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CE-Kennzeichnung auf Spielzeug

Logo der CE-Kennzeichnung Das Logo der CE-Kennzeichnung steht für Transparenz und Sicherheit.

Normalerweise ist der Aufschrei groß, wenn plötzlich und unvorhergesehen Spielzeuge entdeckt werden, deren Material bestimmte Grenzwerte übersteigt. In den letzten Jahrzehnten trat eine Vielzahl solcher Skandale auf, was insbesondere für die Hersteller nicht ohne Folgen blieb. Doch auch Kunden sind verwirrt, denn zahlreiche Vorschriften sowie damit verbundene Kennzeichnungen sind für den Verbraucher oftmals nicht leicht zu durchschauen. In Folgendem möchten wir Dich über das sogenannte CE-Kennzeichen informieren. Was bedeutet das Kürzel "CE" und welchen Zweck erfüllt es? Wer vergibt das Kennzeichen und warum ist es notwendig? Und vor allem - Was muss weiterhin beachtet werden, um Dein Kind vor potentiell gefährlichem Spielzeug zu schützen?

Die CE-Kennzeichnung - Was bedeutet sie und was genau hat es damit auf sich?

Bevor ein Spielzeug auf den Markt kommt, durchläuft es in der Regel einen umfangreichen Herstellungs- und Prüfprozess. Mit dem Ziel, dem Kunden ein gift- und schadstofffreies Produkt zu bieten, muss eine Fülle an Richtlinien und Normen eingehalten werden. Kein Wunder, denn als Elternteil liegt einem wohl nichts mehr am Herzen, als das Wohl und die Gesundheit des eigenen Kindes. Das Kürzel CE gilt als Symbol für Transparenz und Sicherheit. CE symbolisiert außerdem die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Umweltschutz in Europa. Die zwei Buchstaben "CE" standen zu Beginn für "Comunidad Europea", "Comunidade Europeia", "Communauté Européenne" und "Comunità Europea" was auf Deutsch "Europäische Gemeinschaft" bedeutet. Wichtig - Das Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern ein Verwaltungszeichen, was vorrangig geschaffen wurde, um dem Endverbraucher innerhalb der EU ein sicheres Produkt zu gewährleisten. Das Zeichen kann somit auch als "Reisepass" für den Binnenhandel betrachtet werden. Erst durch die Richtlinie, dass das Symbol zwangsläufig auf Spielsachen aufgebracht werden muss, kann der Hersteller für sein Produkt dauerhaft verantwortlich gemacht werden. Mittels der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das entsprechende Produkt den vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen genügt.

Kennzeichnung während der Spielzeugherstellung

Bereits in der Entwurfsphase muss gewährleistet werden, dass das fertige Endprodukt die strengen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Spielzeug, aber auch sonstige Kinderprodukte, müssen exakt so entwickelt werden, dass sie den Richtlinien nicht widersprechen. Insbesondere für Kleinunternehmer ist dies kein leichtes Unterfangen, denn Materialien müssen oftmals einer Rückfrage und Bestätigung nach nach EN 71-3/-9 unterzogen werden. Geschieht dies nicht im Voraus, muss das Endprodukt vor Markteinführung einer abschließenden Analyse unterzogen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass festgelegte Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Spielzeugrichtlinie verbietet es dabei ausdrücklich, Spielzeug ohne zuvor vollständig abgeschlossene Konformitätserklärung zum Verkauf anzubieten. Selbst wenn das Produkt ausschließlich im Online-Shop oder auf einem Markt angepriesen wird, jedoch noch nicht zum Verkauf steht, gelten die gängigen Richtlinien. Das CE-Kennzeichen erfüllt dabei die Aufgabe, deutlich sichtbar zu dokumentieren, das sämtliche Prüfunterlagen bereits vorhanden sind.

Wer vergibt die Kennzeichnung und warum ist sie so dringend vonnöten?

TÜV-Logo Das CE-Kennzeichen kann unter anderem vom TÜV vergeben werden.

