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CITES Bescheinigung & Co – so vermeidest Du Konflikte mit dem Artenschutz beim Kauf eines seltenen Tieres

Falter in guten Händen - Artenschutz Tiere endlich verständlich erklärt.In guten Händen: Beachte diese Hinweise zum Artenschutz für einen verantwortungsvollen Umgang mit seltenen Tieren.

Deine Faszination gilt den eher exotischen Tieren? Dann solltest Du einige Regeln beachten, wenn Du nicht dem illegalen Tierhandel Vorschub leisten und Bußgelder (bis zu 50.000 Euro) oder gar strafrechtliche Verfahren riskieren möchtest.

Wir erklären Dir, wie Du Dich in dem Dschungel aus Behörden und Vorschriften zurechtfindest. Dafür bringen wir endlich Ordnung in den Begriffswirrwarr aus CITES Bescheinigung (oder waren es CITES Papiere?), Vermarktungsgenehmigung, Washingtoner Artenschutzabkommen, Herkunftsnachweisen usw.

Was beim Kauf und Verkauf geschützter Tierarten beachtet werden muss

Die griechische Landschildkröte genießt höchsten SchutzstatusPlatz 1 der am häufigsten nachgefragten Tiere mit höchstem Schutzstatus: Griechische Landschildkröte. 4.400-mal wird monatlich nach Kaufmöglichkeiten gegoogelt.

Vom Aussterben bedrohte Tiere (das sind mehr als Du denkst) unterliegen international einem besonderen Schutz. Indem der Handel mit ihnen stark reguliert wird, sollen Wildfang und Schmuggel verhindert werden. Dennoch können Ausnahmen beantragt werden, um Nachzuchten zu halten. Andernfalls wäre es bspw. nicht möglich, dass in deutschen Vorgärten griechische Landschildkröten rumkriechen oder Papageien Dich mit einem „Servus“ begrüßen.

Ein Hinweis vorab: Wir beschränken uns hier auf den Tierhandel innerhalb Deutschlands, da im Ausland befindliche Tiere auf markt.de generell nicht gestattet sind. Informationen zu artengeschützten Pflanzen findest Du in dem verlinkten Ratgeber.

Glossar – von CITES-Bescheinigung bis Tierbestandsmeldung: Die wichtigsten Begriffe zum Artenschutz endlich verständlich erklärt

Die Königs-Python steht unter Artenschutz (Anhang B) und erfordert einen HerkunftsnachweisPlatz 2: Die Königs-Python ist mit 3.600 monatlichen Kaufanfragen auf Google begehrt, doch besssssonderssss gesssschützt (Zuchtbestätigung erforderlich).

Wenn Du Dich für seltene Tiere interessierst, solltest Du genau wissen, welche Vorschriften zu beachten sind, welche Dokumente Du brauchst und mit welchen Behörden Du sprechen musst. Das kann verwirrend sein, denn über die Jahre haben sich verschiedene Begrifflichkeiten eingebürgert, die teilweise veraltet oder nicht überall einheitlich gebraucht werden. Diese kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ausdrücke und Gesetze bringt Dich auf den neuesten Stand.

Washingtoner Artenschutzabkommen und CITES Papiere

Hier nahm 1973 alles seinen Lauf. In dem internationalen Abkommen (engl.: Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora = CITES) wurde der Schutz bedrohter Arten beschlossen, um die Artenvielfalt zu erhalten. Zu diesem Zweck hat man sich auf eine Art Personalausweis für geschützte Tierarten geeinigt, um die Herkunft aus Zucht und weitere Stationen eines jeden Exemplars nachvollziehen zu können. So sollen Wildfang und Schmuggel verhindert werden. Umgangssprachlich hat sich für diesen Herkunftsnachweis der Begriff „CITES Papiere“ eingespielt. Mittlerweile haben über 180 Staaten unterzeichnet.

EG-Artenschutzverordnung und Vermarktungsverbot

Alle EU-Staaten haben das CITES Abkommen unterzeichnet und mit der EG-Artenschutzverordnung 1997 in eine verbindliche Gesetzgebung gegossen. Die im ursprünglichen Abkommen enthaltenen Schutzkategorien I, II und III (manche Arten genießen strengeren Schutz als andere) wurden leicht abgewandelt zu den Anhängen A sowie B und umfassen weitere Arten, wie die der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), eine Initiative zum Schutz europaweit vernetzter Lebensräume. Auch wurden der CITES Liste Vögel hinzugefügt, die nach der Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Fernerhin verschärften sich die Regeln etwas. Die sog. CITES-Papiere sind weiterhin als Herkunftsnachweise gültig, doch das reicht nicht mehr, um die streng geschützten Tiere des Anhangs A handeln zu dürfen (Vermarktungsverbot). Dafür ist nun eine Vermarktungsgenehmigung, die EU-Bescheinigung, nötig.

