Ratgeber rund um den Umzug
Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Ein Gang zur Behörde im neuen Wohnort ist nach dem Umzug Pflicht. (Einfach klicken zum Vergrößern)Nach einem Umzug müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt - Bürgeramt - ummelden bzw. anmelden. Eine Anmeldung ist dann erforderlich, wenn Sie in einen neuen Meldebezirk ziehen. Ziehen Sie innerhalb der gleichen Gemeinde um, dann müssen Sie sich ummelden. Damit Sie beim Termin alle wichtigen Unterlagen bereit haben und nichts vergessen, haben wir Ihnen hier eine Liste der für An- und Ummeldung benötigten Unterlagen zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie, was Sie bei der Ummeldung alles beachten müssen.
Meldefrist und Vermieterbestätigung
Seit November 2015 gilt in Deutschland ein neues Meldegesetz. Damit haben Sie in allen Bundesländern bis zwei Wochen nach dem Umzug Zeit, sich am neuen Wohnort anzumelden. Melden Sie sich nicht innerhalb dieser Frist an, dann müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Zudem brauchen Sie als Mieter eine "Wohnungsgeberbestätigung" Ihres (neuen) Vermieters, wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder ummelden möchten. Er bestätigt darin Ihren Einzug - so will man Scheinanmeldungen entgegenwirken. Das Formular können Sie in der Regel im Internet finden und herunterladen. Auch Ihrem Vermieter droht ein Bußgeld, wenn er das Formular nicht fristgerecht ausfüllt, obwohl Sie ihn merfach darauf hingewiesen haben. Die Vermieterbescheinigung muss folgendes enthalten:
- Vor-, Nachname und Anschrift ihres neuen Vermieters
- Angaben zum Einzug mit Einzugsdatum
- Adresse der vermieteten Wohnung
- Personalien aller neuen Mieter
Die Abmeldung vom alten Wohnort erfolgt automatisch. Eine Ausnahme ist der Umzug ins Ausland. Wenn Sie in ein anderes Land ziehen wollen, dann müssen Sie Ihren alten Wohnsitz bei der zuständigen Behörde abmelden. Sie können sich übrigens auch durch einen Vertreter mit Vollmacht ummelden lassen. Dieser braucht neben den allgemein benötigten Unterlagen eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie seinen eigenen Personalausweis.
Benötigte Unterlagen
Ausweisdokumente wie Reisepass oder Personalausweis dürfen für die Ummeldung nicht fehlen.Ohne die benötigten Unterlagen, können Sie sich beim zuständigen Amt nicht anmelden. Da die Anmeldung oft mit langen Wartezeiten verbunden ist, sollten Sie genau darauf achten, alles gleich beim ersten Besuch dabei zu haben. Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Lichtbildausweis: Personalausweise bzw. Reisepässe
- Kinderausweise oder ersatzweise die Geburtsurkunden der Kinder
- (ausgefülltes) Meldeformular des Einwohnermeldeamtes
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Miet- oder Kaufvertrag des neuen Hauses bzw. der neuen Wohnung
- Sind Sie nicht der Hauptmieter und somit im Mietvertrag nicht genannt, bringen Sie ggf. eine Einzugsbestätigung des Vermieters mit.
Achten Sie bei allen Ausweisen darauf, dass diese möglichst aktuell sind. Bei abgelaufenen Pässen könnte sich die Anmeldung verzögern, weil Sie zunächst neue beantragen müssen. Die Ausweise sind wichtig, da darauf Ihre neue Anschrift eingetragen werden muss. Beachten Sie außerdem, dass viele Meldeämter anders arbeiten und unterschiedliche Arbeitsabläufe haben. Bei manchen Ämtern können Sie sich die Meldeformulare im Internet downloaden. Bei wiederum anderen müssen Sie sich diese vor Ort abholen. Kontaktieren Sie das Bürgeramt unbedingt im Vorfeld und erfragen Sie, ob weitere Unterlagen erforderlich sind. Dies ist zum Beispiel davon abhängig, ob Sie Zweitwohnungen haben oder in das Ausland ziehen. Bedenken Sie zudem, sich bei Ihrer alten Wohnung abzumelden. Manche Meldeämter erledigen das auch für Sie.
