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Ratgeberübersicht Umzug

Du willst ausziehen? Tipps für einen reibungslosen Umzug

Grafik WG Auszug und Umzug Bei einem Auszug müssen viele Angelegenheiten geregelt werden, z.B. der Ablauf des Umzugs. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Die schöne WG-Zeit neigt sich dem Ende. Dein Studium ist abgeschlossen, vielleicht willst Du auch in einer anderen Stadt weiterstudieren oder mit der Liebe Deines Lebens eine gemeinsame Wohnung suchen. Oder einfach mal eine Zeit lang alleine wohnen und ausprobieren, wie es sich ohne Mitbewohner so lebt. Was auch immer Deine Motivation ist, Du musst einige Dinge beachten, um Deinen Auszug möglichst stressfrei für Dich und Deine Mitbewohner zu gestalten. Worauf Du achten solltest und was da im Einzelnen alles auf Dich zukommt, verrät Dir dieser Artikel.

Ausziehen ist wie einziehen - nur anders

Während beim Einzug die Stimmung aller Beteiligten meistens gut ist, weil ein gemeinsamer neuer Lebensabschnitt beginnt, muss das beim Auszug nicht unbedingt so sein. Wenn von einem der Mitbewohner eine neue Wohnung bezogen wird, kann die Stimmung in einer WG schnell traurig werden. Besonders dann, wenn die WG nicht nur eine Zweckgemeinschaft war, sondern sich auch persönliche Freundschaften entwickelt haben. Schließlich verbringt man Tag für Tag miteinander auf engstem Raum.

Mach Dir anschließend eine genaue Liste der Dinge, die Du erledigen musst. Notiere Dir zum Beispiel alles, was Dir gehört, aber nicht in Deinem Zimmer steht. So kannst Du verhindern, dass Du später etwas z.B. in der Küche vergisst. Denke daran, dass Du dich am neuen Wohnort anmelden musst und auch Deine Adresse an allen nötigen Stellen ändern musst. Hinterlasse Deinen Mitbewohnern am besten auch Deine neue Adresse, damit sie dir Deine Post evtl nachsenden können.

Kündigung des Mietvertrags

Wenn Du für Dich die Entscheidung getroffen hast, das Zusammenwohnen zu beenden, solltest Du das Deinen Mitbewohnern daher möglichst bald mitteilen. Schon alleine deswegen, weil nicht nur Du einiges zu regeln hast, damit Du wie geplant ausziehen kannst, auch Deine Mitbewohner müssen sich ja in der Regel auf die Suche nach einem neuen geeigneten Mitbewohner machen. Je früher sie es daher erfahren, umso früher können sie selber aktiv werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhältnis zu Deinen Mitbewohnern immer gut war, oder es einige Spannungen gab. Wenn sie ca. 3 Monate vor Deinem Auszug Bescheid wissen, wird der Mieterwechsel für alle Beteiligten stressfrei.

Bild Mietvertrag gekündigt Um Ausziehen zu können, muss man die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Es reicht allerdings nicht, einfach mündlich mitzuteilen, dass Du ausziehen willst, Du musst korrekt, und das bedeutet schriftlich, Dein Mietverhältnis kündigen. An wen Du die Kündigung adressierst, hängt dabei davon ab, wie genau das Mietverhältnis in eurer WG ist: Seid ihr alle als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, musst Du Dich an den Vermieter wenden und ihm eine Mietaufhebungsvereinbarung unterschreiben. Das kann sich jedoch schwierig gestalten, wenn im Mietvertrag nicht entsprechende Klauseln stehen. Normalerweise kann der Vermieter nur allen Hauptmietern gleichzeitig oder keinem Hauptmieter kündigen. Der Auszug eines einzelnen Mieters ist also eigentlich nicht vorgesehen. Hier gilt es, eine Vereinbarung mit allen anderen Mietern und dem Vermietern zu treffen. Dieser entlässt Dich dann zum vereinbarten Termin aus dem bisherigen Mietvertrag, während die anderen Mieter im Vertrag verbleiben. Es kann sich lohnen, schon vor dem Einzug die Bedingungen für einen Auszug genau zu studieren. Bist Du hingegen Untermieter, reicht eine Kündigung an den Hauptmieter, der Dein Vermieter ist.

Es kann auch sein, dass einer Deiner Mitbwohner Hauptmieter und Dein Vermieter ist, und Du nur sein Untermieter bist. Dann musst Du dich mit der Kündigung nur an ihn wenden. Sag ihm früh genug Bescheid, schließlich muss er auch dafür sorgen, dass Ersatz für Dich gefunden wird. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen, von Dir unterschrieben sein und die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Persönliches und gemeinsames Eigentum

Bild Menschen sitzen auf Sofa Über gemeinschaftliche Möbel muss man sich mit seinen Mitbewohnern erstmal einigen, was zu Streitpunkten führen kann.

