Dir einen Überblick über die Situation. Falls Personen zu Schaden gekommen sind, solltest Du nun sofort den Notruf tätigen.
Bei einem Alleinunfall oder einem reinen Blechschaden überprüfe nun, was mit der Katze passiert ist. Liegt sie noch an der Unfallstelle oder ist sie verletzt weggelaufen? Dadurch könnte die Katze zur weiteren Gefährdung für den Straßenverkehr werden. Deshalb solltest Du die Polizei informieren, die sich um das Abtransportieren einer toten Katze oder um das Auffinden einer verletzten Katze kümmert.
Die Katze hat verletzt überlebt
Eine verletzte Katze leidet und muss schnellstmöglich tierärztlich versorgt werden. Informiere den örtlichen Tierarzt mit Notdienst oder eine Tierrettungs- oder Tierschutz-Stelle. Auch wenn es Dir schwer fällt, solltest Du die Katze nicht einfach ungeschützt anfassen oder sogar hochnehmen. Das Tier hat Angst und folgt ihren natürlichen Instinkten, sich zu schützen. Es besteht die Gefahr, dass sie wild um sich kratzt und beißt. Dadurch kannst Du ebenfalls verletzt oder mit Krankheitserregern infiziert werden.
Falls Du eine Transportmöglichkeit in Form eines Tier-Transportbehälters, einer großen fluchtsicheren Tasche oder eines löchrigen Kartons, sowie schützende Kleidung und Handschuhe dabei hast, kannst Du die verletzte Katze selbst zu einem Tiernotdienst bringen. Nähere dich ihr vorsichtig und wickle sie an einem kalten Tag nach Möglichkeit in eine Decke, um sie zu wärmen. Lege sie dann in die Transportmöglichkeit. Im Zweifel werde bei eigener Unsicherheit nicht selbst tätig, sondern warte auf das Eintreffen des Tiernotdienstes oder der Polizei.
Darf man eine angefahrene Katze selbst von Ihren Leiden erlösen?
Verletzte Katzen sollten vom Tierarzt untersucht werden.Du darfst die Katze keinesfalls töten, um ihr Leiden zu verkürzen. Es ist für Dich kaum ersichtlich, wie stark die Katze wirklich verletzt ist oder ob sie sich vielleicht nur in einer Schockstarre befindet. Nur Tierärzte dürfen entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um der Katze zu helfen und müssen sie schlimmstenfalls einschläfern. Der Tierarzt wird außerdem feststellen, ob die Katze vor kurzem Junge bekommen hat. Die Katzenbabys werden noch gesäugt und brauchen ihre Mutter. Dann ist es umso wichtiger, schnell herauszufinden, wem die Katze gehört und wo sich die Jungen befinden.
Rechtslage: wer haftet?
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Tierhalters, Sorge dafür zu tragen, dass sein Haustier keine Gefährdung für andere Menschen darstellt. Dies ist im Falle einer Katze schwierig, da Katzen von Natur aus gerne draußen ihrer Wege gehen und sich nicht an Grundstücksgrenzen halten können. Insbesondere in ländlichen Gegenden gibt es viele Hofkatzen, die überwiegend im Freien unterwegs sind.
Kommt es zum Zusammenstoß mit einer Katze im Straßenverkehr, handelt es sich meistens um eine Pflichtverletzung des Tierhalters, da seine Katze den Straßenverkehr gefährdet hat. Er unterliegt der Gefährdungshaftung und haftet für Schäden, die seine Katze verursacht, unabhängig von seinem eigenen Verschulden. Der Tierhalter hat dann kein Recht auf Entschädigung, sondern muss für eventuelle Personenschäden und Schäden am Auto aufkommen, die durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung des Tierhalters abgedeckt sind (siehe dazu auch § 833 BGB).
Insbesondere Fahrradfahrer können bei einem Zusammenstoß mit einer Katze einen erheblichen gesundheitlichen Schaden durch einen möglichen Sturz erleiden. Problematisch ist jedoch, dass der Fahrradfahrer oder Zeugen die Katze zweifelsfrei identifizieren müssen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Besteht eine Meldepflicht, wenn man eine Katze überfährt?
Eine Meldepflicht besteht nicht, wenn Du eine Katze überfährst. Das bedeutet, dass Du rechtlich gesehen den Tierhalter nicht informieren und auch nicht ausfindig machen musst. Auch die Polizei musst Du nicht zwingend informieren, solange die Katze nicht zur Gefährdung für weitere Verkehrsteilnehmer wird. Sobald die Katze aber zu einer potenziellen oder tatsächlichen Gefährdung für andere wird, weil sie beispielsweise mitten auf der Straße liegt, musst Du die Polizei informieren.
Was passiert bei Fahrerflucht?
Sich einfach aus dem Staub machen ist nicht ratsam.Katzen werden vor dem Gesetz wie Sachen behandelt. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn man weiterfährt, obwohl Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind. Dennoch handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn Du eine Katze überfährst und nicht anhältst, weil der Besitzer der Katze als Tierhalter ja die Sorge tragen muss, dass die Katze keine Gefährdung darstellt.