Das Vermarktungsverbot gilt gleichfalls für weniger streng geschützte Tierarten des Anhangs B. Allerdings kann hier bereits das Beweisen der Herkunft aus legaler Zucht bzw. Einfuhr die Ausnahme vom Verbot begründen (anstatt eines eigens eingeholten offiziellen Genehmigungsdokumentes). Umfang, Art und Form dieser Beweise bestimmst Du selbst. Die Chance auf eine erfolgreiche Anerkennung ist freilich größer, wenn Du dich an den Vorgaben bzw. Vordrucken der für Dich zuständigen Behörde orientierst. Tipp: Meistens ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt angesiedelt. 

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Besitzverbot

Die EG-Artenschutzverordnung gilt uneingeschränkt in Deutschland. Das Bundesnaturschutzgesetz fügt ihr jedoch ein paar Paragrafen hinzu. Darin geht es um die Eindämmung invasiver Tierarten (vermehren sich ohne natürliche Fressfeinde zulasten heimischer Populationen) und den Schutz heimischer Arten. Die Klassifizierung der „streng geschützten Arten“ umfasst in Deutschland u.a. den Anhang A. Indessen zählt der Anhang B zu den lediglich „besonders geschützten Arten“. Eine Verschärfung der EG-Artenschutzverordnung findet sich ferner in den zusätzlichen Zugriffs- und Besitzverboten für sämtliche geschützte Tierarten.

Eine Ausnahme vom Besitzverbot erfordert u.a. die Sicherstellung einer artgerechten Haltung und den Nachweis, dass das Tier legal gezüchtet bzw. eingeführt wurde (oder in wenigen Ausnahmefällen der Natur legal entnommen wurde). In der Praxis spielt dies nur insofern eine Rolle, als dass der Käufer bei der Tierbestandsmeldung nicht nur die Dokumente einreichen muss, die ebenfalls eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot begründen (EU-Bescheinigung oder Herkunftsnachweis). Vielmehr muss ggfs. auch eine Überprüfung der Ausstattung und Fähigkeit, das betreffende Tier artgerecht versorgen zu können, geduldet werden.

Für Dich bedeutet das im Klartext: Genießt das Tier Deiner Wahl in irgendeiner Form Schutz nach Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung oder nach der FFH oder Vogelschutzrichtlinie darfst Du es nicht kaufen, verkaufen, jagen bzw. fangen oder halten. Ausnahmen können genehmigt werden, wenn Du die geschilderten Voraussetzungen nachweisen kannst. Dabei hat die Behörde einen Ermessensspielraum. Deshalb ist es ratsam, die Verantwortlichen frühestmöglich – am besten schon vor der Anschaffung des Tieres – zu kontaktieren.

Artenschutz im Urlaub - Seepferdchen dürfen nicht mitgenommen werdenPlatz 3 mit 2.400 monatlichen Angebots-Suchen: Seepferdchen nur mit Herkunftsnachweis kaufen und niemals als Urlaubssouvenir mitnehmen. Artenschutz gilt auch am Strand.

CITES Bescheinigung bzw. EG- oder EU-Bescheinigung

Gemäß der EG-Artenschutzverordnung ist der Handel geschützter Tierarten innerhalb der EU untersagt (Vermarktungsverbot). Im Falle streng geschützter Tiere des Anhangs A erhältst Du eine Vermarktungsgenehmigung nur bestimmten und individuell zu prüfenden Fällen, was im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Die Bescheinigung dafür nennt sich EG- bzw. EU-Bescheinigung (mittlerweile hat die EU die EG vollständig abgelöst, weswegen letzteres die offizielle Bezeichnung ist). Häufig wirst Du daneben den Begriff „CITES Bescheinigungen“ finden. Doch Vorsicht: Diese Bezeichnung ist leicht zu verwechseln mit den alten CITES Papieren, die gar nicht mehr ausgestellt werden und nur noch als Herkunftsnachweise gültig sind. Auch offizielle Stellen scheinen sich in der Begriffsverwendung uneins zu sein. Eigentlich müsste es richtig heißen: Mit einer EU-Bescheinigung erhältst Du die Vermarktungsgenehmigung, also die Ausnahmeerlaubnis, streng geschützte Tiere des Anhangs A zu handeln. Wie Du eine CITES Bescheinigung bekommst, erfährst Du weiter unten im Text. Auch hierfür muss eine legale Herkunft nachgewiesen werden. Zusätzlich muss allerdings auch ein berechtigter Zweck dargelegt werden.

