Wie können Reisemängel reklamiert werden?
Aus einem Traumurlaub kann schnell ein Alptraum werden. Wir verraten Dir was du tun musst um richtig gegen Reisemängel vorzugehen. (Einfach klicken zum Vergrößern)Die schönste Zeit im Jahr ist ohne jeden Zweifel der Urlaub. Millionen Menschen buchen ihre Reise weit im Voraus und die Vorfreude steigt von Tag zu Tag. Nach wie vor sind Pauschalreisen sehr beliebt. Immerhin ist es eine sehr bequeme und einfache Art und Weise zu verreisen. Doch was tun, wenn aus dem vermeidlichen Traumurlaub ein Albtraum wird? Um einen Urlaub korrekt reklamieren zu können, gilt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Denn eine Kakerlake im Zimmer oder Lärm von der Straße reichen leider schon lange nicht mehr aus, um erfolgreich etwas von dem hart verdienten Geld zurückzubekommen.
Inhaltsverzeichnis
Was bei einem Reisemangel vor Ort zu tun ist
Vorab eine wichtige Information noch: Sie müssen bereits während der Buchung ein wachsames Auge auf das Kleingedruckte haben. Sollten nämlich im Katalog bereits einige Mängel oder sagen wir lieber Schönheitsfehler vermerkt sein, so können diese im Nachhinein nicht reklamiert werden!
Beispiel: " Allabendliche Live-Musik auf der Terrasse" - Sie könnten sich wegen anhaltendem Lärm nicht beschweren.
Mängel sofort melden
Sollten Sie vor Ort einen Mangel feststellen oder unzufrieden sein, so sind Sie in der Pflicht dies zunächst zu melden. Der Veranstalter muss die Möglichkeit bekommen, direkt vor Ort reagieren zu können und den Schaden beziehungsweise den Mangel zu beheben. Das heißt, Sie müssen sich zunächst an das Hotel beziehungsweise an den Veranstalter oder Ansprechpartner vor Ort wenden und vortragen, was Ihnen Sorge bereitet.
Protokoll führen ist das A und O
Es ist wichtig, dass Du Dir alle Mängel während dem Urlaub stets notierst.Zu den häufigsten Mängeln während einer Pauschalreise zählen:
- Schlechte Unterkunft
- Ungenießbares Essen
- Verdreckte Poolanlagen
- Lärmbelästigung durch Baustellen
- Unhöflicher Service
- Fehlendes Entertainment
Stellen Sie in Ihrem Hotel einen der oben gelisteten Mängel oder andere Widrigkeiten fest, so müssen Sie Beweise sammeln. Belege in Form von Fotografien, Videos und Unterschriftensammlungen sind hier angebracht.
Oftmals wird dazu geraten, neutrale Personen (also kein Familienmitglied) bei Gesprächen mit der Reiseleitung oder während Telefonaten als Zeuge zur Seite zu haben.
Tipp - Bilder mit Datum versehen
- Mängelliste von Mitreisenden unterschreiben lassen
- Adressen in der Heimat von Mitreisenden notieren
- Zeugen bei Anrufen und Gesprächen dabeihaben
Inzwischen haben sehr viele Reiseveranstalter Listen erstellt, welche darauf hinweisen, dass es insbesondere in südlichen Ländern zu abweichenden Hygienezuständen kommen kann. Neben Insekten, wie Kakerlaken oder Käfern in Zimmern, muss auch mit minderer Wasserqualität gerechnet werden. Somit fallen diese Punkte als Reklamation schon heraus.
Angemessene Frist setzen
Wie schon kurz erwähnt, beginnt die Reklamation mehr oder weniger direkt vor Ort. Sie sind als Reisender in der Pflicht, dem Veranstalter beziehungsweise dem Reiseleiter vor Ort die Möglichkeit einzuräumen, die genannten Mängel zu bereinigen. Setzen Sie dabei allerdings sofort eine Frist, damit es nicht unnötig auf die lange Bank geschoben werden kann.
In der Regel gestaltet sich eine solche Abhilfe mit dem Umbuchen auf ein anderes Hotel. Denn oftmals lassen sich die meisten Mängel seitens des Hotels nicht einfach so beseitigen.
