Kaufvertrag Küche
Manche Vormieter verkaufen ihre Küche, somit spart sich der Nachmieter die Suche nach einer neuen Küche und deren Aufbau. (Einfach klicken zum Vergrößern)Beim Umzug stehen viele Mieter vor einer Entscheidung - nimmst Du Deine Küche mit oder bevorzugst Du einen Verkauf? Falls Du in eine neue Wohnung einziehst, kann es also gut sein, dass Du eine gebrauchte Küche kaufen kannst. Schließlich erspart Dir das im besten Fall die Arbeit, eine neue Küche zu kaufen und einzubauen.
Zudem werden oftmals auch gebrauchte Einbauküchen von Privatpersonen angeboten. Wer Geld sparen will, kann ein solches Schnäppchen nutzen. Denn die Preise von gebrauchten Küchen liegen naturgemäß deutlich unter dem Neupreis. Allerdings solltest Du einige Tipps berücksichtigen, um beim Kauf einer Einbauküche vor sämtlichen Risiken geschützt zu sein. Ein Kaufvertrag macht es möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Angaben soll ein Kaufvertrag enthalten?
- Inhaltliche Punkte: Kaufpreis und Zahlungsweise
- Wichtige Hinweise zur Gewährleistung und Widerruf
- Schenkung: Vertrag sinnvoll?
Wichtiges zum Kaufvertrag
Welche Angaben soll ein Kaufvertrag beinhalten?
Mithilfe eines privaten Kaufvertrags über eine Küche gem. § 433 BGB ist es möglich, sich gegen gewisse Risiken im Voraus abzusichern. Aus diesem Grund solltest Du auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung treffen - denn im Gegensatz zur oftmals getroffenen mündlichen Vereinbarung ist dann ein einfacher Nachweis über alles Geregelte möglich. Diese Praxis ist empfehlenswert, wenn Du eine Küche in einer Wohnung übernimmst oder aber eine private Einbauküche zur Abholung kaufst. Aus diesem Grund sollte in dem schriftlichen Kaufvertrag die Küche mitsamt der Ausstattung genau beschrieben werden. Der Zustand, verschiedene Mängel und Beschädigungen sowie normale Abnutzungserscheinungen sind Teil des Kaufvertrags.
Die einfache Bezeichnung als Küche genügt dabei nicht. Vielmehr sollte der Kaufvertrag eine Liste sämtlicher Möbel und Geräte beinhalten. Dabei ist es möglich, auch die elektrischen Geräte, wie zum Beispiel Backöfen, mitsamt der Seriennummern aufzuführen. Vorteilhaft ist es, wenn Du beim Kauf zugleich alte Rechnungen, Bedienungsanleitungen und evtl. Garantiescheine bekommen kannst.
Zusammenfassend sollte ein privater Kaufvertrag also die folgenden Klauseln enthalten:
- Angaben über Käufer und Verkäufer
- Angaben über die Küche
- Rechtliches (Gewährleistung)
- Zahlungsmodalitäten
- Formales (Unterschrift)
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss des Kaufvertrags
Selbstverständlich musst Du Dich als erstes für eine Küche entscheiden, Tipps worauf Du bei der Entscheidung achten musst, kannst Du in diesem Ratgeber über gebrauchte Küchen nachlesen. Wichtig ist es, den Vertrag vor dem Kauf und nach der ersten Inspektion abzuschließen. Schließlich solltest Du bereits im Voraus die Küche vor Ort inspiziert haben - denn Bilder können oftmals einen falschen Eindruck vermitteln. Falls der Kauf der Küche davon abhängt, dass in Zukunft ein Mietvertrag von Dir mit dem Vermieter geschlossen wird, solltest Du auf eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag bestehen. Dies bedeutet, dass der Kauf erst dann wirksam wird, wenn auch der Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen ist.
Kaufpreis und Zahlungsweise
Küchen haben bei guter Pflege eine Lebensdauer von ungefähr 25 Jahren.Um nicht zu viel Geld für Deine neue Einbauküche auszugeben, solltest Du wissen, wie Du den Wert einer Küche einschätzen kannst. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Zum einen geht es um das Alter der Küche. Eine Küche hat im Normalfall und bei guter Pflege eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren. Nach der Hälfte der Lebensdauer gilt der Richtwert, dass die Küche nur noch die Hälfte wert ist. Darüber hinaus spielt logischerweise allerdings auch der Erhaltungszustand eine entscheidende Rolle. Desto besser die jeweilige Küche erhalten ist, desto mehr Geld ist sie wert. Letztendlich kommt es auch auf die örtlichen Gegebenheiten und den ursprünglichen Preis an - schließlich sind Maßanfertigungen deutlich hochpreisiger als Standard-Modelle aus dem Baumarkt.
Welche Zahlungsart ist sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Überweisung des Kaufpreises zu empfehlen - denn bei Überweisungen ist bei einem etwaigen Rechtsstreit der Nachweis leicht möglich. Allerdings dominiert beim Privatkauf immer noch die Barzahlung. Dann solltest Du allerdings darauf bestehen, dass die getätigte Zahlung im Kaufvertrag bestätigt wird. Wenn beide Parteien eine Ausfertigung mit Unterschrift bekommen, können diesbezüglich keinerlei Missverständnisse entstehen.
Gewährleistung und Widerruf
Gewährleistung bei Schäden
Niemand macht sich im Voraus gerne Gedanken über mögliche Schäden nach dem Kauf der Küche. Allerdings ist dies zwingend notwendig - die Gewährleistung muss im Vertrag geregelt sein. Im Normalfall schließen Verkäufer bei einem Privatkauf die Gewährleistung aus. Falls der Verkäufer dies nicht tut, profitierst Du von einer zweijährigen Gewährleistung des Verkäufers.
