Tierratgeber
EU-Heimtierausweis: Mit Hund, Katze oder Frettchen problemlos verreisen
Im Jahr 2004 wurde EU-weit der neue Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen eingeführt. Wenn Sie mit Ihrem Tier einen Urlaub in Spanien, Italien oder Frankreich verbringen wollen, sollten Sie dieses wichtige Dokument nicht vergessen. Besitzer, die in EU-Ländern mit Ihren Vierbeinern ohne den Pass erwischt werden, drohen hohe Strafen. In unserem Ratgeber haben wir daher wichtige Informationen rund um das Thema Heimtierpass für Sie zusammengestellt.
Wer benötigt einen EU-Heimtierausweis?
Nicht nur Menschen benötigen ein Dokument, um sich ausweisen zu können. Seit 2004 gilt auch für einige unserer tierischen Freunde eine Ausweispflicht. Zumindest müssen Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in EU-Mitgliedsstaaten verreisen, einen EU-Heimtierpass mit sich führen. Andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sind von der Regelung nicht betroffen.
Was ist der EU-Heimtierausweis?
Seit Einführung des neuen Tierausweises ist das Reisen mit Vierbeinern deutlich einfacher. Der Pass enthält alle wichtigen Informationen, die wir von unseren Tieren benötigen: Geschlecht, Farbe, Rasse, Geburtsdatum sowie Name und Adresse des Besitzers sind hier nach einheitlichem Muster vermerkt. Um den Ausweis jedem Tier eindeutig zuordnen zu können, muss das Tier außerdem mit Hilfe eines Mikrochips identifizierbar sein. Die dazugehörige Nummer sowie das Datum der Implantation und die Implantationsstelle wird im Pass vermerkt. Eine Tätowierung als Kennzeichnung ist seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt.
Um einen schnellen Überblick über den Gesundheitszustand Ihres Tieres erhalten zu können, werden in den Pass auch alle Impfungen Ihres Tieres eingetragen. Zwingend erforderlich bei Reisen ins Ausland ist z. B. eine Tollwutimpfung. Diese darf vor dem Grenzübertritt nicht älter als zwölf Monate sein, muss aber mindestens 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Wer nicht beabsichtigt mit Hund, Katze oder Frettchen auf Reisen zu gehen, kann auf den EU-Heimtierausweis verzichten. Hier ist weiterhin der gelbe „Internationale Impfpass“ ausreichend. Wer einen EU-Heimtierausweis hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr.
Beachten Sie: Die Regelungen zum Heimtierpass beziehen sich grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren. Beim gewerblichen Handel sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Auch bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten nicht die EU-Bestimmungen, sondern diejenigen des jeweiligen Gastlandes. Genauso müssen auch in einigen EU-Ländern neben den Einreisebestimmungen vor Ort weitere Regeln befolgt werden. So herrscht in Spanien und Italien beispielsweise für Hunde die Pflicht, Leine und Maulkorb zu tragen.
Wer stellt den EU-Heimtierausweis aus?
Wird der Hund mit in den Urlaub genommen, wird ein Heimtierausweis benötigt.EU-Heimtierausweise dürfen nur von Tierärzten/-innen ausgestellt werden, die hierzu behördlich legitimiert worden sind. So sehen es die EU-Bestimmungen vor. Generell können Sie jedoch davon ausgehen, dass alle tierärztlichen Praxen dazu berechtigt sind. Der Tierarzt nimmt - wenn nötig - ebenso die Tierkennzeichnung sowie alle benötigten Impfungen vor. Die Kosten für die Ausstellung variieren daher auch von Tier zu Tier. Berechnet wird nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte.
Sind Katze, Hund oder Frettchen bereits gekennzeichnet und geimpft, überträgt der Tierarzt die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass. Zuvor wird die Gültigkeit geprüft - gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.
Was passiert beim Verlust des EU-Heimtierausweises?
Verlieren Sie den EU-Heimtierausweis versehentlich, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sind alle Angaben aus der Patientenkartei nachvollziehbar ersichtlich, wird Ihnen der Tierarzt einen neuen Pass ausstellen. Hat der behandelnde Arzt Zweifel, ist er hierzu jedoch nicht verpflichtet. Gegebenenfalls müssen die Anforderungen nun neu erfüllt werden (z. B. neue Tollwutimpfung). Dies ist natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Was passiert, wenn man ohne EU-Heimtierausweis reist?
Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ohne EU-Heimtierausweis verreist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. So kann es passieren, dass das Tier in das Herkunftsland des Halters zurückgeschickt werden muss. Möglich ist auch eine bis zu sechs Monate lange Quarantänephase. In jedem Fall ist mit erheblichen Kosten zu rechnen, so dass Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt um einen Heimtierpass bemühen sollten.
Der Heimtierausweis bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Die EU-Bestimmung dient vor allem der Eindämmung von Tollwut. Außerdem kann ein Hund, der während des Urlaubs ausbüchst, mit Hilfe des Mikrochips schnell wieder seinem Besitzer zugeordnet werden. Auch im Inland kann dies hilfreich sein, wenn der Hund plötzlich verschwunden ist. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Hund zugelaufen ist? bzw. Wie verhalte ich mich, wenn meine Katze entlaufen ist?.
Bildquelle 1: © AnnerleyHub / pixabay.com
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