Wie bereits kurz erwähnt, wurde das CE-Kennzeichen anfänglich ausschließlich als Reisepass für den Binnenhandel eingeführt, etwas später aber für sämtliche Spielzeuge verpflichtend gemacht. Die Richtlinie 88/378/EWG gibt dabei vor, dass Spielzeug, dass vom Hersteller gewerblich zum Verkauf angeboten wird, ab dem 1. Januar 1991 zwingend gekennzeichnet sein muss. Ein Zuwiderhandeln widerspricht dem Gesetz und muss strafrechtlich verfolgt werden. Das CE-Kennzeichen muss vom Hersteller oder auch einem innerhalb der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten sehr gut sichtbar, unverwechselbar, lesbar und dauerhaft auf dem Spielzeug oder einem zugehörigen Schild in einer Größe von mindestens 5 mm angebracht werden. Selbst kleinere Hersteller, die nur wenige Produkte im Sortiment führen, müssen die Kennzeichnung entweder selbst vornehmen oder sie durch eine geeignete Stelle, beispielsweise TÜV oder DEKRA, veranlassen. Grundsätzlich gilt hierbei: Sobald ein Spielzeug gewerblich zum Verkauf angeboten wird, egal ob im eigenen Shop oder auf einem Marktplatz, ist es zwingend kennzeichnungspflichtig. Dabei darf die Kennzeichnung erst dann vorgenommen werden, wenn alle alle von der EU festgelegten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt wurden. Der Hersteller bleibt dabei stets in voller Eigenverantwortung. Am 20. Juli 2011 trat anschließend eine neue Richtlinie ohne Übergangsfrist in Kraft, die es erlaubte, Spielzeug, welches zu diesem Zeitpunkt bereits im Handel war, unter er Bedingung des CE-Kennzeichens weiter zu verkaufen. Hersteller, die vor hatten neue Produkte auf den Markt zu bringen, mussten sich folglich an die Vorgaben der neuen Richtlinie 2009/48/EG halten. Die neue Richtlinie umfasste grobe Änderungen bezüglich der Spielzeugdefinition, der Lärmbelästigung sowie der Schadstoffrichtlinie, welche allesamt erweitert oder leicht abgeändert wurden. Bis heute ist sie aktuell und gewährleistet dem Endverbraucher ein sicheres Produkt nach den strengen Anforderungen des Gesetzgebers. Durch die Kennzeichnung wird die Sicherheit eines Spielzeuges unter anderen in folgenden Punkten gewährleistet:

 

- chemische Zusammensetzung: Spielzeuge dürfen die Grenzwerte für Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber und bestimmte Organozinnverbindungen nicht überschreiten. Stoffe, die im Verdacht stehen, toxisch oder krebserregend zu wirken, dürfen ebenfalls nicht enthalten sein.
- Rückverfolgung: Spielzeug kann zuverlässig zurückverfolgt werden, so dass der Hersteller bei eventuellen Mängeln oder dem Nichteinhalten der Richtlinien unmittelbar zur Verantwortung gezogen werden kann.
- Hörschutz: Spielzeuge dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, wenn sie aufgrund ihrer Lautstärke das Gehör des Kindes möglicherweise negativ beeinflussen können.
- Warnhinweise: Zusätzlich zur Kennzeichnung sind Spielsachen mit entsprechende Warnhinweise beizufügen.

 

Gibt es Schlupflöcher oder Ausnahmeregelungen?

Flagge der EU Die EU hat Ausnahmereglungen sehr eng gefasst und überwacht die Vergabe der CE-Kennzeichnung.

Viele Kunden fragen sich, ob die Hersteller die Richtlinie nicht doch umgehen können. Diesbezüglich musst du Dir jedoch keine Sorgen machen, denn mögliche Ausnahmeregelungen wurden von der EU-Kommission mittlerweile enorm eng gefasst. So können beispielsweise Produkte, die deutlich sichtbar als Spielzeug hergestellt wurden, nicht einfach als Sammlerstücke oder Dekoration ausgewiesen werden. Selbst Dekorationsprodukte mit einer Doppelfunktion, zum Beispiel Schlüsselanhänger aus Plüsch oder dekorative Sammlerfiguren, müssen in dem Fall als Spielzeug behandelt und entsprechend gekennzeichnet werden. Besteht Verwechslungsgefahr, gilt das Produkt stets als Spielzeug. Da die Sicherheit der Kinder höchste Priorität hat, werden auch sogenannte Grauzonenprodukte den strengen Anforderungen vorsichtshalber untergeordnet. Dabei handelt es sich um Artikel, bei denen die Einstufung als Spielzeug genauso gut möglich ist wie die Einstufung innerhalb einer anderen Kategorie. Wird dem Gesetz zuwider gehandelt, drohen Abmahnung und Strafe, egal ob es sich dabei um einen großen Konzern oder um ein Kleinunternehmen mit wenigen Verkäufen pro Jahr handelt. Die Größe eines Unternehmens, die Produktvielfalt oder der Gewinn spielen dabei absolut keine Rolle und lassen folglich auch keine Ausnahme zu.


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