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EU-Beitritt – Das ändert sich für Kroatienurlauber
Seit dem 01. Juli 2013 gehört Kroatien nun zu den Ländern der Europäischen Union, die jetzt bereits 28 Mitgliedsstaaten zählt. Dieser Schritt bedeutet nicht nur für den Balkan-Staat selbst eine große Veränderung auf politischer und auch gesellschaftlicher Ebene, auch für Touristen, die nach Kroatien reisen, hat sich mit einem Schlag so einiges geändert. Doch keine Sorge, einiges ist auch beim Alten geblieben. Das liegt unter anderem daran, dass Kroatien trotz des EU-Beitritts nicht zum Schengen-Raum gehört, an dessen Binnengrenzen keine Personenkontrollen gemacht werden. Dennoch gibt es einzelne kleine Änderungen, die Einreisende beachten sollten.
Die Einreise
Der Teil des Urlaubes, bei dem sich wohl mit am meisten für Kroatienurlauber ändert, ist die Einreise. Durch den Beitritt des Landes zur Europäischen Union wird hier für Reisende so einiges leichter, als zuvor.
Grenzkontrollen
Wer jetzt jedoch hofft, künftig ohne Kontrolle nach Kroatien einreisen zu können, liegt aber leider falsch. Der Staat gehört seit dem 1. Juli zwar zur EU, das bedeutet aber nicht, dass automatisch die Grenzkontrollen zur Einreise in das Land wegfallen. Damit das gegeben ist, müsste Kroatien zusätzlich zur Europäischen Union auch zum Schengen-Raum gehören. Da dies aber nicht der Fall ist, bleibt auch die Passkontrolle bei der Einreise bestehen. Diese Regelung trifft natürlich auch auf andere Staaten zu, die in der EU vertreten sind, aber nicht zum Schengen-Raum zählen. Beispiele sind Großbritannien, Irland, Bulgarien, Zypern oder Rumänien.
Flugreisen
Flugreisende werden sich trotz fortbestehender Grenzkontrollen über den Beitritt Kroatiens zur EU freuen. Alle Urlauber, die per Flugzeug nach Kroatien kommen, haben seit dem Beitritt nämlich deutlich mehr Rechte, als es zuvor der Fall war. Nun gilt nämlich auch in diesem Land das Flugrecht nach EU-Verordnung in vollem Umfang. Waren Fluggäste vor dem Beitritt nur wenig gegen Verspätungen, Flugausfälle oder Überbuchung der Maschinen geschützt, so haben sie jetzt laut dem EU-Recht einen Anspruch auf Entschädigung für die Umstände. Das Flugrecht der Europäischen Union greift nämlich nur dann, wenn ein Flug in einem Land der EU startet oder aber die gewählte Fluglinie aus einem Mitgliedsstaat der Union stammt. Dies war vor dem Beitritt Kroatiens nicht immer der Fall, seit dem der Staat aber EU-Mitglied geworden ist, gilt diese Regelung für alle Flüge zwischen Deutschen und Kroatischen Flughäfen. Dies gilt auch für gebuchte Unterkünfte, ganz egal, ob man diese in einem Reisebüro, vor Ort oder online bei einem Portal wie Expedia oder anderen Reiseanbietern bucht.
Autoreisen
Flugreisende nach Kroatien sind durch das EU-Flugrecht deutlich besser rechtlich geschützt.Die Änderungen, die deutsche Autofahrer in Kroatien betreffen, sind hingegen kaum spürbar. Die einzige wichtige Änderung hier besteht darin, dass es keine Pflicht mehr ist, das grüne Versicherungskärtchen mit sich zu führen. Dieses Kärtchen ist dafür gedacht, den Versicherungsschutz eines Autos auch im Ausland nachweisen zu können. Obwohl die Pflicht nun nicht mehr gegeben ist, rät der ADAC dennoch dazu, dieses Kärtchen auch weiterhin bei Reisen nach Kroatien oder in andere EU-Länder mit sich zu führen, da dies einen schnellere Abwicklung bei eventuellen Unfällen ermöglicht. Eine weitere Änderung, die der Eintritt zu Europäischen Union mit sich bringt, wird viele Autofahrer wenig freuen. Nun ist es den kroatischen Behörden nämlich möglich, das Bußgeld für einen in Kroatien erhaltenen Strafzettel und ähnliches auch in Deutschland und allen weiteren Ländern der Europäischen Union einzutreiben. Für Reisende, die ihre Haustiere mit in den Urlaub nehmen möchten, ändert sich nichts. Wichtig ist, dass die Tiere einen EU-Heimtierausweis haben und gegen Tollwut geimpft sind. Den Ausweis erhält man beim Tierarzt. Außerdem ist es seit dem 1. Juli 2011 Pflicht, dass Tiere, die ins Ausland reisen wollen, mit einem implantierten Mikrochip oder einer Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sind.
