Tierhalterhaftpflicht - Recht, Versicherung & Vergleich
Wann springt die Tierhalterhaftpflicht ein?
Wenn kleine und zahme (Haus) Tiere einen Schaden anrichten, dann tritt die private Haftpflichtversicherung ein und reguliert den entstandenen Schaden. Besitzt man jedoch einen Hund , ein Pferd , oder andere große Tiere, dann ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig. Nur diese bietet Unterstützung, wenn durch diese Tiere ein Schaden entsteht. Durch die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung werden generell nur Schäden übernommen, die Dritten durch das Tier entstanden sind, nicht dagegen dem Tierhüter selbst und mit ihm im Haushalt lebenden Personen. Ausgeschlossen sind auch Tiersitter, die die Tierbetreuung übernommen haben.
Doch wann genau springt im Schadensfall die Tierhalterhaftpflicht ein?
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Hund sich von der Leine reißt und einen Passanten anfällt, oder vom Fahrrad stürzt. Ebenso, wenn ein Pferd scheut und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, oder Passanten verletzt. Solche Vorfälle sind wirklich nicht vorhersehbar und häufig sind die Tierbesitzer auch nicht Schuld an solchen Unfällen. Doch ohne Tierhalterhaftpflicht müssen laut Gesetz die Halter für alle anfallenden Kosten aufkommen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch größere Tiere verursachen nicht selten Kosten in Millionenhöhe. Daher sollte man bei Vertragsabschluß auf eine hohe Deckungssumme bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung achten, sonst hat man das Nachsehen. Um solchen Situationen vorzubeugen ist diese Versicherung für Tierhalter von größeren Tieren unverzichtbar.
Tipps beim Schadensfall
Ist es jedoch ersteinmal zu einem Schadensfall gekommen, dann ist es zwingend erforderlich so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Denn Versicherungsunternehmen versuchen recht häufig sich aus der Pflicht der Schadensbegleichung zu entziehen. Als Betroffener sollte man möglichst Bilder, Arztbescheinigungen wenn Verletzungen erfolgten, Zeugenaussagen sowie die Kontaktdaten eventueller Unfallzeugen sichern. Nur so kann man den Schadensfall vor dem Versicherungsunternehmen glaubhaft beweisen und kommt zu seinem Recht.
Der Fall gerissener Schafe
Eine ähnliche Erfahrung musste auch Familie H. aus der Nähe von Bingen machen. Seit Jahren züchteten sie eine seltene Schafsrasse. Diese war fast vom Aussterben bedroht. Die wertvollen tiere wurden von zwei Huskies gerissen. Das war ein ziemlicher Schock für Familie H. Die zwei Hunde brachen aus einer Tierpension aus. Sie wurden zwar bereits nachts der Polizei gemeldet, jedoch konnte der Schaden nicht abgewand werden. Die Hundebesitzer schauten sich die zerstörte Weide an und versicherten, den Schaden durch ihren Versicherer regulieren zu lassen. Insgesamt wurden acht Schafe getötet, weitere Tiere wurden verletzt. Durch die Kosten des Tierarztes, der notwendigen Medikamente, des Lämmerersatzes und des Zeitaufwandes entstand ein Schaden von insgesamt rund 5.000 Euro. An eine Weiterzucht war nicht zu denken. Die Huskybesitzer waren jedoch recht zuversichtlich, dass die entstandenen Kosten durch den Versicherer übernommen werden. Doch die Versicherung sah den Fall anders. Der Schaden sollte nicht übernommen werden und die Versicherung äußerte, dass der Schaden wohl von anderen Hunden verursacht wurde. Dies konnte zwar durch ein Gutachten einer Tierärztin und durch Zeugenaussagen widerlegt werden, doch die Versicherung blieb bei diesem Standpunkt und weigerte sich den Schaden zu regulieren. Journalisten gegenüber stellte die Versicherung ihre Sicht plötzlich jedoch anders dar. Die Versicherung erklärte, dass in der Prüfung der Beweise ein Fehler unterlaufen sei. Die Zeugenaussage wurde angeblich falsch bewertet und nun gestand man die Schadensregulierung zu. Familie H. erhielt die 5.000 Euro.
Fazit: Dieses Beispiel zeigt die Wichtigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, sowie die möglichst genaue und konkrete Sicherung von Beweisen. Ohne diese wäre vermutlich auch Familie H. auf ihren Unkosten sitzen geblieben und das, obwohl sie den Schaden nicht selbst verursachten. Wer als Tiersitter eine Tierbetreuung übernimmt, sollte sich beim Pferde- oder Hundehalter erkundigen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz existiert.
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