Wichtig: Die CITES Bescheinigung bleibt immer beim Tier. Erwerbe also niemals ein geschütztes Tier, ohne dabei die erforderlichen Papiere ausgehändigt zu bekommen. Auf markt.de müssen Anzeigen daher Scans dieser Dokumente enthalten.

Tierbestandsmeldung (auch genannt „Bestandsveränderungsanzeige“)

Jedes – egal wie streng – geschützte Wirbeltier in Deinem Besitz muss gemeldet werden. Ausgenommen davon sind lediglich die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten (z.B. Königs-Python), weil diese als leicht zu züchten gelten. Du musst jedoch auch bei letzteren Tieren in der Lage sein, auf Nachfrage die legale Herkunft aus Zucht nachzuweisen. Die Tierbestandsmeldung hat schriftlich längstens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Tieres zu erfolgen i.d.R. bei der Unteren Naturschutzbehörde (Zuständigkeit richtet sich nach Unterbringungsort des betreffenden Tieres). Der alte Besitzer meldet die Weitergabe, der neue Besitzer den Erhalt. Dabei sollten die je nach Schutzgrad erforderlichen Dokumente (EU-Bescheinigung oder Herkunftsnachweis) bereit gehalten werden, die den legalen Besitz belegen. Teilweise gilt es darüber hinaus, Sachkunde und artgerechte Haltungsbedingungen oder bei gefährlichen Tieren eine geeignete Haftschutzversicherung nachzuweisen. Bei einem Umzug muss die Meldung am neuen Unterbringungsort des Tieres erneut vorgenommen werden.

Wichtig: Die Meldung macht den Kauf, die Einfuhr oder die Haltung nicht legal. Im Gegenteil: Du solltest Dich vergewissern, dass alles legal ablief und Du das nachweisen kannst, bevor Du die Meldung machst. Ansonsten könnte das Tier eingezogen werden. Für die Kosten der Unterbringung im Tierheim oder in einer zoologischen Einrichtung musst Du dann aufkommen nebst etwaigen Bußgeldern.

Herkunftsnachweis (auch genannt Legalitätsnachweis bzw. Zuchtbestätigung)

Bei lediglich besonders geschützten Tieren (u.a. Anhang B) reicht es, zu beweisen, dass das Tier nicht aus Wildfang, sondern aus legaler Zucht stammt. Dazu musst Du nicht wie bei der EU-Bescheinigung erst eine Genehmigung mit dafür vorgesehen Formularen beantragen, sondern lässt Dir beim Kauf die „Belege“ übergeben, die Du dann auf Nachfrage, z.B. bei der Tierbestandsmeldung, einreichst. Welche das sind, ist Dir überlassen. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ob sie diese anerkennen. Die alten (blauen) CITES Papiere sind für diesen Zweck als Herkunftsnachweise noch gültig. Bei Vögeln kann bereits die geschlossene Beringung ihre Zucht belegen. Die EU hat einen Leitfaden mit Empfehlungen rausgegeben – damit solltest Du auf der sicheren Seite sein. In der Regel wird außerdem die für Dich zuständige Naturschutzbehörde über konkrete Anforderungen informieren sowie Vordrucke für solche Herkunftsnachweise anbieten. Ob es sich um ein behördlich bestätigtes Dokument, die alten CITES-Papiere oder eine Selbstauskunft des Verkäufers handelt – es kommt v.a. darauf an, dass anhand der Angaben die Herkunft aus Zucht überprüft werden kann. Dazu gehören:

  • Art (wissenschaftliche Bezeichnung)
  • Anzahl der Exemplare
  • ggfs. Kennzeichnung (Ringe, Transponder, Fotodokumentation o.ä.), möglichst detaillierte Angaben zu den Tieren
  • Name und Anschrift des Züchters (zwecks Rückverfolgbarkeit)
  • Angaben über elterlichen Zuchtstock und Herkunft oder zumindest so viele Angaben wie möglich über die Elterntiere
  • Geburtsdatum, Geschlecht
  • Originalunterschrift des letzten Verkäufers, Datum der Transkation
  • bei Import: vollständige Zahl der Einfuhrgenehmigungen, Ausstellungsdaten, ausstellende Behörden

Hier wird eine Schwachstelle im System ersichtlich: Diese Papiere – z.T. Selbstauskünfte des Verkäufers – sind alles andere als fälschungssicher. Ein eindeutiger DNA-Nachweis gespeichert in einer Online-Datenbank könnte Abhilfe schaffen.

