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Rente mit 60 – wie verhält es sich mit den Abschlägen?

Mit 60 Jahren die Rente beziehen, für zahlreiche Arbeitnehmer ein wünschenswerter Zustand. Was viele nicht wissen: Bereits vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres besteht dank entsprechender Möglichkeiten die Chance, Rente zu beziehen. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, welche Bedingungen bzw. Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die gesetzliche Rente mit 60 in Anspruch nehmen zu können.

Kann ich früher in Rente gehen?

Prinzipiell liegt das jetzige Rentenalter bei 67 Jahren. In jüngeren Jahren in Rente zu gehen, hat hingegen wesentliche Vorteile für den Senior: Im besten Fall sind Sie körperlich als auch geistig noch fit und haben genügend Zeit, um Ihr Leben in vollen Zügen zu genießen. Negativ schlagen hierbei finanzielle Einbußen zu Buche, die man oftmals beim früheren Renteneintritt hinnehmen muss. Zudem gelten seit Anfang 2012 neue Regelungen, die u. a. besagen, dass Menschen, die nach 1947 geboren sind, mit einem späteren Renteneintritt rechnen müssen.

Was für Abschläge muss ich entrichten?

Wenn Sie mit 60 Jahren den Anspruch auf Rente erheben möchten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie entsprechende Abschläge leisten müssen. Wollen Sie vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters in Rente gehen, erhalten Sie für jeden fehlenden Monat genau 0,3 Prozent weniger Rente. Um den vollen Umfang Ihrer Rente zu kassieren, müssen Sie mindestens 45 Jahre lang Geld in die
Rentenkasse eingezahlt haben.

Welche Regelungen bestehen, wenn ich eine vor 1952 geborene Frau bin?

Für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, bestehen ähnliche Regeln. Auch diese Gruppe hat laut der Deutschen Rentenversicherung Anspruch den Eintritt ins Rentenalter mit 60, obwohl die Altersgrenze an für sich bei 65 Jahren liegt. Voraussetzung hierbei ist, dass Sie mindestens 15 Jahre lang versichert gewesen sind und nach Ihrem 40. Lebensjahr mehr als 120 Monate lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung geleistet haben. Negativer Aspekt hierbei für die Frau: Sie müssen ganze 18 Prozent verminderte Rente in Kauf nehmen.

Wie verhält es sich mit Rente ab 60 für behinderte und/oder arbeitslose Menschen?

Ähnlich wie für Frauen des Jahrgangs 1952 gelten auch für schwerbehinderte Menschen besondere Gesetzmäßigkeiten. Sind Sie schwerbehindert und wurden vor 1952 geboren? Dann haben Sie mit der Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf Rente ohne Abzüge. Wollen Sie hingegen schon mit 60 in Rente gehen, bedeutet dies Abzüge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent.

Für Arbeitslose gilt die ähnliche Regelung: Wer nicht mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, geht leer aus und hat keinen Anspruch auf Altersrente. Des Weiteren wird vonseiten der Deutschen Rentenversicherung vorgeschrieben, dass eine Pflichtbeitragszeit von 8 Jahren vor dem Rentenbeginn eingehalten werden muss. Die Beiträge werden auch während der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitsagentur beglichen. Die Arbeitslosigkeit muss dabei mindestens 52 Wochen nach dem Tag bestehen, an dem der Versicherte 58 Jahre und 6 Monate alt ist.

Wie und wo kann ich einen Antrag stellen?

Die Rente mit 60 Jahren können Sie beantragen. Wichtig hierbei: Kümmern Sie sich frühzeitig, da dieses Prozedere eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Monaten beansprucht. Für den frühzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben ist es dementsprechend vonnöten, dass Sie rechtzeitig dem Antrag stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

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