Pferderatgeber
Die verschiedenen Elemente der Technik und die Anforderungen an den Reiter
Mehr zum Technikprogramm im Voltigiersport
Im Einzelvoltigieren ist der Technikteil wesentlicher Bestandteil der Prüfungen. Er besteht aus fünf von der FN festgelegten Elementen, die durch weitere ergänzt werden. Die Pflichtübungen des Technikteils werden in fünf Anforderungsgruppen unterteilt. Im vierjährlichen Rhythmus werden jeweils zwei Elemente durch die FEI ausgetauscht. Die aktuell gültige Auswahl wird in Kalenderveröffentlichungen der FN publiziert.
Begriffsdefinition Technikprogramm
Die Aufführung eines Technikprogramms in der Voltigierprüfung ist den Einzelvoltigierern in den höheren Leistungsklassen vorbehalten. Ausnahme davon sind Wettbewerbe, bei denen zwei Runden bewertet werden und in der zweiten der Pflichtteil durch einen Technikteil ersetzt ist. Das Technikprogramm beinhaltet neben den fünf Pflichtelementen weitere selbstgewählte Übungen und darf frei gestaltet werden, solange die Pflichtelemente enthalten sind. Im Aufgabenheft Voltigieren sind die für den Technikteil zugelassenen Übungen beschrieben und den fünf Anforderungsgruppen zugeordnet.
Gewichtung und Bewertungskriterien des Technikteils im Bewertungssystem
Im Technikteil werden drei Kriterien bewertet: Technik, Gestaltung und Ausführung. Dabei hat die Ausführung am wenigsten Gewicht und die Technik das meiste Gewicht. In Zahlen ausgedrückt beträgt das Verhältnis der Gewichtung von Technik zu Gestaltung zu Ausführung 5:3:1. Dies bedeutet, dass die Technik fünfmal stärker und die Gestaltung dreimal stärker in die Bewertung einfließen als die Ausführung. Die fünf Pflichtelemente werden mit bis zu zehn Punkten bewertet, die Kriterien für die Bewertung können im Detail dem Aufgabeheft Voltigieren entnommen werden.
Bewertung von Gestaltung und Ausführung
Alle gezeigten Elemente werden bezüglich ihrer Gestaltung und Ausführung bewertet. Für die Gestaltung sind athletische, artistische und künstlerische Aspekte von Bedeutung. Die Zusammenstellung der gewählten Elemente wird hierbei nach Aspekten der Harmonie, des Einfallsreichtums, einer akzentuierten Komposition zusammen mit der Musik, sowie der darstellerischen Leistung in Ausstrahlung und Authentizität der Darstellung beurteilt. Weiteres Bewertungselement ist die Ausführungsnote, bei der die Pflichtelemente des Technikteils keinerlei Einfluss haben. Auch die Aspekte der Gestaltung bleiben hierbei außen vor, sondern der Fokus liegt auf der Ausführung und die Qualität der gewählten Zusatzelemente. Von der idealen Ausführung abweichende Ereignisse wie Stürze, unsaubere Bewegungen, Nachlassen der Körperspannung führen zu Punktabzügen in der Ausführungsnote.
Anforderungsgruppen des Technikteils
Jedes Technik-Element ist einer der fünf Anforderungsgruppen zugeordnet, die sich in Gleichgewicht, Rhythmusanpassung an das Pferd, Kraft, Sprungkraft und Beweglichkeit gliedern, je nachdem welche Hauptanforderung die jeweilige Übung an den Voltigierer stellt. Jede Gruppe enthält zwischen vier und fünf Elementen, die den sogenannten „Pool“ ergeben, aus dem die Technikelemente ausgewählt werden können.
Die einzelnen Technik-Elemente in den fünf Anforderungsgruppen
Zur Gruppe „Gleichgewicht“ gehören stehend ausgeführte Übungen auf dem Pferd. Im Einzelnen sind dies das Stehen rückwärts, das Stehen seitwärts und der Sprung vom Stehen vorwärts zum Stehen rückwärts. Die Gruppe „Rhytmusanpassung an das Pferd“ beinhaltet Radbewegung, den zweiten Teil der Schere mit Stütz auf der Kruppe und die freie Rolle vorwärts auf den Pferdehals. Im Bereich „Kraft“ sind die vier Übungen mit Liegestütz rücklings einbeinig, Grätschwinkelstütz, Nackenstand seitwärts und Schulterstand rückwärts erlaubt, die vor allem eine gut trainierte Arm-, Schulter- und Rumpfmuskulatur erfordern. „Sprungkraft“ bezeichnet die vierte Anforderungsgruppe, bei der es um die drei Aufsprünge Felgaufsprung, Aufsprung in den Schulterstand und Aufsprung in die Standwaage geht. Die letzte Gruppe „Beweglichkeit“ ist ein Spagat einarmig und quer zum Pferd, ein Standspagat in der Schlaufe oder ein Standspagat auf dem Pferderücken seitwärts. Aus jeder Anforderungsgruppe ist ein Element von der FEI vorgegeben, das in jeder Technik-Darbietung enthalten sein muss.
Seit 2011 gültige Vorgabe bezüglich der Pflichtelemente im Technikteil
Das internationale Voltigier-Regelwerk der FEI sieht aktuell vor, dass die folgenden Elemente im Technikteil einer Voltigierprüfung enthalten sein sollen: Felgaufsprung innen oder außen zum Rückwärtssitz auf den Pferdehals, eine Rolle vorwärts von der Kruppe zum Sitz vorwärts auf dem Pferdehals, ein Standspagat gestützt und seitwärts auf dem Pferderücken, das Stehen seitwärts mit Blickrichtung nach außen und der einbeinige Liegestütz rücklings. Diese fünf Elemente sollen in ihren wesentlichen Zügen enthalten sein und dürfen mit anderen Übungen kombiniert sowie in ihrer Reihenfolge getauscht werden. Die FEI erlaubt außerdem, den Liegestütz durch einen geschlossenen Schulterstand rückwärts zu ersetzen und statt des Stehens seitwärts kann ein Stehen rückwärts vorgeführt werden. Die Pflichtelemente dürfen einmal wiederholt werden, wobei dann die zweite Ausführung bewertet wird.
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