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Übersicht zu Reitabzeichen

Ratgeber Pferde-Reitabzeichen: Fahrabzeichen

Fahr-Tätigkeiten rund um Geschirr und Kutsche avancierten in den letzten Jahren unter Pferdefreunden zum Trend. Doch auch Fahren will gelernt sein – verschiedene Abzeichen bieten hilfreiche Qualifikationen.

Das Fahrabzeichen

Der Basispass Pferdekunde gehört zu den Voraussetzungen für den Erwerb eines Fahrabzeichens. Liegt dieser vor, kann der zukünftige Fahrer grundsätzlich zwischen dem Geländeabzeichen sowie dem Deutschen Abzeichen Fahren wählen. Fahrpass und die Abzeichen im Wander- und Distanzfahren werden dabei den Geländeabzeichen untergeordnet. Die Deutschen Abzeichen Fahren können von der Klasse IV bis zur Klasse I abgelegt werden.

Ähnlich wie bei den meisten anderen Leistungsabzeichen, teilt sich die Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. allgemeine Pferdekunde, Fahrlehre und Leistungsprüfungsordnung (LPO). Zur Vorbereitung auf Theorie und Praxis werden entsprechende Trainingslehrgänge angeboten. Grundlegend für alle Prüfungen im Rahmen des Fahrabzeichens ist das Achenbach-System: Diese Form der Leinenführung wird den Prüflingen in den Vorbereitungskursen vermittelt. Anwendung findet diese Fahrweise dann u. a. bei einer Stillhindernisfahrt. Daneben muss eine Dressurprüfung abgelegt werden – die genannten Prüfungsleistungen variieren hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades nach der Stufe, in der das Abzeichen abgelegt wird.

Die Stufen der Fahrabzeichen

  • Das kleine Fahrabzeichen Klasse IV. Das kleine Fahrabzeichen kann quasi jedermann ablegen, eine Altersbeschränkung existiert nicht. Kinder und Jugendliche müssen jedoch in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens Fahrabzeichen Klasse IV) sein, der neben dem Prüfling auf dem Kutschblock Platz nimmt. Die teilnehmenden Pferde müssen mindestens vier Jahre alt sein. K-Ponys dürfen nur von Jugendlichen bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber gestattet. Im Fokus der Praxis stehen u. a. das sachgemäße Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners sowie das richtige Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger Leinenaufnahme als auch das Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab. In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling über Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes verfügen. Darüber hinaus sind Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens bei Geländefahrten sowie allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften vonnöten. In jeder Teilprüfung muss eine Mindestnote von 5,0 erreicht werden.

 

  • Die Fahrabzeichen Klasse III. Sind seit dem Ablegen des Fahrabzeichens Klasse IV drei Monate vergangen, kann sich der Prüfling zum bronzenen Fahrabzeichen Ein-/Zweispänner anmelden. Ebenso wie bei Klasse IV sind K-Ponys nur für Jugendliche bis 16 Jahre zugelassen; die Pferde müssen mindestens vier Jahre alt und den Anforderungen gewachsen sein. In der Praxis stehen das sachgemäße Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren und das Fahren einer Dressurprüfung Klasse A im Vordergrund. Auch das Fahren eines Stilhindernisses der Klasse A mit Standardanforderungen und das Longieren mit einfacher Longe werden geprüft. Die Ansprüche an den theoretischen Prüfungsteil ähneln denen des Fahrabzeichens Klasse IV, zusätzlich werden z. B. Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung abgefragt. Die Prüfungsteile müssen jeweils mindestens mit 5,0 bestanden werden. Hat man das bronzene Abzeichen erworben, kann nach einem Jahr die Prüfung zum bronzenen Fahrabzeichen Vierspänner absolviert werden.

 

  • Die Fahrabzeichen Klasse II. Das silberne Fahrabzeichen Klasse II kann entweder mit Ein-/Zweispännern oder aber mit Vierspännern abgelegt werden. Voraussetzung: Der Prüfling muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Fahrabzeichens Klasse III sein. Teilnehmer haben die Prüfung mit einer Gesamtnote von 6,5 bestanden. Abseits der Prüfung kann das Fahrabzeichen Klasse II auch aufgrund von Turniererfolgen von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verliehen werden. Die Einzelheiten hierzu können bei der FN erfragt werden.

 

  • Das Fahrabzeichen Klasse I. Wer seit einem Jahr im Besitz des Fahrabzeichens Klasse II Vierspänner ist, darf das goldene Fahrabzeichen Klasse I erlangen. K-Ponys sind nicht zugelassen, die Pferde müssen ein Mindestalter von fünf Jahren vorweisen. Im Fokus der Prüfung stehen eine Dressurprüfung Klasse S für Vierspänner, ein Hindernisfahren (Klasse S) für Vierspänner als auch eine Dressurprüfung mit einem Tandemgespann (Klasse M). Im theoretischen Teil werden umfassende Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse S abgefragt. Ebenso wie das Fahrabzeichen Klasse II kann auch die Klasse I aufgrund von erfolgreichen Turnieren von der FN verliehen werden. Sowohl in der Praxis als auch in der Theorie muss der Prüfling mindestens eine Gesamtnote von 6,5 erreichen.

 

 

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