Kennzeichnungspflicht

Bei einigen der Tiere sowohl aus Anhang A als auch aus Anhang B besteht eine Kennzeichnungspflicht. Dieser Übersicht kannst Du entnehmen, welches Tier wie gekennzeichnet sein muss. Davon abgesehen ist eine Kennzeichnung bei streng geschützten Tieren nötig, für die eine Vermarktungsgenehmigung beantragt werden muss, damit diese dauerhaft an das Exemplar gebunden werden kann.

Artenschutz Empfehlungen: Weil es um mehr geht als um CITES Bescheinigungen und Meldepflichten

Hyazinthara gehört zur streng geschützten Art der Papageien und erfordert somit eine CITES BescheinigungPlatz 4: Im TV häufig Normalität - Papageien, wie dieser Hyazinthara, die als Haustiere gehalten werden. Allerdings benötigt man für sie eine CITES Bescheinigung.

Wie lässt sich nun am besten Dein Wunsch nach einem etwas exotischeren Tier mit dem Artenschutz auf verantwortungsvolle Weise vereinen und verwirklichen?

Der illegale Tierhandel (d.h. Schmuggel und Wildfang) profitiert von der Einstellung, Tiere schnell und jederzeit verfügbar wie alle anderen Waren im Internet einkaufen zu können. Bestände werden dadurch unkontrolliert dezimiert.

Die Leidtragenden sind die Tiere. Nicht selten landen diese am Ende ihrer Odyssee in überfüllten Einrichtungen. Das Problem dabei: Der Platz ist begrenzt und illegal gehandelte Tiere dürfen ohne die nötigen Papiere nicht weitervermittelt werden. Durchschnittlich werden in Deutschland im Jahr 2.000 Beschlagnahmungen durchgeführt.

Um nicht auf unseriöse Angebote reinzufallen, solltest Du auf größtmögliche Seriosität setzen. Tierheime sollten Deine erste Anlaufstelle sein. Sie beraten Dich. So kannst Du Dir eine Menge Ärger ersparen und 100% sicher sein, dass alles legal, seriös und zum Wohl des Tieres abläuft.

Die ägyptische Landschildkröte ist als Haustier gefragt, doch steht unter höchstem ArtenschutzPlatz 5 der begehrtesten geschützten Arten: Vielen ist nicht bewusst, dass die ägyptische Landschildkröte vom Aussterben bedroht ist.

Bei markt.de binden wir deswegen Tierheime direkt in den Kleinanzeigenmarkt ein. So musst Du Dich nicht mehr zwischen dem digitalen und analogen Weg entscheiden. Stattdessen kannst Du auf markt.de den seriösesten Anbieter wählen und erst unverbindlich kontaktieren, bevor Du einen Kauf tätigst.

Des Weiteren setzen wir auf die doppelte Kontrolle der bei uns gelisteten Anzeigen – einmal durch unsere geschulten Fachleute und dazu durch unsere engagierten Mitglieder wie Dich, denen das Tierwohl wichtiger ist als ein vermeintliches Schnäppchen. Gemeinsam halten wir diese kostenfreie Plattform sauber.

Was ist nun die sicherste und sinnvollste Methode, geschützte, seltene Tiere zu pflegen? Idealerweise wirst Du zum Experten und Partner der Tierheime sowie Auffangstationen und hilfst dort bei der Betreuung beschlagnahmter Exoten. So engagierst Du Dich im Tierheim.

Riesenschildkröten stehen unter Artenschutz und gelten als streng geschützt nach Anhang APlatz 6: Streng geschützt und dennoch wird häufig gegoogelt, wo man Riesenschildkröten kaufen kann. Besser wäre: Recherchieren, ob man sie artgerecht halten kann.

Wir raten dringend dazu, das Tier vor dem Kauf am Unterbringungsort des Züchters bzw. Verkäufers zu besichtigen. In unserem Tierschutz Ratgeber erfährst Du, worauf Du dabei achten musst. Mach Dir ein Bild von den Haltungsbedingungen und der Seriosität des Anbieters. Wende Dich bei entdeckten Missständen an das Veterinäramt und melde uns bitte den fraglichen Anbieter.

Als erstes ist zu prüfen, welche Regelungen überhaupt für das Tier Deiner Wahl zutreffen. Unter WISIA.de findest Du den Menüpunkt „Recherche“. Dort wird Dir ein Suchfeld angezeigt. Gib den Namen der Dich interessierenden Tierart ein (auf genaue Schreibweise achten) und wähle dann das passende Suchergebnis aus. Die nun erscheinende Übersichtsseite verrät Dir, seit wann das Tier unter welchem Schutz steht (z.B. „Besonders geschützt nach BNatSchG seit 31.08.80“). Diese Angaben benötigst du u.a. für das Ausfüllen des Antrags auf eine CITES Bescheinigung.

