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Beschränkt steuerpflichtig: unbeschränkte und beschränkte SteuerpflichtDie Unterscheidung zwischen beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig bereitet Ihnen Kopfschmerzen? Schluss damit! Wir verraten Ihnen, was dahinter steckt.
Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht dargelegt und die Voraussetzungen für die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger erläutert.
Voraussetzungen für die beschränkte Steuerpflicht
Ob Sie als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig gelten, richtet sich nach Ihrem Wohnort: Sie wohnen im Ausland, sind aber im Inland wirtschaftlich tätig? Fazit: Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Diese Regelung soll vermeiden, dass Personen mit großen Einkünften in Deutschland ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen – die gesamte Einkommenssteuer würde in diesem Fall ins Ausland fließen.
Der Wohnort differenziert sich dabei zwischen dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt. Als Wohnsitz wird der Platz bezeichnet, wo Sie hypothetisch wohnen könnten. Das Mieten oder der Kauf eines Hauses in Deutschland ist demnach ausreichend – theoretisch könnten Sie hier leben. Ob Sie sich nun hauptsächlich dort aufhalten, ist nicht von Belang. Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. aufgrund von persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen aufhalten müssen. Haben Sie weder Ihren Wohnsitz, noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gelten Sie als beschränkt steuerpflichtig.
Einkünfte in deutschen Gefilden
Erfüllen Sie die Voraussetzung hinsichtlich Ihres Wohnsitzes, stellt sich die Frage nach Ihren Einkünften. Beziehen Sie Ihre Einkünfte aus Deutschland, dann sind Sie dafür beschränkt steuerpflichtig. Ein Beispiel für diesen Fall: Sie leben in Österreich und haben in Deutschland eine Fabrik, mit der Sie entsprechende Einkünfte erwirtschaften. Ebenso verhält es sich mit Freiberuflern, deren Kundschaft sich hauptsächlich aus deutschen Personen zusammensetzt.
Ausnahme: Niedrigsteuerländer
Wenn Sie ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind, stellen Sie einen Ausnahmefall dar, d. h. Sie gelten nicht als beschränkt steuerpflichtig. Diese Regelung zielt darauf ab, das Problem der Steuerflucht zu unterbinden. Eine ausreichende Besteuerung wird durch das bestehende Doppelsteuerabkommen zwischen Ländern mit normaler Besteuerung und Deutschland sichergestellt. Personen, die in Niedrigsteuerländern leben, sind davon ausgenommen. Sie müssen die Steuern in voller Höhe entrichten.
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind gemäß §1 Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie deutsche Auslandsbedienstete und deren Angehörige, die ihren Lohn aus einer öffentlichen Kasse beziehen.
Bildquelle: © Petr Kratochvil: Frau mit Schmerzen
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