Preisminderung und Schadensersatz verlangen
Damit Du eine Chance auf Preisminderung und Schadensersatz hast musst Du die Frist von 4 Wochen nach Deiner Rückkehr beachten. Nicht immer ist es möglich, spontan eine neue Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Besonders in der Hochsaison ist das meist unmöglich, da viele Hotels einfach ausgebucht sind. Grund dafür ist, dass Urlauber versuchen ihren Urlaub rechtzeitig zu buchen. Als Reisender ist das bitter und ärgerlich, da die Ferientage somit für mehr Frust als Erholung sorgen. Wichtig ist jetzt, dass Sie alles genau festhalten, um nach Ihrer Rückkehr sofort reagieren zu können.Nachdem Sie wieder Zuhause angekommen sind, haben Sie gerade einmal 4 Wochen Zeit, um eine Reklamation beziehungsweise einen Schadensersatz bei dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Verstreicht diese Frist, sind Ihnen die Hände gebunden und Sie bleiben auf einer schlechten Erfahrung und einem bezahlten Urlaub ohne schöne Erinnerungen sitzen.
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Schadensersatz zu verlangen:
Sie können sich direkt an den Reiseveranstalter wenden oder an das Reisebüro, in dem Sie den Urlaub gebucht haben.
Die schriftliche Reklamation sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein aufgeben. Nur so können Sie nachweisen, dass Sie rechtzeitig reagiert haben.
Wie hoch sind die Ansprüche auf Schadensersatz?
Das hängt immer ganz vom Einzelfall ab. Hier eine pauschale Antwort zu geben, ist leider in diesem Sinne natürlich nicht möglich. Es gab schon Beispiele, bei denen der volle Urlaub erstattet wurde zuzüglich einer Schadensersatzleistung in Form von Tagessätzen für den unerträglichen Urlaub.
Auf der anderen Seite kann auch nur eine prozentuale Erstattung stattfinden. Das muss individuell geprüft werden.
Wenn Sie unsicher sind und eine Rechtsschutzversicherung haben, dann lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt diesbezüglich genau aufklären und beraten. So können Sie sicher sein, wirklich die Leistungen erstattet zu bekommen, die Ihnen rein rechtlich gesehen auch zustehen. Von einer vorzeitigen Kündigung der Reise noch während des Urlaubes ist eher abzuraten. Die Kosten für einen vorzeitigen Heimflug übernehmen Sie und auch hier muss zunächst schriftlich eine Reklamation eingereicht werden.
Manchmal ist es dann vielleicht doch besser zu sagen: Augen zu und durch.
Ein paar Beispiele
Falls es zu Mängeln in Deinem Urlaub kommt, solltest Du als erstes das Hotel bitten die Mängel zu beseitigen.- "Allabendliche Tanzmusik" - Kann mitunter bedeuten, dass jede Nacht Disco ist und somit ein früher Schlaf nicht möglich sein wird.
- "Einfache Unterkunft" - Ist stets ein Hinweis auf teilweise sehr einfache und mitunter primitive Einrichtung, die lediglich dem Zweck dient und nicht dem Wohlbefinden.
Auch das Buchen von 5 Sterne Unterbringungen ist kein Garant dafür, dass die anderen Gäste sich entsprechend benehmen. Einige Reisende haben versucht dies als Mangel bei einem Reiseveranstalter zu reklamieren ohne Erfolg.
In einigen Ländern können derart gute Hotels zu ganz anderen Preisen gebucht werden, als hierzulande, was dazu führt, dass Gäste im Hotel sind, die möglicherweise nicht dem eigentlichen Klientel entsprechen.
Zu guter Letzt noch ein Tipp für alle Reisende in südliche Länder oder für alle, die eine Fernreise buchen. Die Vorstellung von Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sind teilweise weit von denen entfernt, was man von Zuhause her kennt. Dessen sollte man sich vor dem Buchen bewusst sein. Andere Länder haben nun mal andere Kulturen und Sitten. So kann sich auch die höhe des Trinkgelds je Land unterscheiden. Das sind meist keine Gründe für Reklamationen.
Anders sieht das natürlich aus, wenn der Reiseveranstalter Versprechungen gemacht hat und einem das blaue vom Himmel vorgelogen hat. Dann sollten Sie in jedem Fall vom Recht der Reklamation Gebrauch machen.
In diesem Sinne: Schöne Ferien.
Tipp - Vor dem Buchen genau lesen
Sicher ist man nicht vor allen Mängeln geschützt. Dennoch sei an dieser Stelle abschließend der gut gemeinte Rat genannt, sich das Reiseangebot lieber einmal öfter durchzulesen.
Viele Reiseveranstalter "verstecken" wichtige Hinweise hinter vermeidlich netten Formulierungen, so dass am Ende der Reisende der Dumme ist, wenn diesbezüglich reklamiert wird.
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