Änderungen vor Ort
Vor Ort gibt es so einige Veränderungen, auf die sich die Besucher freuen können. Auch hier hat der EU-Beitritt Kroatiens hauptsächlich positive Auswirkungen auf den Urlaub. So kann man als Tourist die Seele baumeln lassen und den Aufenthalt in Kroatien sorgenlos genießen.
Währung
Eine Änderung in Kroatien selbst, die viele Urlauber die schon öfters in dieses Land gereist waren, freuen wird, ist die, dass die meisten Unterkünfte und Geschäfte jetzt auch den Euro als Währung akzeptieren. Viele Geschäftsleute bevorzugen es sogar, wenn ihre Kunden in Euro anstatt mit der Kreditkarte zahlen. Die Währung des Landes bleibt jedoch die Kuna. Damit der Euro auch in Kroatien zur Hauptwährung wird, müsste sich das Land darum Bewerben in den Klub der Euro-Länder aufgenommen zu werden. Dies ist allerdings nicht in Planung.
Zollregelungen
Außerdem fällt durch die neue Zugehörigkeit zur europäischen Zollunion eine Vielzahl an Zöllen weg, die zuvor die Ein- und Ausfuhr von Waren nach und aus Kroatien deutlich einschränkten. Nun ist es für Reisende kein Problem mehr Lebensmittel für den Eigenbedarf mit über die Grenzen in das Land hinein und auch wieder mit heraus zu nehmen. Unter Eigenbedarf fallen zum Beispiel die Mengen von 800 Zigaretten, zehn Litern Schnaps oder 110 Litern Bier.
Krankenversicherung
Durch den Beitritt wird die Abwicklung von Krankheitsfällen um einiges leichter.Auch die Abwicklung von Krankheitsfällen wird durch den Beitritt des Staates zur EU deutlich leichter. Jetzt ist es nicht mehr nötig, eine extra Krankenversicherung für das Ausland abzuschließen. Als Bürger der Europäischen Union hat man in allen Mitgliedsstaaten der EU Anspruch auf eine kostenlose Grundversorgung. Dennoch sichern sich viele Touristen durch eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung ab, da der medizinische Standard nicht unbedingt dem in Deutschland entspricht. Mit der Zusatzversicherung haben Patienten einen Anspruch darauf, wie Privatpatienten behandelt zu werden.
Fazit
Der EU-Beitritt Kroatiens wirkt sich insgesamt eher positiv auf die Urlauber aus. Die Einreisebestimmungen bleiben dieselben wie vorher, weshalb Einreisende immer einen Reisepass oder Personalausweis bei sich tragen müssen. Genauso ändert sich auch nichts an der Währung des Landes, obwohl mehr und mehr Unterkünfte und Geschäfte dennoch Zahlungen mit dem Euro akzeptieren. Auch dürfen Urlauber immer noch ihre Haustiere mit nach Kroatien nehmen. Durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung genießen Flugreisende seit dem Beitritt besseren rechtlichen Schutz bei Zwischenfällen. Zudem haben alle EU-Bürger das Recht auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung in Kroatien. Dabei sollte trotzdem bedacht werden, dass die kroatischen Standards medizinischer Behandlungen unter denen der Deutschen liegen, weshalb eine zusätzliche Auslandsversicherung empfehlenswert ist. Nach den nationalen Zollvorschriften der EU haben Urlauber nun auch die Möglichkeit, eingekaufte Waren zollfrei aus dem Land sowie in das Land zu transportieren. Es gelten nur gewisse Regelungen bei Waren, die hoch besteuert werden.
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