Käufer eines streng geschützten Tieres (Anhang A)

Vor dem Kauf: Prüfen, ob Verkäufer eine Vermarktungsgenehmigung hat (EU-Bescheinigung, ggfs. mit Einfuhrgenehmigung) und möglicher Pflicht zur Kennzeichnung nachgekommen ist.

Nach dem Kauf: Melden mit EU-Bescheinigung (als Nachweis des legalen Erwerbs) sowie Kennzeichnung. Auf Nachfrage artgerechte Haltungsbedingungen nachweisen können. Die EU-Bescheinigung ist evnt. bei der Behörde, die sie ausgestellt hat, zu aktualisieren bzgl. des Unterbringungsortes oder anderer Angaben.

Käufer eines besonders geschützten Tieres (Anhang B)

Vor dem Kauf: Prüfen, ob Herkunftsnachweis (alte CITES-Papiere dafür noch gültig) und ggfs. Einfuhrgenehmigung vorhanden sind und mögliche Kennzeichnungspflicht erfüllt wurde.

Nach dem Kauf: Tier bei der nach Unterbringungsort zuständigen Unteren Naturschutzbehörde melden. Legale Zucht bzw. Einfuhr nachweisen können auf Nachfrage (Herkunftsnachweis). Artgerechte Haltung auf Nachfrage nachweisen können.

Verkäufer eines streng geschützten Tieres (Anhang A)

Vor dem Verkauf: Vermarktungsgenehmigung beantragen (EU-Bescheinigung) und das Tier kennzeichnen, damit die Genehmigung an das Exemplar gebunden werden kann, oder die Genehmigung des Vorbesitzers dem Käufer mitgeben – falls ihre Gültigkeit die anstehende Transaktion abdeckt.

Nach dem Verkauf: Melden, dass das Tier den Besitzer gewechselt hat.

Verkäufer eines besonders geschützten Tieres (Anhang B)

Vor dem Verkauf: Dokumente vorbereiten, die eine legale Herkunft aus Zucht und ggfs. eine legale Einfuhr nachweisen, und diese dem Käufer übergeben. Bei einigen der Tiere besteht zudem eine Kennzeichnungspflicht.

Nach dem Verkauf: Melden, dass das Tier den Besitzer gewechselt hat.

Häufig gestellte Fragen zu Artenschutz und Tierhandel

Es ist nicht erlaubt, eine Breitrandschildkröte zu kaufen - außer mit VermarktungsgenehmigungPlatz 7 mit doppeltem Schutz: Der dicke Panzer schützt vor Fressfeinden, doch vor dem Menschen schützt die Breitrandschildkröte nur das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Wie bekomme ich eine CITES-Bescheinigung, wie lange ist sie gültig und was kostet sie?

Die CITES Bescheinigung beantragst Du bei der für Dich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Kontaktiere sie am besten zuvor, um die konkreten Anforderungen zu erfahren (es gibt immer einen gewissen Ermessensspielraum). Das Antragsformular für diese Vermarktungsgenehmigung erhältst Du hier oder Du stellst den Antrag online. Der Zweck der Beantragung kann bspw. im Verkauf bestehen und die Begründung in der rechtmäßigen Zucht (oder dem legalen Erwerb daraus). Neben dem ausgefüllten Antrag müssen der Behörde Belege für die gemachten Angaben (z.B. Zuchtbestätigung) und ggf. Fotos oder Transpondernummern eingereicht werden (je nach vorgeschriebener Kennzeichnungspflicht – eine Fotodokumentation schadet allerdings nie). Kümmere Dich rechtzeitig darum, denn die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen (wenn alles richtig ausgefüllt und beigelegt wurde). Die Kosten betragen mindestens 16 Euro und erhöhen sich, wenn Du zusätzlich Einfuhr- oder Transportgenehmigungen beantragst.

Der Geltungsumfang einer CITES Bescheinigung (EU-Bescheinigung bzw. Vermarktungsgenehmigung) kann unterschiedlich ausfallen. Solange das bescheinigte Exemplar eindeutig identifizierbar ist, kann die Bescheinigung es sein Leben lang begleiten. Doch Du solltest den Inhalt genau lesen: Ist die Bescheinigung an einen konkreten Vorgang (Transaktion, Transport o.ä.) gebunden, kann sie danach nicht mehr als Erlaubnis für ähnliche Vorgänge gebraucht werden. Dennoch taugt sie noch als Nachweis eines legalen Erwerbs (was wiederum wichtig ist für den Käufer zwecks Genehmigung des Besitzes oder Beantragung einer neuen Vermarktungsgenehmigung).

