Ratgeber zu Gefunden und Verloren
Wertsachen gefunden - was tun?
In einem Geldbeutel befinden sich neben Geld in der Regel auch Kreditkarten, Ausweise, Passbilder usw.Immer wieder kommt es vor, dass Menschen ihre Dinge liegen lassen und andere Menschen diese Dinge finden, - eine Handtasche etwa, in der sämtliche Dokumente der Besitzerin versammelt sind. Auch Handys werden häufig in der Straßenbahn oder im Zug vergessen. Was tun mit einem solchen Fund?
Prinzipiell
Generell soll an dieser Stelle dazu geraten wird, auch im Fall des Fundes eines Geldbeutels mit viel Bargeld dieses Geld nicht einfach an sich zu nehmen. Natürlich ist die Gefahr, dabei erwischt zu werden, relativ gering, doch übersteigt das dauerhaft schlechte Gewissen meist den auf diese Weise erzielten Geldbetrag. Zudem sollte man sich überlegen, was man sich selbst in einer solchen Situation wünschen würde.
Das Fazit ist also: Die Fundsachen müssen abgegeben werden. Nur wo?
Der Geldbeutel
In einem Geldbeutel befinden sich neben Geld in der Regel auch Dinge, welche Rückschlüsse auf den Besitzer zulassen: Kreditkarten, Ausweise, Passbilder, ein Personalausweis. Falls dies wirklich nicht der Fall ist, kann man das darin enthaltene Geld im Grunde behalten wie Geld, welches man auf der Straße findet. Da dies aber in der Regel nie der Fall ist, sollte man den Geldbeutel mitsamt den darin enthaltenen Dokumenten auf der nächsten Polizeiwache abgeben, welche sich dann darum kümmert, die betroffene Person ausfindig zu machen und zu informieren.
In einem solchen Fall ist es wichtig, seine Personalien anzugeben, denn ein fälliger Finderlohn kann an einen anonymen Samariter nicht ausbezahlt werden. Allerdings wissen die Beamten auf einer Polizeiwache durchaus um die formal korrekte Vorgehensweise.
Das Handy
Wenn man ein fremdes Handy findet, kann man den Besitzer in Eigenrecherche ermitteln.Wenn man ein fremdes Handy oder Smartphone findet, kann man mitunter den Besitzer in Eigenrecherche ermitteln: Wenn das Gerät noch nicht gesperrt ist, genügt es eigentlich, im Rufnummernverzeichnis zu blättern oder auf Wahlwiederholung zu drücken. In der Regel sollte die so angerufene Person wissen, wem das Gerät eigentlich gehört und wie man hier Kontakt aufnehmen kann. Da für viele Menschen das Smartphone mittlerweile ein integraler Bestandteil der eigenen Identität ist, sollte man auch hier im anderen Fall zur Polizei gehen.
Fundbüros sind dergestalt schwierig, dass ein in einem Zug verlorenes Handy den ursprünglichen Besitzer vor die Frage stellt, welches Fundbüro er oder sie aufsuchen soll, wenn das Gerät in einem Umkreis von 200 km verloren gegangen sein kann. Die Polizei übernimmt hier die "Ermittlungen"; wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, werden solche Geräte häufig versteigert. Allerdings verfügen regionale Verkehrsverbünde auch über Fundstellen. Auch hier kann man einen solchen Apparat selbstverständlich abgeben.
Auch hier sollte man bei der Polizei oder auf der Fundstelle seinen Namen und seine Adresse angeben, damit die Person, welcher das Gerät gehört, sich gegebenenfalls finanziell oder auf anderem Weg erkenntlich zeigen kann. In Zeiten einer Gratis- und Flatrate-Kultur ist es indes schwer, hier einen fairen Finderlohn zu ermitteln, da ein Handy häufig im Rahmen eines Flatrate-Vertrages mit einem Euro in Rechnung gestellt wird.
Der Ausweis
Der Ausweis ist noch immer der schlimmste Verlust, welcher erlitten werden kann.Der Ausweis ist noch immer der schlimmste Verlust, welcher erlitten werden kann: Ein Personalausweis ist nicht Eigentum des Inhabers sondern der Bundesrepublik Deutschland. Wer also einen Personalausweis findet, macht sich strafrechtlich schuldig, wenn er oder sie das amtliche Dokument nicht unverzüglich abgibt.
Auf einem Personalausweis ist in der Regel eine Adresse des betreffenden Menschen verzeichnet. Man könnte ihn also per Post senden, doch dann bezahlt man das Porto. Zudem sollte der Ausweis den Adressaten unbedingt erreichen. Einschreiben sind jedoch teuer. Es gibt die Möglichkeit, einen Ausweis kommentarlos in einen Briefkasten zu werfen. Er kommt dann an, da die Post eine Verpflichtung hat, staatliche Dokumente zuzustellen.
Alternativ empfiehlt sich erneut die Polizei. Diese wird mit der entsprechenden Sorgfalt mit dem heiklen Dokument verfahren. Seinen Namen und die Adresse zu nennen, ist sicher nicht falsch, wobei es bei der Abgabe eines fremden Ausweises bei einer Behörde um eine Bürgerpflicht handelt, worauf kein Finderlohn fällig wird.
Der Finderlohn
Dieser ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, jedoch liegt er im Prinzip bei 10 - 15 % des gefundenen Gutes. In Zeiten einer Umsonst- oder auch Leasing-Kultur ist dies kaum mehr einzuschätzen, wenn es sich nicht um Geld oder schätzbare Gegenstände wie Schmuck handelt. Allerdings können auch ein gutes Gewissen oder die Möglichkeit, einen netten Menschen kennenzulernen, ein schöner Finderlohn sein.
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