Anmeldung eines Zweitwohnsitzes
Nicht nur beim Umzug, sondern auch wenn Sie sich einen zweiten Wohnsitz zulegen, müssen Sie diesen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Ein Zweitwohnsitz kann gekauft oder gemietet sein, es kann sich um eine Ferienimmobilie oder eine Zweitwohnung handeln, die Sie selbst nicht nutzen, sondern vermieten. Die Anmeldung ist trotzdem innerhalb von zwei Wochen erforderlich. Hierfür benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für eine normale Anmeldung. Wenn Sie sich einen Zweitwohnsitz zulegen möchten, müssen Sie aber mit zusätzlichen Kosten durch eine Zweitwohnungssteuer rechnen. Diese wird in vielen Gemeinden erhoben, vor allem in Großstädten oder Ferienregionen. Die Höhe der Steuer wird an der Jahreskaltmiete, der Jahresrohmiete (Kaltmiete plus einige Betriebskosten) oder der Wohnfläche berechnet. Der Steuersatz kann dabei von Kommune zu Kommune variieren, liegt aber zwischen ca. 5 - 30 Prozent.
Ummeldung des Autos
Wer die Meldefrist nach dem Einzug verpasst, der muss ein Bußgeld bezahlen.Besitzen Sie ein Auto oder Motorrad, so muss auch Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Früher mussten Sie beim Umzug in ein anderes Zulassungsgebiet Ihr Kennzeichen wechseln. Seit Januar 2015 können Sie Ihr Kennzeichen behalten, egal ob Sie über Länder- oder Zulassungsgrenzen hinweg umziehen. Somit entfallen beispielsweise die Gebühren für ein neues Nummernschild. Die Schadensklasse bzw. die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich wie gewohnt nach dem neuen Wohnort. Wer möchte, kann sein Kennzeichen jedoch dem neuen Wohnort anpassen. Bei vielen Kommunen können Sie inzwschen Auto und Wohnsitz gleichzeitig beim Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt anmelden. Informieren Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde, wie viele Behördengänge Sie brauchen werden und wie hoch die Bearbeitungsgebühr für die Ummeldung ist. Folgende Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall dabei haben:
- Kennzeichen (wenn Sie ein neues haben wollen)
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung
- Nachweis der Hauptuntersuchung
- Versicherungsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat (für Einzug der Kfz-Steuer)
- Zulassungsantrag (ausgefüllt)
Ihr Auto muss mit der richtigen Feinstaubplakette ausgestatten sein, um am neuen Wohnort fahren zu dürfen. Dies gilt vor allem, wenn Sie in größere Städte ziehen. Haben Sie ein neues Kennzeichen, dann brauchen Sie auch eine neue Plakette. Denken Sie zusätzlich daran, eine neue Parkplakette zu beantragen, falls diese für Ihren Wohnort erhältlich ist.
Wen Sie nach dem Umzug informieren sollten
Melden Sie Ihre neue Adresse auch bei der Post - Sie können einen Nachsendeauftrag einrichten.Wenn Sie Rundfunkgebühren bezahlen, dann sollten Sie sich auch bei der GEZ ummelden. Dies geht bequem per Internet, indem Sie ein Online-Formular ausfüllen. Dies gilt auch, wenn Sie sich einen Zweitwohnsitz zulegen - dafür gibt es separate Formulare. Informieren Sie ihr zuständiges Finanzamt schriftlich über den Wohnungswechsel. Mit Ihrer nächsten Steuererklärung erfährt Ihr neues Finanzamt von Ihrem Zuzug, dort müssen Sie die neue Adresse demnach nicht melden.
Auch Krankenkasse und Versicherer müssen Ihre neue Adresse erfahren, da sich dadurch bestimmte Tarife verändern können. Zudem erhalten Sie eine neue Versicherungskarte, für die Sie eine Kopie der Ummeldebescheinigung vorlegen müssen. Haben Sie Kinder, dann muss auch die Familienkasse informiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Kinder mit Ihnen an den neuen Wohnort ziehen. Im Internet können Sie die passenden Formulare finden.
Sie sind neu hier? Bei einem Ortswechsel in eine weiter entfernte Stadt können Kleinanzeigen helfen, ein neues Kontaktnetzwerk und neue Freundschaften an Ihrem neuen Standort aufzubauen. Nutzen Sie zum Beispiel die Tipps wie Sie neue Freunde finden oder zum Beispiel Tennispartner und Tanzpartner gewinnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung am neuen Wohnort parat hatten und sich auch um alles andere Organisatorische gekümmert haben, dann steht dem neuen Leben nichts mehr im Weg.
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