Wenn der Verkäufer der Küche die persönliche Gewährleistung allerdings ausschließt, solltest Du Dich informieren, ob noch gesetzliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller bestehen. Denn dann ist es notwendig, dass Du zudem einen Abtretungsvertrag mit dem Verkäufer schließt. Denn die Gewährleistungsrechte des Käufers der Küche stehen immer nur dem ursprünglichen Käufer zu - mit Ausnahme, wenn die Ansprüche gegen den Hersteller schriftlich abgetreten wurden.
Widerrufsrecht und Rücktritt vom privaten Kaufvertrag über eine Küche
Beim Privatkauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei privaten Käufen von einer gebrauchten Küche nicht. Denn dafür muss ein gewerbliches Handeln als Unternehmer erfolgen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine etwaige Rücknahme nur aus Kulanz.
Anders sieht dies bei einem Rücktritt aus. Falls Du nach dem Kauf erhebliche Sachmängel bei der Küche feststellst, kannst Du den Verkäufer darüber informieren und ihn auffordern, den Mangel zu beseitigen. Wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, kannst Du anschließend vom Kaufvertrag zurücktreten. Doch Vorsicht - normale Abnutzungsspuren genügen nicht - schließlich musst Du beim Kauf von einer gebrauchten Küche mit gewissen Gebrauchsspuren rechnen.
Beschädigungen der Küche - die Haftung
Schäden und Abnutzungsspuren sollten bereits beim Abschluss des Kaufvertrags festgehalten werden. Dazu eignet sich eine kurze Beschreibung des Schadens - am besten werden auch Fotos dem Kaufvertrag beigefügt. Dann besteht die höchste Wahrscheinlichkeit, dass es anschließend keine Streitigkeiten mit dem Verkäufer gibt.
Für die Entstehung der Schäden und die diesbezügliche Verantwortlichkeit ist der Gefahrübergang entscheidend. Dies ist oftmals die Übergabe der Küche in Form der Abholung durch den Käufer. Alle Schäden, die vor dem Gefahrübergang entstanden sind, fallen in die Verantwortung des Verkäufers. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags, aber vor der Abholung, ein erheblicher Schaden an der Küche entsteht. Im Gegenzug sind die Schäden nach der Abholung und beim Einbau Sache des Käufers. Dann ist für Dich kein Rücktritt aufgrund des neu entstandenen Schadens möglich.
Ab-, Aufbau, sowie Transport der Küche
Die Bedingungen sollten am besten immer in den Vertrag aufgenommen werden.Dies obliegt Deinen individuellen Wünschen und der Vereinbarung mit dem Verkäufer. Denn grundsätzlich sind beim Auf- und Abbau sämtliche Regelungen möglich. Oftmals bieten Privatpersonen ihre Küche unter der Bedingung an, dass der neue Käufer diese abbaut, transportiert und erneut aufbaut.
Vorteilhaft ist auch eine diesbezügliche Festlegung im schriftlichen Kaufvertrag. Andernfalls ist es möglich, dass Du mündlich den Abbau durch den Verkäufer vereinbarst und dieser sich anschließend nicht mehr daran erinnern will. Deshalb gilt die Devise - im Zweifel solltest Du alles irgendwie Relevante schriftlich festlegen.
Zudem besteht immer noch die Möglichkeit, professionelle Umzugsunternehmen mit der Demontage, dem Transport und der Montage der Küche zu beauftragen. Dann profitierst Du davon, dass die professionellen Umzugshelfer bzw. dessen Unternehmen bei Schäden für diese haften.
Folgen bei Verstößen gegen den Kaufvertrag
Bei der Abwicklung des Kaufvertrags gibt es viele Punkte, die Du berücksichtigen musst. Vor allem die Folgen bei Verstöße gegen den Inhalt des Kaufvertrags sind von eminenter Bedeutung. Ein möglicher Verstoß ist der Zahlungsverzug. Dies ist der Fall, wenn Du den Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlst. Dann ist es allerdings erforderlich, dass Dich der Verkäufer anmahnt. Weitere rechtliche Folgen sind zunächst nicht geplant - denn jeder kann mal etwas vergessen. Somit hast Du noch ausreichend Zeit, die Zahlung für die Küche zu tätigen.
Das Gleiche gilt für eine zu späte Abholung der Küche. Auch hier wird der Verkäufer zunächst eine Nachfrist setzen. In diesem Zeitraum musst Du dann die gekaufte Küche abholen.
Einmaliges Vergessen wird verziehen - wer allerdings auch nach der Mahnung nicht zahlt oder die Nachfrist nicht beachtet, sollte aufpassen. Denn dann droht der Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Verkäufer. Zudem kann dieser sogar Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend machen.
Die Schenkung: ist ein Vertrag notwendig?
Auch bei Schenkungen ist ein Vertrag sinnvoll, somit können spätere Probleme vermieden werden.Bei einer Schenkung handelt es sich, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, um ein normales Rechtsgeschäft. Somit ist es auch möglich, einen Schenkungsvertrag abzuschließen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn Dir bereits weit im Voraus die Schenkung der Küche versprochen wird. Mit einem Vertrag hältst Du nämlich eine Sicherheit in Händen. Zudem ist es möglich, bei der Schenkung gewisse Rechte und Pflichten zu formulieren. Dies gereicht auch dem Verkäufer zum Vorteil - denn dieser kann zum Beispiel vereinbaren, dass Du die Küche im Gegenzug selber abbauen und abholen musst.
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