Sollten sich der angegebene Unterbringungsort oder die Kennzeichnung des Tieres ändern, muss die Bescheinigung entweder aktualisiert oder neu beantragt werden. Ungültige oder nicht gebrauchte Genehmigungen müssen an die Behörde zurückgesandt werden (also niemals wegwerfen). Weiterhin kann die Vermarktungsgenehmigung auf einen einzelnen Inhaber oder einen konkreten Verwendungszweck begrenzt sein. Dass Dir als Käufer beim Kauf die Vermarktungsbescheinigung übergeben werden muss, bedeutet folglich nicht, dass Du automatisch die Erlaubnis hast, das Tier weiterzuverkaufen.

Praktischerweise sind für einen Vermarktungsakt keine separaten Genehmigungen für Käufer und Verkäufer notwendig, sondern es genügt, wenn der Verkäufer eine entsprechende Genehmigung besitzt und sie dem Käufer übergibt.

Was ist sonst noch beim Erwerb eines artengeschützten Tieres zu beachten?

Grundsätzlich beim Tierkauf aber insbesondere bei Exoten, wie Schlangen, Echsen oder Schildkröten, solltest Du Dir vorab genau überlegen, ob Du aktuell über ausreichend Zeit, Know-How und Ausstattung verfügst. Bei artengeschützten Tiere bist Du sogar teilweise dazu verpflichtet. Bedenke: Was nicht ist, kann ja noch werden - es eilt nicht. In unseren Tierratgebern informieren wir Dich über die jeweiligen Anforderungen.

Jedes Tier, das nicht als „gewöhnliches Kleintier“ gilt, muss vom Vermieter explizit erlaubt werden und manche potenziell gefährlichen Tiere müssen von einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Für bestimmte einzelne Tierarten können weitere Sonderregelungen zum Tragen kommen, die den Rahmen dieses Ratgebers sprengen würden. Es empfiehlt sich daher die Beratung von Behörden oder Tierschutzvereinen in Anspruch zu nehmen.

Was muss ich tun, wenn meine geschützten Tiere Nachwuchs bekommen?

Bei vom Aussterben bedrohten Arten sollte Nachwuchs doch gar nicht reguliert werden, oder? Nicht unbedingt. Unsachgemäße Züchtung könnte Erbkrankheiten in eine geschützte Tierart hineintragen. Außerdem geht es darum, den Überblick über sämtliche Exemplare der betreffenden Population zu behalten. Gewerbliche Züchtung (wiederholt, planmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht) muss ohnehin vom Veterinäramt genehmigt werden und bedarf einer Buchführung der gezüchteten Tiere. Bekommt Dein Tier indes „unplanmäßig“ Nachwuchs, musst Du den Zugang auf gewohntem Weg anmelden.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gelten die Nachkommen als Zucht (und sind damit sowohl vom Besitzverbot ausgenommen als auch eher qualifiziert, eine Vermarktungsgenehmigung zu erhalten), wenn die Legalität der Elterntiere nachgewiesen wurde und die Geburt in einer von Dir kontrollierten Umgebung stattfand (sprich nicht in der freien Natur). Das unterscheidet sich von dem umgangssprachlichen Zucht-Begriff und hat nichts mit dem Gewerbe zu tun. Um eine solche Zucht zu dokumentieren, bieten viele Naturschutzbehörden Vordrucke an.

Falls Du die Nachkommen abgegeben möchtest, musst Du zuvor eine EU-Bescheinigung beantragen (bei einer streng geschützten Art) oder einen Herkunftsnachweis in diesem Fall als Züchter selbst ausfüllen, aus dem die Legalität der Elterntiere hervorgeht (bei einer besonders geschützten Art).

Wie erstelle ich Artenschutz-konforme Kleinanzeigen bei markt.de?

Wenn Du ein Kaufgesuch einstellst, musst Du darauf achten, Dein Gesuch auf Exemplare zu beschränken, für die eine Vermarktungsgenehmigung erteilt worden ist (z.B. „Suche gezüchtete Exemplare der Art griechische Landschildkröte, für die eine gültige EU-Bescheinigung zwecks Vermarktungsgenehmigung vorhanden ist“). Der Grund: Auch vorbereitende Tätigkeiten des Käufers sind vom Vermarktungsverbot betroffen. Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch nur in Bezug auf ein konkretes Exemplar ausgestellt werden – also nicht für ein allgemeines Gesuch.

Um Nachzuchten geschützter Arten bei markt.de verkaufen zu dürfen, musst Du Scans oder lesbare Fotos der erforderlichen Dokumente (CITES-Bescheinigung oder Herkunftsnachweis und ggfs. Einfuhrgenehmigung) Deiner Anzeige als Bilder hinzufügen. Ohne diese Belege muss Deine Anzeige gesperrt werden.

