Der große Flohmarkt-Ratgeber
Ist ein privater Flohmarkt beim Ordnungsamt anmeldungspflichtig?
Tipps rund um die Organisation und Anmeldung eines privaten Flohmarkts erhalten Sie hier. Staut sich bei Ihnen im Keller und Ihrer Garage der Trödel, lohnt es sich einen privaten Flohmarkt zu veranstalten. Handelt es sich um einen einmaligen Garagenflohmarkt auf Ihrem eigenen Grundstück ist dieser in der Regel nicht meldepflichtig. In vielen Bundesländern dürfen Sie sogar bis zu dreimal im Jahr einen privaten Flohmarkt abhalten. Dennoch empfiehlt es sich, als Absicherung, das OK der Stadtverwaltung oder des Ordnungsamts zu holen. Möchten Sie jedoch regelmäßig einen privaten Flohmarkt organisieren, benötigen Sie eine Genehmigung.
Ein privater Flohmarkt – Was gilt es zu beachten?
Selbst wenn Ihr privater Flohmarkt eine einmalige Sache ist, gibt es einige Grundlagen zu beachten...
- Zum Ausschenken von Alkohol auf dem Flohmarkt benötigen Sie eine Genehmigung.
- Das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit ist ein Thema für die GEMA. Um Ärger zu vermeiden sollten Sie auf Musik besser verzichten.
- Sollten Sie einen Flohmarkt mit Ihren Nachbarn organisieren und sich die Marktstände auf dem Bürgersteig befinden, empfiehlt es sich den Rest der Nachbarschaft schriftlich über die Pläne in Kenntnis zu setzen.
- Verkaufen Sie Neuware, benötigen Sie bereits für einen einmaligen Trödelmarkt eine Genehmigung.
- Wohnen Sie in einer Mietwohnung, empfiehlt es sich vom Vermieter eine Einverständniserklärung zu holen. Damit sind Sie bei Beschwerden von Nachbarn auf der sicheren Seite.
- Behalten Sie das Kundenaufkommen im Auge, es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung durch parkende Autos kommen.
Die Anmeldung beim Ordnungsamt
Möchten Sie Ihren Garagenflohmarkt dauerhaft und mit einer Gewinnerzielungsabsicht durchführen, ist es Ihre Pflicht ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen nach §15 EStG zu versteuern. Gegen eine geringe Gebühr von rund 20 Euro erhalten Sie vom zuständigen Amt einen Gewerbeschein. Durch diesen Gewerbeschein ist es Ihnen erlaubt, regelmäßig einen privaten Trödelmarkt auf Ihrem Grundstück abzuhalten.
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