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Kaufvertrag Fahrrad
Fahrräder sind oft noch einiges wert, deswegen sollte man sich bei einem Kauf immer absichern.Wenn es um den Kauf oder auch den Verkauf eines gebrauchten Fahrrads geht, stellen sich regelmäßig viele Fragen. Anders als bei kleinen Einkäufen auf dem Flohmarkt hat das Fahrrad häufig noch einen erheblichen Wert. Entsprechend groß sind oft die Bedenken auf Käuferseite. Einfach das Geld auszuhändigen und das Fahrrad mitzunehmen erscheint nicht als der richtige Weg. Wir erklären Dir, worauf zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein schriftlicher Kaufvertrag
- Vertragsinhalte bei einem Fahrradkauf
- Was ist beim Fahrrad-Kauf zu beachten?
- Welche Zahlungsmethode verwenden?
- Wo findet man gebrauchte Fahrräder?
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag?
Auch wenn keine schriftliche Abfassung erfolgt, wird im Rahmen eines Kaufs immer auch ein Vertrag geschlossen, nämlich ein Kaufvertrag. Grundsätzlich geregelt ist dieser in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In Absatz eins regelt er die Pflichten des Verkäufers und in Absatz zwei die Pflichten des Käufers. Von einer Pflicht zur Schriftform steht dort nichts. Folgende Gründe sprechen aber für einen schriftlichen Kaufvertrag.
Schriftlicher Kaufvertrag als Beweis
Musterkaufvertrag für den Fahrradkauf kostenlos downloaden.Kommt es später zu Problemen mit dem Fahrrad, die Dir der Verkäufer verschwiegen hat, bist Du nicht nur in der Pflicht zu beweisen, dass ein Schaden vorliegt, sondern auch, dass Du das Fahrrad von einer ganz bestimmten Person erworben hast.
Anspruch auf Gewährleistung
Der Anspruch auf Gewährleistung besteht auch für Privatgeschäfte, sofern dieses Recht durch den Verkäufer nicht explizit ausgeschlossen wurde. Ist das Fahrrad nicht frei von Sachmängeln, wie es § 433 Abs. 1 S. 2 BGB vorschreibt, kannst Du auch bei einem privaten Verkauf Deine Rechte geltend machen. Dann ist es hilfreich, nicht auch noch einen Zeugen suchen zu müssen, der beim Kauf des Fahrrads anwesend war, sondern einfach den schriftlichen Kaufvertrag vorzulegen.
Schutz vor Bezichtigung als Fahrraddieb
Es kann aber auch sein, dass Du ein gebrauchtes Fahrrad gekauft hast, das vom ursprünglichen Eigentümer als gestohlen gemeldet wurde. Dann hast Du in zweierlei Hinsicht ein Problem. In zivilrechtlicher Hinsicht verhält es sich so, dass Du das Fahrrad wahrscheinlich zurückgeben musst. Nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Verkäufer nicht nur zur Übergabe der Sache verpflichtet, sondern explizit auch zur Verschaffung des Eigentums.
Dieses kann er aber nicht übertragen, wenn er selbst das Fahrrad gestohlen hat, da er in diesem Fall nie das Eigentum am Fahrrad erworben hat. Eigentümer bleibt damit der ursprünglich Bestohlene. Du hast lediglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dieb bzw. dem Hehler. Die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrags dürfte aber immerhin verhindern, dass Du selber als Dieb verdächtigt wirst. Ohne schriftlichen Kaufvertrag kann es dagegen schnell dazu kommen, dass Du angezeigt wirst.
Auch wenn ein solcher Fall eher selten ist, solltest Du trotzdem dafür sorgen, dass Du den Kaufvertrag jederzeit griffbereit hast. Das gilt auch dann, wenn Du das Rad selber weiterverkaufen solltest, da sich auch erst danach herausstellen könnte, dass es ursprünglich gestohlen wurde.
Eigentumsnachweis nach Diebstahl
Der Kaufvertrag dient als Kaufbeweis.Das Thema Diebstahl kann Dich aber auch in anderer Form betreffen, wenn Dir selber das Rad gestohlen wird. Dann ist wichtig, dass Du Dein Eigentum nachweisen kannst. Auch hier hilft ein schriftlicher Kaufvertrag. Wie bereits erwähnt, sollte dieser die Rahmennummer des Fahrrads beinhalten. Ist dies nicht der Fall, solltest Du diese an anderer Stelle hinterlegen. Weiterhin solltest Du zur Polizei einen Personalausweis mitnehmen, damit Du Dich beim Stellen der Anzeige ausweisen kannst.
Wichtige Inhalte des Fahrrad-Kaufvertrags
Rahmennummer des Fahrrads
Damit klar ist, welches Fahrrad verkauft bzw. gekauft wird, sollte dieses möglichst genau bezeichnet werden. Der einfachste Weg dabei ist die Aufnahme der Rahmennummer des Fahrrads in den Vertrag. Diese kann sich, je nach Hersteller, an unterschiedlichen Stellen des Fahrrads befinden. Neben dem Rahmenrohr werden oft auch der Lenkerkopf, die Sattelstütze oder die Unterseite des Tretlagers zum Einprägen verwendet.