Der Uhu ist streng geschützt nach Anhang A der EG-ArtenschutzverordnungPlatz 8: Ein Uhu wird gerne als ausgestopftes Tier zu kaufen versucht. Es gelten dieselben Artenschutz Regeln wie bei lebenden Tieren (ausgenommen Antiquitäten).

Wann werden Ausnahmen vom Besitz- und Vermarktungsverbot bei besonders bzw. streng geschützten Tieren, deren Erzeugnissen oder Tierprodukten bewilligt?

Grundvoraussetzung ist immer, dass der Bestand der Population nicht gefährdet und den Zielen des Artenschutzes nicht zuwidergehandelt wird. Neben den beschriebenen „erwartbaren“ Genehmigungen im Falle legaler Nachzuchten können Ausnahmen bestehen, wenn das betroffene Tier noch vor der Unterschutzstellung zum ersten Mal erworben bzw. eingeführt wurde. Des Weiteren bestehen Ausnahmen u.U. für den persönlichen Gebrauch von Erzeugnissen bzw. tierischen Produkten und für Antiquitäten (siehe unten). Individuelle Ausnahmen z.B. vom Vermarktungsverbot bei streng geschützten Tieren bedürfen hingegen eines berechtigten öffentlichen Interesses (Forschung, Lehre, Gesundheit usw.) – der Wunsch nach einem besonderen Haustier reicht hier definitiv nicht. Daneben macht es keinen Unterschied, ob es sich um exotische oder heimische Tiere handelt.

Ist das Kaufen eines artengeschützten ausgestopften Tieres erlaubt?

Nein, denn Artenschutz ist ungleich Tierschutz. Geht es bei letzterem um das individuelle Tierwohl, zählt für den Artenschutz in erster Linie der Erhalt der Population. Deswegen ist es auch unerheblich, ob das gehandelte Tier lebt oder z.B. ausgestopft wurde. Der Grundsatz lautet: Es ist verboten, bis Du die Legalität nachweisen konntest. 2003 urteilte der EuGH, dass ausgestopfte Tiere auch unter die Antiquitätenregelung fallen können, da sie als „zu Gegenständen verarbeiteten Exemplare“ gelten (siehe unten).

Worauf muss ich achten beim Kauf von Antiquitäten, Musikinstrumenten und anderen Produkten, die Bestandteile geschützter Tiere enthalten?

Noch schnell die Gitarre eingepackt und dem Urlaub mit Lagerfeuerabend am Strand steht nichts mehr im Wege. Es sei denn, Du kommst beim Verlassen der EU in eine Grenzkontrolle und Dein Musikinstrument wird vom Zoll verdächtigt, artengeschütztes Material zu enthalten. Geh lieber auf Nummer Sicher und nehme ein Dokument mit, das erklärt, welche Bestandteile verbaut wurden. Sollte es tatsächlich Teile geschützter Arten enthalten (z.B. Bogen mit Elfenbein oder Schildpatt), brauchst Du auf Deinem Weg zum großen Auftritt spezielle CITES Bescheinigungen für Musikinstrumente.

Die genannten Vermarktungs- und Besitzverbote für lebende Tiere gelten nämlich unvermindert für tierische Erzeugnisse bzw. Bestandteile (z.B. Elfenbein, Pelz) – auch wenn diese zu gegenständlichen Produkten verarbeitet wurden (z.B. Musikinstrumente, vermeintliche Heil- und Potenzmittel, ausgestopfte Tiere). Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen vom Vermarktungsverbot und Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr:

  • bei Antiquitäten: Geschah die Verarbeitung mindestens 50 Jahre vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung, also spätestens am 31. Mai 1947, gelten die Gegenstände im Sinne des Artenschutzes als Antiquitäten. Es bedarf jedoch einer tatsächlichen Verarbeitung (z.B. zu Musikinstrumenten). Ein Stoßzahn eines Elefanten, der nur vom Tier getrennt wurde, gilt nicht als verarbeitet.
  • zum Eigenbedarf: Überquerst Du die Grenze zur EU oder in ein Drittland darfst Du von ausgewählten Produkten dokumentfrei eine vorgeschriebene Maximalmenge im persönlichen Gepäck mitführen (z.B. 125g Kaviar). Genaue Angaben findest Du in der Broschüre „Artenschutz im Urlaub“ vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK).

