Kindergeld - Voraussetzungen, Auszahlung & vieles mehr
Das Kindergeld steht jedem mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu.Die Auszahlung von Kindergeld zielt auf die Grundversorgung jedes Kindes in Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ab. Es ist eine der vielen finanziellen Förderungen des Staates für Familien. Es handelt sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung, die an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Lese im folgenden Ratgeber alle wichtigen Informationen, die Du über das Kindergeld wissen solltest. Wir klären, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, wie lange es ausgezahlt wird, wie hoch der Betrag ist und viele weitere Fragen:
Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bedingungsloses Recht für Kinder unter 18 Jahre
Unter 18 Jahren bekommt jedes Kind in Deutschland ohne weitere Voraussetzungen Kindergeld.Für jedes Kinder unter 18 Jahren, das in Deutschland lebt, besteht bedingungslos und ohne Voraussetzungen ein Kindergeldanspruch. Anspruch auf Kindergeld haben Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und dadurch unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig sind. Um einen Anspruch zu haben, brauchst Du natürlich auch mindestens ein Kind. Dieses muss entweder Dein leibliches Kind sein oder im ersten Grad verwandt mit Dir (z.B. Adoptivkinder) sein. Das Einkommen des Kindes oder der Eltern wird in keinem Fall angerechnet, das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.
Wie verhält es sich mit Stiefkindern, Enkelkinder oder Pflegekindern?
Auch wenn Du Stiefkinder, Enkelkinder oder ähnliches in Deinem Haushalt aufnimmst, hast Du theoretisch einen Anspruch. In der Praxis wird dieser Anspruch leider oft nicht so leicht gewährt. Für Pflegekinder wird das Kindergeld an die Pflegeeltern gezahlt, wenn kein Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht. Wichtig ist hierbei, dass die Person, die den Kindergeldantrag stellt, auch das Sorgerecht für das Kind hat.
Was passiert, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist?
Solange Dein Kind einer Ausbildung oder einem Studium nachgeht, muss es bei der Berechnung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Berücksichtigung finden. Hat das Kind das 18. Lebensjahr überschritten, werden weitere Nachweise erforderlich: In diesem Fall muss ein neuer Antrag gestellt werden. Nachweise müssen z. B. in Form von Studien- bzw. Schulbescheinigung, Bescheinigungen über freiwillige soziale bzw. ökologische Dienste oder aber Nachweise über die Arbeitslosigkeit des Kindes vorgezeigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Zivil- oder Wehrdienste werden auf die 25 Jahre draufgerechnet, sodass in diesem Fall noch länger ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Für behinderte Kinder wird das Kindergeld das ganze Leben lang weitergezahlt. In der Vergangenheit spielte bei volljährigen Kindern (neben der Voraussetzung der Ausbildung/Arbeitslosigkeit) die Höhe des Einkommens eine wesentliche Rolle. Diese Regelung wurde im Jahr 2012 außer Kraft gesetzt.
Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?
Aktuelle Höhe des Kindergeldes
Ab dem dritten Kind steigt das Kindergeld auf 210 € und ab dem Vierten nochmals auf 235 €.Das Kindergeld wurde in den letzten Jahren fast jährlich erhöht. Außerdem variiert die Höhe je nach Anzahl der Kinder. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass Eltern für ihr erstes und zweites Kind derzeit (Stand 2020) Anspruch auf 204 Euro haben. Für das dritte Kind erhalten Erziehungsberechtigte 210 Euro, ab dem vierten Kind sind es monatlich 235 Euro.
Kindergeld aufstocken durch den Kinderzuschlag
Darüber hinaus kann das Kindergeld durch den sogenannten Kinderzuschlag aufgestockt werden. Diese Regelung greift bei Familien mit geringem Einkommen, d. h. in solchen Fällen, in denen die Eltern mit ihrem Einkommen ausschließlich den eigenen Unterhalt decken können, nicht aber den der Kinder. Mit diesem Zuschlag soll verhindert werden, dass Familien mit Kindern auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Die Höhe des Zuschlags richtet sich hierbei nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten und variiert daher. Maximal werden für jedes im Haushalt wohnende Kind 185 Euro für maximal 6 Monate gezahlt.
Die Voraussetzungen dafür sehen wie folgt aus:
- Du erhältst Kindergeld.
- Dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (für Eltern) oder 600 € (für Alleinstehende).
- Dein Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Einkommensgrenze.
- Durch den Kinderzuschlag würde Dein Einkommen hoch genug liegen, dass Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hast.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Kindergeld?
Sobald Dein Kind auf der Welt ist, kannst Du mit der Geburtsurkunde einen Kindergeldantrag stellen.Anspruchsberechtigte Personen können den Antrag auf Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das ist wichtig, denn die Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt. Sobald Dein Kind auf der Welt ist, kannst Du den Antrag stellen. Seit Ende 2009 findest Du den Kindergeldantrag auch im Internet (ausdrucken, ausfüllen, absenden). Für den Antrag wird u. a. die Geburtsurkunde benötigt. Diese belegt die Existenz des Kindes. Die entsprechenden Vordrucke erhältst Du selbstredend auch bei Deiner Familienkasse. Diese Vordrucke kannst Du persönlich abgegeben, per Post zuschicken oder zufaxen. Solltest Du die Antragsfrist verpasst haben, dann kannst Du das Geld immerhin für die letzten 6 Monate rückwirkend erhalten.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird einmal im Laufe eines jeden Monats von der Familienkasse ausgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt ist abhängig von der Kindergeldnummer, diese entnimmst Du dem Schreiben der Familienkasse. Das Geld wird dabei nicht in allen Fällen an die Eltern überwiesen – insbesondere Studenten oder Auszubildende können einen Antrag auf Abzweigung stellen, sodass das Geld direkt auf das Konto des Kindes geht.
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