Bei der Rahmennummer handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die für jedes Fahrrad individuell vergeben wird. Auf diese Weise ist eindeutig festgelegt, welches Fahrrad genau verkauft wird. Der zusätzliche Vorteil der Aufnahme der Rahmennummer in den Kaufvertrag ist, dass diese im Falle eines Diebstahls bei der Polizei vorlegt werden kann. Dies macht die Rückführung im Falle der Ergreifung der Täter deutlich einfacher.
Persönliche Daten
Im Vertrag muss ganz genau stehen, um welches Fahrrad es sich handelt.Weiterhin sollte der Kaufvertrag die notwendigen persönlichen Daten enthalten. Hierzu gehören Name und Adresse. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich das Geburtsdatum mit anzugeben, da die Adresse sich ändern kann. Dies ist besonders bei häufig vorkommenden Vor- und Nachnamen wie etwa Matthias Müller zu empfehlen, da Adressen sich ändern können. Bei teureren Fahrrädern sollten außerdem die Ausweisnummern beider Vertragsparteien notiert werden. Mit in den Kaufvertrag gehört natürlich außerdem der vereinbarte und gezahlte Kaufpreis.
Weitere Angaben im Kaufvertrag
Damit auf den ersten Blick klar ist, welches Fahrrad verkauft wurde, sollten außerdem in den Kaufvertrag aufgenommen werden:
- Fahrradtyp
- Hersteller
- Marke
- Modell
- Rahmenform
- Farbe
- Reifengröße
Gleiches gilt für eventuell vorhandene Mängel. Deren Fixierung im Vertrag ist vor allem für den Verkäufer wichtig, da dieser dadurch einen Nachweis hat, dass die Mängel bei Ankauf bekannt waren. Sofern der Verkäufer den originalen Kaufbeleg besitzt, sollte dieser bei Vertragsabschluss mit übergeben werden. Sofern zusammen mit dem Fahrrad Zubehör, wie eine Luftpumpe, ein Anhänger, Fahrradtaschen o. ä. mit verkauft werden, gehören auch diese Gegenstände im Kaufvertrag mit aufgeführt.
Was sollte bei einem Fahrradkauf geprüft werden?
Mit dieser Checkliste geht beim Fahrradkauf nichts schief. (Einfach anklicken und herunterladen)Bleibt die Frage, welche Prüfungen Du beim Kauf eines gebrauchten Fahrrads vornehmen solltest.
Die Probefahrt
In jedem Fall ist eine Probefahrt mit dem Fahrrad empfehlenswert. Dabei solltest Du vor allem die Funktionsfähigkeit der Bremsen einer intensiven Prüfung unterziehen. Außerdem sollten sich alle Gänge problemlos einlegen lassen. Wenn das Rad grundsätzlich funktioniert, solltest Du einen näheren Blick auf alle Teile werfen, ob sich Rost gebildet hat oder andere Schäden zu erkennen sind. Außerdem ist wichtig zu überprüfen, ob das Licht am Fahrrad bei Einschaltung des Dynamos angeht.
Bist Du selber nicht technisch versiert, solltest Du einen Freund oder Bekannten mit zur Besichtigung nehmen. Gestalte die Probefahrt im Zweifel lieber etwas länger. Bei einer kurzen Runde um den Block kannst Du in der Regel nicht feststellen, ob Dir ein Rad von seiner Gestaltung und Ausstattung her tatsächlich liegt. Such Dir deshalb eine möglichst abwechslungsreiche Strecke aus, die auch ein paar Anstiege enthält. Weiterhin sollte sich das Rad nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Schotter, im Wald etc. gut fahren lassen. Wichtig ist dabei vor allem, dass das Rad für Dich und Deine Zwecke alltagstauglich ist.
Vorgehen bei teuren Fahrrädern
Bei teuren Fahrrädern kannst Du außerdem die Rahmennummer vorab überprüfen lassen. Wenn Du keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen möchtest, solltest Du zumindest die verschiedenen Datenbanken im Internet durchchecken, bei denen Eigentümer ihre gestohlenen Fahrräder melden können bzw. ihre Fahrräder eintragen können.
Welche Zahlungsmethode sollte verwendet werden?
Auch im Hinblick auf die Bezahlung solltest Du darauf bedacht sein, dass Du immer nachweisen kannst, dass Du den vollen Betrag bezahlt hast. Sofern Du das Geld nicht überwiesen hast, solltest Du Dir die Zahlung in bar vom Verkäufer mit Datum quittieren lassen.
Wo kann man ein gebrauchtes Fahrrad kaufen?
Der Kaufvertrag dient dazu Dein Eigentum am Fahrrad nachzuweisen.Am einfachsten ist in der Regel die Suche per Internet. Wirst Du in den dortigen Auktionsbörsen und Kleinanzeigen nicht fündig, gibt es entsprechende Rubriken regelmäßig in den Wochenendausgaben der Tagespresse. Weiterhin werden überall in Deutschland regelmäßig Fahrradbörsen abgehalten.
Zuweilen versteigern außerdem Städte und Gemeinden gebrauchte Fahrräder, für die sich im Fundbüro kein Eigentümer gemeldet hat. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Überprüfung hinsichtlich eines möglichen Diebstahls bereits stattgefunden hat. Außerdem sind bei solchen Versteigerungen oft echte Schnäppchen möglich.
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