Belangt werden kannst Du dennoch, wenn Du Dich nicht weiter um die überfahrene Katze kümmerst. Muss die Katze deshalb unnötig länger leiden, verstößt Du durch Deine Weiterfahrt gegen das Tierschutzgesetz. Dir kann Tierquälerei vorgeworfen werden, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann.
Unfälle durch Ausweichen vor Katzen
Grundsätzlich wird die Sicherheit des Straßenverkehrs über das Überleben einer Katze gestellt. Wenn Du also durch ein Ausweichmanöver oder starkes unvorhersehbares Abbremsen einen Unfall verursachst, der durch andere Verhaltensweisen vermeidbar gewesen wäre, kannst Du dafür belangt werden. Richter urteilen jedoch unterschiedlich. Viele Richter betrachten die Katze als Kleintier, deren Tod weniger schwer wiegt als die Gefährdung des Straßenverkehrs und sehen keine Gefahr für Schäden am Auto des Fahrers. Andere Richter argumentieren aber damit, dass das Abbremsen eine Reflexreaktion des Fahrers ist. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer müssen jederzeit mit einer solchen Reaktion rechnen und entsprechen Abstand zum Vordermann halten. Für Schäden durch Auffahren müssen sie dann selbst aufkommen. (Landgericht Koblenz, AZ: DAR 2001/227)
Schäden an Deinem Auto werden von der Versicherung bezahlt
In der Regel kommt der Tierhalter für den Schaden auf.Welche Versicherung den Schaden am Auto zahlt, hängt von der Schuldfrage ab und davon, ob der Tierhalter festgestellt werden kann.
- Wird die eindeutige Haftung des Tierhalters festgestellt, so werden Schäden von seiner Haftpflichtversicherung übernommen.
- In Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung sind keine Schäden abgesichert, die durch Tiere entstehen.
- Bei abgeschlossener Vollkaskoversicherung zahlt diese bei Schäden durch Tiere aller Art. Dies ist ein Vorteil, wenn der Katzenbesitzer nicht identifiziert werden kann.
- Bei Teilkaskoversicherungen gibt es Unterschiede bezüglich der Schadensabdeckung. Einige Versicherungen sind auf Schäden durch Haarwild begrenzt. Viele Versicherungen bieten aber eine kostenpflichtige Erweiterung des Schutzes in ihren Tarifen an, so dass sich dann auch der Schutz der Teilkasko auf Tiere aller Art erstreckt. Hier solltest Du Dich beraten lassen und Preise vergleichen.
Moralisches Verhalten
Auch wenn rein rechtlich keine Meldepflicht besteht und Du den Tierhalter nicht informieren musst, stellt sich die Frage, wie Du Dich aus moralischer Sicht verhalten solltest. Der Tierhalter oder seine Kinder werden die Katze vermutlich suchen und in Sorge um sie sein. In vielen Familien haben Katzen den Status eines wichtigen Familienmitgliedes. Genauso wirst Du als Besitzer der Katze froh sein, wenn Du weißt, was mit Deiner Katze passiert ist.
Bei einem Zusammentreffen zwischen dem Unfallfahrer und dem Katzenbesitzer ist von beiden Seiten Feingefühl gefragt. Die Katze wurde sicher nicht absichtlich überfahren und auch der Katzenbesitzer wollte nicht, dass die Katze auf die Straße läuft. Aber er kann sie auch nicht einsperren, weil es dem natürlichen Verhalten der Katze widerspräche. Gegenseitige Vorwürfe, dass der Autofahrer zu schnell gefahren sei oder der Besitzer besser auf seine Katze aufpassen sollte, helfen niemandem. Der Katzenbesitzer wird Deine aufrichtige und bestenfalls persönliche Entschuldigung sicher zu schätzen wissen. Sollten rechtlich keine gegenseitigen Ansprüche bestehen, wird die Polizei jedoch nicht ohne weiteres die Personalien des jeweils anderen Beteiligten herausgeben. Möglich wäre dies nur bei beiderseitigem Einverständnis.
Wichtige Hinweise für den Katzenbesitzer
Ist die Katze gechippt, kann man sie besser identifizieren.Aufgrund Deiner bestehenden Gefährdungshaftung als Katzenbesitzer solltest Du unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben, um im Schadensfall nicht die Kosten selbst tragen zu müssen. Prüfe, ob Deine private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die Deine Katze verursacht. In dem Fall ist es nicht notwendig noch eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Tierarztkosten, die durch die Behandlung aufgrund des Unfalls entstehen, musst Du als Katzenbesitzer selbst tragen. Der Unfallfahrer kann hierfür nicht haftbar gemacht werden, da Dein Tier den Straßenverkehr gefährdet hat.
Auf Wunsch darfst Du den Leichnam Deiner Katze bei Vorhandensein eines eigenen Grundstücks außerhalb eines Wasserschutzgebietes selbst bestatten. Besorge Dir dafür die Erlaubnis des Veterinäramtes. Damit Deine Katze nach einem Unfall schnell identifiziert und Du informiert werden kannst, solltest Du Deine Katze beim Tierarzt chippen lassen. Hierzu besteht keine Verpflichtung, aber im Notfall bist du schnell informiert und kannst Deiner Katze zur Seite stehen.
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