Ein Nachwort zum Thema Elfenbein: Auf markt.de ist Elfenbein grundsätzlich – unabhängig von der Antiquitätenregelung – verboten. Die Bewerbung solcher Anzeigen würde die Nachfrage erhöhen und damit die Jagd auf vom Aussterben bedrohte Elefanten fördern.

Hättest Du das gewusst? Auch diese 10 begehrten Tiere stehen im Artenschutz Verzeichnis

Brillenkaiman zeigt Zähne. Bedarf keiner CITES Bescheinigung. Ist trotzdem nicht als Haustier geeignet.Platz 9: Sieht gefährlich aus, hat aber (zurecht) Angst vor Menschen. Der Brillenkaiman ist nicht als Haustier geeignet, selbst wenn für ihn keine CITES Bescheinigung erforderlich ist.

Vielleicht denkst Du Dir jetzt, dass Du ohnehin nie ein artengeschütztes Tier kaufen würdest. Leider sind erschreckend viele Tiere vom Aussterben bedroht – und nicht immer ist das so bekannt wie bei afrikanischen Elefanten. Insbesondere Schildkröten werden gerne gekauft, obwohl sie meistens sogar streng geschützt sind. Wir haben daher recherchiert, für welche der bedrohten Tiere besonders häufig nach Kaufmöglichkeiten gegoogelt wird. Die passenden Fotos dazu findest Du über diesen Ratgeber verteilt. In diesen Fällen bedarf es dringend mehr Aufklärung. Fange gleich damit an und teile diese Infos mit Deinen Freunden. Tier- und Artenschutz braucht mehr Fürsprecher. Influencer, die eine missbräuchliche Haltung geschützter Arten verharmlosen, gibt es bereits genug.

Besorgniserregende Top 10 der häufigsten Google-Suchanfragen zum Kauf bedrohter Arten

Art-Bezeichnung Artenschutz Kategorie
Griechische Landschildkröte Streng geschützt nach Anhang A
Königs-Python Besonders geschützt nach Anhang B
Seepferdchen Besonders geschützt nach Anhang B
Hyazinthara Streng geschützt nach Anhang A
Ägyptische Landschildkröte Streng geschützt nach Anhang A
Riesenschildkröte Streng geschützt nach Anhang A
Breitrandschildkröten Streng geschützt nach Anhang A
Uhu Streng geschützt nach Anhang A
Brillenkaiman Besonders geschützt nach Anhang B
Springsittich Besonders geschützt nach Anhang B

Fazit

Der Springsittich ist besonders geschützt nach Anhang B der EG-ArtenschutzverordnungPlatz 10: Bunte Vögel wie dieser Springsittich üben eine besondere Faszination aus. Für diese Art benötigst Du einen Herkunftsnachweis bzw. CITES Papiere.

Deine Faszination für eher exotische bzw. seltene Tiere ist nachvollziehbar (solange sie aus Zucht stammen und artgerecht gehalten werden), doch Seltenheit bringt große Verantwortung mit sich. Es braucht Fachleute mit Leidenschaft, Expertise und der nötigen Ausstattung, die solche exotischen Tiere artgerecht pflegen. Bestenfalls könnte dadurch das Bewusstsein für deren Situation geschärft und das Engagement für den Schutz dieser bedrohten Arten und ihrer Lebensräume gestärkt werden. Außerdem brauchen Tierheime Unterstützung, um sich um die Exemplare zu kümmern, die aus schlechter Haltung gerettet wurden. Nichtsdestotrotz können gute Absichten ausgenutzt werden von unseriösen Händlern. Deshalb ist es umso wichtiger, sicherzustellen, dass Dein Wunsch-Tier aus seröser Zucht und artgerechter Haltung stammt. All die genannten Genehmigungs- und Nachweispflichten helfen Dir dabei, das sicherzustellen.

Bitte beachte, dass diese Sicherheitshinweise und Verweise auf Artenlisten und die Rechtslage keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben können. Aufgrund der großen Vielfalt der geschützten Pflanzen- und Tierarten prüfe bitte den Einzelfall über die behördliche Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz und lass Dich ggf. dort beraten oder konsultiere einen Rechtsanwalt mit Erfahrung auf diesem Fachgebiet. Für Meldungen verdächtiger Anzeigen und Verstöße sind wir Dir sehr dankbar.

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Empfehlenswerte Links und Quellen:
Deutscher Tierschutzbund e.V. informiert zum Artenschutz
Leitfaden zum Artenschutz der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde
Praxisnahe Auslegung des Bundesnaturschutzgesetzes vom Bundesministerium für Naturschutz
Das Bundesamt für Naturschutz informiert über rechtliche Grundlagen
Gesetzestext: Bundesnaturschutzgesetz
Gesetzestext: EG-Artenschutzverordnung

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