Wenn die juristischen Vorgaben erfüllt sind, musst Du Dir Gedanken über den organisatorischen Ablauf machen und den Tag planen, an dem Du ausziehen willst. Ein kritischer Punkt sind dabei immer gemeinsam angeschaffte Möbel oder Haushaltseinrichtungen, Du musst Dich mit Deinen Mitbewohnern einigen, wie ihr damit umgehen wollt. Entweder verbleiben die Sachen in der Wohnung, wodurch Du weniger zu transportieren hast, dann solltest Du Deinen Anteil entweder auszahlen oder anderweitig verrechnen lassen, oder Du zeigst Dich großzügig und verschenkst Deinen Anteil am gemeinsamen Gasherd einfach - die neue Wohnung hat ja ohnehin keinen Gasanschluss.

Oder Du zahlst Deine Mitbewohner aus und nimmst die Sachen mit, auch das solltet ihr gemeinsam möglichst bald festlegen und euch einigen. Sind Kühlschrank, Herd, Waschmaschine usw. hingegen Deine Geräte, dann solltest Du auf diese Tatsache frühzeitig hinweisen, damit Deine Mitbewohner sich nicht nur nach personellem, sondern auch nach technischem Ersatz für Dich umsehen können.

Auch oft zum Streit führen gemeinsam bezahlte Teppiche, Tapeten, Fliesen und alles, was eben direkt in der Wohnung gemacht wurde und bei einem Auszug nicht mitgenommen werden kann. Denk beim Ausziehen am besten nicht daran, wieviel ihr gemeinsam im Baumarkt für Wandfarbe, Lampenfassungen und Laminat bezahlt habt - denn wenn, dann kannst Du einen finanziellen Ausgleich dafür nur vom neuen Mieter erwarten. Tröste Dich mit dem Gedanken, dass Du dafür eine schöne Zeit in der WG hattest, und damit, dass Du in Deiner nächsten Wohnung wieder Wände tapezieren und streichen müssen wirst, das gehört einfach zum Wohnen dazu.

Organisatorisches und das liebe Geld

Der Tag, an dem Du ausziehen willst, rückt immer näher. Mach Dich darauf gefasst, dass sich bei Dir fremde Menschen einfinden, die Dein Zimmer besichtigen wollen, allerdings sollten Deine Mitbewohner die Termine mit Dir abstimmen. Um ausziehen zu können, brauchst Du ausreichend Kartons und Umzugsmaterialien, außerdem solltest Du möglichst viele fleißige Helfer finden, dazu einen LKW oder ein anderes Fahrzeug mit genügend Laderaum und natürlich einen Fahrer dafür, wenn Du es nicht selber fahren kannst.


Bild Umzugswagen wird beladen Damit der Umzug reibungslos über die Bühne geht, ist es sinnvoll viele fleißige Helfer und einen großen Wagen zu organisieren.

Was viele vergessen, wenn Sie aus einer Wohnung oder WG ausziehen, sind die Nebenkosten. Denn diese sind eine Vorauszahlung, das bedeutet, dass die eigentliche Abrechnung nur einmal im Jahr kommt. Das gilt für Heizung und Warmwasser ebenso wie für den Strom- oder Gasanbieter. Je nach Verbrauch kann dabei ein positives oder negatives Rechnungssaldo entstehen. Du solltest Dich mit Deinen Mitbewohnern einigen, ob ihr eine Endabrechnung erstellen wollt oder ihr im Nachhinein abrechnet.

Auch für von Dir verursachte Schäden musst Du haften, und das spätestens mit Deinem Auszug. Denn das deutsche Mietrecht sieht vor, dass der Mieter Schäden selber reparieren kann, was natürlich nur solange geht, wie Du in der Wohnung bist. Wenn Du einen Schaden angerichtet hast, musst Du den also entweder reparieren und kannst dann erst ausziehen, oder Du gleichst den Schaden finanziell aus und überlässt die Reparatur Deinen Mitbewohnern oder dem Vermieter. Hast Du beim Einzug eine Kaution bezahlt? Wenn du Dein Zimmer einandfrei hinterlässt, dann solltest Du auch deine beim Einzug gezahlte Mietkaution zurückerhalten. Wichtig ist auch hier, dass Du den Schaden schriftlich und am besten auch per Foto dokumentierst und Dir die Ausgleichszahlung quittieren lässt. Um sicher zu gehen, solltest Du mit deinem Vermieter einen letzten Blick in das Zimmer oder die Wohnung werfen und ein Übergabeprotokoll ausfüllen. Dort werden alle sichtaren Mängel vermerkt. Achte dabei darauf, dass mögliche Schäden so detailliert wie möglich angegeben werden, z.B. mit Ort, Größe usw. Die leere Wohnung kannst Du am Ende nochmal fotografieren. So kannst Du sicher sein, dass Dir im Nachhinein keine Schäden angehängt werden. Den Schlüssel solltest Du außerdem persönlich abgeben und Dir am besten eine Quittung dafür ausstellen lassen.

 

Schon beim Einzug in eine Wohngemeinschaft, sollten Besitztümer und der Auszug vertraglich geklärt sein. Sorge beim Verlassen der WG dafür, dass Du deine Wohnräume in ordentlichem Zustand hinterlässt. Kläre am besten schon lange vor dem Umzug, welchen Anspruch Du auf Einrichtungsgegenstände in der WG hast, damit sich deine Mitbewohner darauf vorbereiten können.


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