Immobilien-Ratgeber
Wohnungsvermittlung: Wissenswertes rund um die Maklerprovision
Die Deutschen sind ein sehr mobiles Volk. Laut Deutschem Mieterbund wechseln rund 2,5 Millionen Menschen jährlich in Deutschland ihren Wohnsitz. Ganz gleich, ob in eine andere Stadt oder nur ein paar Straßen weiter: Umzugskosten lassen sich dabei nie vermeiden. Umzugskartons, Umzugsunternehmen, Transporter, Renovierungen der alten und neuen Wohnung, eventuell neue Möbel - schnell kommt hier eine ganz schön große Summe zusammen. Ein Kostenfaktor tut vielen bei einem Umzug ganz besonders weh: die Maklerprovision. Doch wie viel Provision dürfen Makler überhaupt verlangen? Unser Ratgeber klärt auf und verrät Ihnen alles Wissenswerte zum Thema.
Maklerprovision bei Vermietungen
Vermittelt ein Makler erfolgreich eine Wohnung erhält dieser für seine Tätigkeiten eine Maklerprovision (auch Maklercourtage genannt). Der Begriff "erfolgreich" bezieht sich hierbei auf das Zustandekommen eines Mietvertrages mit einem neuen Mieter. Wird kein Mietvertrag geschlossen, besitzt der beauftragte Makler auch keinen Entlohnungsanspruch. Ist eine Provision abzuführen, so darf die Gebühr eine Höhe von zwei Nettomieten (Kaltmieten) nicht übersteigen. Lediglich die Umsatzsteuer kommt noch hinzu - so ist es im Wohnraumvermittlungsgesetz unter §3 geregelt. Mit Hilfe der Beschränkung soll ein Wettbewerb unter den potentiellen Bewerbern verhindert werden, demzufolge nicht der geeigneste, sondern stets der vermögenste Kanditat die Zusage für die Wohnung erhält. Außerdem sollen Wucherprovisionen umgangen werden, die Makler fordern könnten, wenn Menschen in Notsituationen verzweifelt eine Wohnung suchen.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Beträgt die Kaltmiete 600 Euro plus Nebenkosten, so darf die Maklercourtage höchstens 1200 Euro plus Mehrwertsteuer betragen. Das sind 1428 Euro. Theoretisch kann ein Makler auch weniger verlangen. Das passiert in der Praxis allerdings kaum.
Wer muss für die Maklerkosten aufkommen?
Doch wer muss die Gebühr an den Makler entrichten: Interessenten oder Vermieter? Eine allgemeine gesetzliche Bestimmung liegt hierzu nicht vor. In der Regel kommen neue Mieter an den Kosten jedoch nicht vorbei. Kein Wunder, dass diese häufig gereizt reagieren: Bei Mietzahlungen, Umzugskosten und in den meisten Fällen noch Kaution, wissen viele nicht, wie sie den Umzug stemmen sollen.
Das Problem beschäftigt Mieter so stark, dass es ebenfalls Einzug in die Poltik gefunden hat. SPD und Grüne plädieren dafür, dass künftig nur noch die Vermieter die Provision bezahlen. Schließlich handle der Makler in deren Auftrag und wer den Makler bestellt, der müsse ihn auch entlohnen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Forderung in Zukunft realisiert wird. Bis dahin sollten Mietinteressenten immer genau prüfen, ob die geforderte Provision die gesetzlich festgelegte Höhe auch nicht überschreitet. In solch einem Fall sollten sich Betroffene an den Maklerverband wenden und Beschwerde einreichen. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber Wie wähle ich einen geeigneten Makler für den Immobilienverkauf aus?.
Tipp: Manche Makler lassen mit sich verhandeln. Vor allem wenn Mietinteressenten selbst einen Makler beauftragen, kann auf diese Weise der eine oder andere Betrag eingespart werden. Wurde der Makler hingegen vom Eigentümer engagiert und es gibt andere Wohungsinteressenten, die bereit sind die geforderte Courtage zu zahlen, bleiben Verhandlungen entsprechend eher erfolglos.
Kein Anspruch auf Maklercourtage
Trotz erfolgreicher Maklertätigkeit und Abschluss eines Mietvertrages, entfällt in einigen Fällen der Anspruch des Maklers auf Provision. Eine Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn
- der Makler mit öffentlichen Geldern geförderte Mietobjekte vermittelt (Sozialwohnungen)
- der Makler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist
- der Makler mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter wirtschaftlich oder rechtlich eng verbunden ist
Achtung: Wenn Sie als Mieter zu Unrecht Provision gezahlt haben, können Sie noch bis zu drei Jahre danach zurückverlangen.
Maklerprovision beim Immobilienkauf
Auch beim Kauf von Immobilien durch einen Makler wird eine Provision fällig. Im Gegensatz zu der Vermittlung von Mietobjekten, ist bei Kaufimmobilien die Höhe der Maklerprovision jedoch nicht gesetzlich beschränkt. Die Courtage-Höhe ist regional verschieden und schwankt zwischen drei bis sieben Prozent (zzgl. MwSt). Im Allgemeinen bewegt sie sich im Bereich zwischen fünf bis sechs Prozent und wird vom Käufer übernommen. Ebenso kommt es jedoch vor, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. In diesem Fall zahlen beide Parteien üblicherweise maximal drei Prozent des Kaufpreises. Auch hier kommt noch die Mehrwertssteuer hinzu.
Zur Illustration soll wiederum ein Beispiel dienen: Familie Müller war lange Zeit auf der Suche nach ihrem Traumhaus. Schließlich haben sie sich für das Einfamilienhaus im schönen Musterhausen für 280.000 Euro entschieden. Der Makler erhält für seine Tätigkeiten eine Käuferprovision von fünf Prozent netto. Fünf Prozent von 280.000 Euro ergibt 14.000 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertssteuer von 19 Prozent. 19 Prozent von 14.000 Euro machen nochmals 2.660 Euro. Familie Müller zahlt demnach, zuzüglich zum Kaufpreis von 280.000 Euro, 16.660 Euro Provision an ihren Wohnungsvermittler. Mit 5,95 Prozent Provision inklusive Mehrwertssteuer liegt der Makler allgemein im Durchschnitt.
Tipp: Makler umgehen und Provision einsparen
Makler werden zwar häufig eingesetzt, wer Geld sparen möchte, sollte jedoch verstärkt nach Objekten Ausschau halten, die provisionsfrei angeboten werden. Natürlich ist in erster Linie der Wohnungsmarkt ausschlaggebend: Je mehr Mietinteressenten es gibt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter einen Makler beauftragen, die dann für sie eine erste Vorauswahl treffen. Wer jedoch die Augen offen hält, hat gute Chancen auch ohne zusätzliche Kosten für einen Makler eine Wohnung zu finden. So stehen Interessenten auch im Immobilienbereich auf markt.ch zahlreiche provisionsfreie Angebote zur Verfügung. Ob Wohnung oder Haus - in der Kategorie Nachmieter finden Sie provisionsfreie Objekte von privat an privat. Ein Blick in die Anzeigen lohnt sich.
Aktuelle Immobilien Anzeigen
210’000 CHF Festpreis
8267 Berlingen CH
08.11.2024
400.00 € Nettokaltmiete
4001 Basel
02.11.2024
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